Die Glastrennwand kommt im Innenausbau spät. Eingebaut wird sie, wenn Estrich und Trockenbau stehen, der Boden seine endgültige Höhe erreicht hat und die angrenzenden Bauteile den Anschluss tragen. Vor dem Aufmaß müssen die maßgebenden Oberflächen fertig sein, weil Glas auf Endmaß gefertigt wird und sich auf der Baustelle nicht mehr anpassen lässt.
Warum die Reihenfolge eine Planungsentscheidung ist
Die Reihenfolge der Ausbaugewerke wird nicht auf der Baustelle ausgehandelt. Sie wird geplant, bevor vergeben wird, und sie hat einen rechtlichen Anker.
Nach § 2 Absatz 1 der Baustellenverordnung sind bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens die allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu berücksichtigen, „insbesondere bei der Einteilung der Arbeiten, die gleichzeitig oder nacheinander durchgeführt werden, und bei der Bemessung der Ausführungszeiten für diese Arbeiten".
Zwei Dinge stehen damit ausdrücklich in der Planungsphase. Erstens die Einteilung der Arbeiten, und zwar sowohl für gleichzeitig als auch für nacheinander laufende Arbeiten — der Junktor ist „oder", die Verordnung erfasst beide Fälle. Zweitens die Bemessung der Ausführungszeiten. Wer einem Gewerk zu wenig Zeit einräumt, trifft damit bereits eine Entscheidung, die unter diese Vorschrift fällt.
Für die Glastrennwand ist das der entscheidende Punkt. Zwischen Aufmaß und Montage liegt eine Fertigungszeit, in der nichts beschleunigt werden kann, weil die Scheiben in dieser Zeit entstehen. Diese Zeit gehört in den Terminplan, bevor der Auftrag vergeben wird.
Der Einbauzeitpunkt relativ zu den anderen Gewerken
Die folgende Tabelle ordnet die Glastrennwand in den Innenausbau ein. Maßgeblich ist jeweils, welcher Zustand beim Aufmaß und welcher bei der Montage vorliegen muss.
| Vorleistung | Zustand beim Aufmaß | Zustand bei der Montage | Warum diese Abfolge |
|---|---|---|---|
| Rohbau, Deckenanschluss | fertig, Höhen bekannt | unverändert | Die Anschlusshöhe geht direkt in die Glashöhe ein |
| Estrich | eingebracht und durchgetrocknet | unverändert | Der Estrich bestimmt die Oberkante des Bodenaufbaus |
| Trockenbau der angrenzenden Wände | beplankt, Befestigungspunkte festgelegt | gespachtelt | Der seitliche Anschluss braucht einen definierten Untergrund |
| Bodenbelag | Aufbauhöhe festgelegt, Belag noch nicht verlegt | je nach Anschlussdetail verlegt oder ausgespart | Entscheidet, ob die Anlage auf dem Estrich oder auf dem Belag steht |
| Malerarbeiten | Grundbeschichtung ausreichend | letzte Beschichtung möglichst danach | Frische Beschichtungen nehmen bei der Montage Schaden |
| Abgehängte Decke | Achsen und Höhe geplant | fertig, wenn die Wand bis zur Rohdecke geht | Der obere Anschluss hängt an der Deckenkonstruktion |
Die Zeile zum Bodenbelag ist die, an der Projekte am häufigsten auseinanderlaufen. Ob die Anlage auf dem Estrich oder auf dem fertigen Belag steht, ist eine Planungsentscheidung mit Folgen für die Glashöhe, für die Fuge am Boden und für die Frage, ob sich die Wand später rückbauen lässt, ohne den Belag zu öffnen. Diese Festlegung gehört in die Ausführungsplanung.
Was vor dem Aufmaß fertig sein muss
Das Aufmaß nimmt die tatsächlichen Maße des Bauwerks auf. Alles, was danach noch aufgetragen wird, verändert diese Maße.
- Der Bodenaufbau muss seine endgültige Höhe erreicht haben oder in seiner Aufbauhöhe verbindlich festgelegt sein.
- Die angrenzenden Wände müssen in ihrer Endstärke stehen, einschließlich Beplankung und geplanter Spachtelung.
- Der obere Anschlusspunkt muss feststehen, also Rohdecke oder Unterkonstruktion der abgehängten Decke.
- Die Befestigungspunkte in leichten Trennwänden müssen bekannt sein, damit die Unterkonstruktion sie aufnehmen kann.
- Die Türöffnungen mit ihren Laufrichtungen und Beschlagpositionen müssen entschieden sein, weil sie den Glasaufbau bestimmen.
Wie dieser Termin bei uns abläuft und was dabei aufgenommen wird, steht in unserem Beitrag darüber, wie Aufmaß und Montage bei uns ablaufen.
Wer die Reihenfolge koordiniert
Sobald auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, hat der Verantwortliche nach § 3 Absatz 1 der Baustellenverordnung einen oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Satz 2 derselben Vorschrift lässt ausdrücklich zu, dass der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte diese Aufgaben selbst wahrnimmt.
Diese Alternative wird häufig übersehen. Die Verordnung verlangt keinen externen Dienstleister, sie verlangt eine geeignete Person in dieser Rolle.
Absatz 1a stellt zusätzlich klar, dass der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte durch die Beauftragung geeigneter Koordinatoren nicht von seiner Verantwortung entbunden wird. Die Koordination lässt sich also delegieren, die Verantwortung dafür bleibt.
Praktisch heißt das für ein Glasgewerk: Es gibt eine benannte Stelle, mit der der Einbautermin gegen die Vorleistungen abgeglichen wird. Wir takten Aufmaß, Fertigung und Montage gegen diesen Terminplan, wie es auch der Beitrag dazu beschreibt, wie ein Projekt von der Anfrage bis zur Montage läuft.

Wenn die Vorleistung nicht rechtzeitig fertig ist
Der Fall ist häufig genug, um ihn vorher zu regeln. Der Estrich ist noch nicht trocken, die Trockenbauwand noch nicht beplankt, der Termin steht.
§ 642 BGB regelt diesen Fall für den Werkvertrag. Ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des Bestellers erforderlich und kommt der Besteller durch das Unterlassen dieser Handlung in Verzug der Annahme, kann der Unternehmer eine angemessene Entschädigung verlangen.
An dieser Vorschrift sind drei Einschränkungen wichtig, die beim Verkürzen regelmäßig verloren gehen. Der Anspruch setzt Annahmeverzug voraus, entsteht also nicht schon dadurch, dass eine Vorleistung fehlt. Er richtet sich auf eine angemessene Entschädigung, nicht auf Schadensersatz und nicht auf die volle Vergütung. Und seine Höhe bestimmt sich nach Absatz 2 einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererseits nach dem, was der Unternehmer infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwerben kann.
Der praktisch wichtigere Weg bleibt trotzdem der Terminplan. Ein Anspruch ersetzt keine fertige Wand.
Was davon in die Ausschreibung gehört
Vier Festlegungen entscheiden darüber, ob der Einbautermin hält.
| Festlegung | Wer legt sie fest | Wirkung, wenn sie fehlt |
|---|---|---|
| Aufmaßzeitpunkt im Bauzeitenplan | Planung und Vergabestelle | Das Aufmaß fällt auf einen unfertigen Bodenaufbau |
| Fertigungszeit zwischen Aufmaß und Montage | Vergabestelle nach Angabe des Betriebs | Der Termin wird ohne die Zeit geplant, in der gefertigt wird |
| Zustand der Vorleistungen zum Aufmaßtermin | Planung | Jeder liest einen anderen Zustand hinein |
| Anschluss auf Estrich oder auf Belag | Ausführungsplanung | Die Glashöhe steht bis zur Fertigung nicht fest |
Diese vier Punkte kosten in der Ausschreibung wenige Zeilen. Sie ersparen die Terminverschiebung, die entsteht, wenn Glas auf Maß gefertigt wurde und der Bau inzwischen ein anderes Maß hat.
Häufige Fragen
Wann wird eine Glastrennwand im Innenausbau eingebaut?
Der Einbau erfolgt spät im Innenausbau, nach Estrich und Trockenbau und in der Regel vor der letzten Beschichtung durch das Malergewerk. Maßgeblich ist, dass der Bodenaufbau seine endgültige Höhe erreicht hat und die angrenzenden Bauteile den Anschluss aufnehmen können. Der genaue Platz im Ablauf hängt am gewählten Anschlussdetail.
Was muss vor dem Aufmaß einer Glastrennwand fertig sein?
Fertig sein müssen der Bodenaufbau in seiner endgültigen Höhe, die angrenzenden Wände in ihrer Endstärke und der obere Anschlusspunkt an Rohdecke oder abgehängter Decke. Außerdem müssen die Türöffnungen mit Laufrichtung und Beschlagposition entschieden sein. Was danach noch aufgetragen wird, verändert die aufgenommenen Maße.
Kommt die Glastrennwand vor oder nach dem Bodenbelag?
Beides ist möglich und muss in der Ausführungsplanung entschieden werden. Steht die Anlage auf dem Estrich, wird der Belag später angearbeitet oder ausgespart. Steht sie auf dem fertigen Belag, ändern sich Glashöhe und Bodenfuge. Die Entscheidung wirkt sich außerdem darauf aus, ob sich die Wand später ohne Öffnen des Belags zurückbauen lässt.
Wer koordiniert die Reihenfolge der Gewerke auf der Baustelle?
Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig, hat der Verantwortliche nach § 3 Absatz 1 der Baustellenverordnung einen oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte darf diese Aufgaben nach Satz 2 auch selbst wahrnehmen. Nach Absatz 1a entbindet die Beauftragung von Koordinatoren ihn nicht von seiner Verantwortung.
Was gilt, wenn eine Vorleistung zum Montagetermin nicht fertig ist?
§ 642 BGB gibt dem Unternehmer einen Anspruch auf angemessene Entschädigung, wenn eine erforderliche Handlung des Bestellers unterbleibt und dieser dadurch in Verzug der Annahme kommt. Der Anspruch setzt diesen Annahmeverzug voraus und ist kein Schadensersatz. Seine Höhe richtet sich nach Dauer des Verzugs, vereinbarter Vergütung und ersparten Aufwendungen.
Wie viel Zeit muss zwischen Aufmaß und Montage eingeplant werden?
Zwischen beiden Terminen liegt die Fertigung der Scheiben, die nicht verkürzt werden kann. Diese Zeit ist projektabhängig und wird vor der Vergabe abgefragt, damit sie im Bauzeitenplan hinter dem Aufmaßtermin steht. Wer sie nicht einplant, verschiebt entweder das Aufmaß nach vorn auf einen unfertigen Bau oder die Montage nach hinten.
Kontakt & telefonisches Erstgespräch
Wenn du einen Bauzeitenplan aufstellst, in dem eine Glastrennwand vorkommt, sagen wir dir vorab, welche Vorleistungen zum Aufmaßtermin stehen müssen und wie viel Zeit hinter dem Aufmaß für die Fertigung einzuplanen ist. Der einfachste Weg dorthin ist unser Kontaktformular. Wir melden uns zum telefonischen Erstgespräch unter +49 841 13807799 und ordnen den Termin gegen deinen Ablauf ein. Womit wir Räume mit Glas trennen, siehst du bei Glastrennwände von GLAS KÜNZL.
→ Telefonisches Erstgespräch vereinbaren
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