Ratgeber

Zustimmung im Einzelfall: wenn die Glaskonstruktion von der Norm abweicht

Ludwig Künzl
AUTORLudwig Künzl
VERÖFFENTLICHT AM23.08.2026
Blick durch einen Flur mit raumhohen Glaswänden in schwarzen Rahmenprofilen, Holzdielen und Dachschräge
Die Scheiben sitzen linienförmig gelagert in umlaufenden Rahmenprofilen, und das gleichmäßige Feldraster hält die Konstruktion im geregelten Bereich statt im Einzelfallverfahren.

Eine Zustimmung im Einzelfall ist die bauaufsichtliche Genehmigung für ein regelungsbedürftiges Bauprodukt in genau einem Bauvorhaben; für Bauarten gibt es dazu die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung. Nötig wird das Verfahren, sobald die geplante Ausführung nicht durch die eingeführten Technischen Baubestimmungen oder eine allgemeine Zulassung gedeckt ist.

Was ZiE und vBG bedeuten

Beide Instrumente beschreibt das DIBt in seinem Verfahrensüberblick. Wer ein regelungsbedürftiges Bauprodukt nur für ein einzelnes Bauvorhaben verwenden will, kann statt einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung eine Zustimmung im Einzelfall beantragen. Analog steht für regelungsbedürftige Bauarten im Einzelfall eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung zur Verfügung.

Die Unterscheidung ist im Glasbau praktisch wichtig. Geht es um das Produkt selbst, also etwa um einen Glasaufbau mit einer Zwischenschicht ohne geregelten Verwendbarkeitsnachweis, führt der Weg über die ZiE. Geht es um die Art und Weise, wie das Bauteil zusammengefügt und gehalten wird, ist die Bauart betroffen und damit die vBG.

Wann eine Glaskonstruktion in dieses Verfahren läuft

Den Rahmen setzt das Bauordnungsrecht. Das DIBt beschreibt die Systematik so: Die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten regeln die Landesbauordnungen. Bei Bedarf werden diese allgemeinen Vorgaben durch Technische Baubestimmungen konkretisiert. Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen veröffentlicht das DIBt im Auftrag der Länder; sie dient als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht. Die aktuelle Ausgabe 2025/1 umfasst 354 Seiten.

Die Bemessungsseite deckt eine eigene Normreihe ab. DIN 18008-1 „Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 1: Begriffe und allgemeine Grundlagen" liegt in der Ausgabe 2020-05 vor und ist als aktuell geführt. Der Einführungsbeitrag beschreibt, dass die Teile der Norm die Bemessung für die Anwendungen von Glas im Bauwesen für die Schadensfolgeklassen nach DIN EN 1990 regeln und neben Methoden zur Ermittlung der Bemessungswerte von Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit auch Regeln zur Sicherstellung ausreichender Stoßsicherheit und Resttragfähigkeit enthalten. Teil 1 legt die für alle Teile geltenden Grundlagen fest.

Ob dein Fall in das Verfahren läuft, klären diese Fragen:

  • Ist die geplante Einbausituation von den eingeführten Technischen Baubestimmungen erfasst, oder liegt sie außerhalb?
  • Gibt es für das eingesetzte Bauprodukt einen geregelten Verwendbarkeitsnachweis, oder fehlt er?
  • Ist die Halterung eine geregelte Bauart, oder wird davon abgewichen?
  • Trägt das Glas eine Last, für die der geregelte Nachweisweg nicht vorgesehen ist?
  • Verlässt eine Abmessung, eine Lagerungsart oder ein Aufbau den Bereich, für den der Nachweis gilt?
  • Ist ein Nachweis der Resttragfähigkeit gefordert, für den kein geregeltes Verfahren vorliegt?

Die Antwort gehört an den Anfang der Planung. Erst danach lässt sich sagen, ob die Konstruktion mit einem regulären Nachweis auskommt.

Wer entscheidet

Die Zuständigkeiten stehen auf der DIBt-Seite. Für die übrigen Länder nennt sie keine Rechtsgrundlage; dort gilt das jeweilige Landesrecht.

FallWer entscheidetRechtsgrundlage
Bauvorhaben in BerlinDIBt§§ 20 und 16a der Bauordnung für Berlin
Bauvorhaben in Mecklenburg-VorpommernDIBt, seit dem 1. Januar 2026§§ 20 und 16a der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern
Bauvorhaben in NiedersachsenDIBt, seit dem 1. Januar 2026§§ 20 und 16a der Niedersächsischen Bauordnung
Alle weiteren Fällein der Regel die oberste Bauaufsichtsbehörde des Landes, in dem das Bauvorhaben durchgeführt wirdLandesrecht des jeweiligen Bundeslands, auf der DIBt-Seite nicht benannt
Verzicht auf ZiE oder vBGfür die drei genannten Länder kann das DIBt den Verzicht erklärendieselbe Grundlage

Für ein Objekt außerhalb dieser drei Länder ist der erste Anruf also nicht der beim DIBt, sondern der bei der obersten Bauaufsichtsbehörde des Bundeslands, in dem gebaut wird.

Wie das Verfahren abläuft

Das DIBt beschreibt den Weg in klaren Schritten. Der Antrag geht direkt an die zuständige Stelle; für die vom DIBt betreuten Länder stehen ein Antragsformular und ein Merkblatt bereit, beide mit Stand vom 28. April 2026.

  1. Der Antrag geht ein, die Unterlagen werden geprüft, fehlende Informationen werden nachgefordert.
  2. Im Dialog mit dem Antragsteller werden die fachlichen und verfahrenstechnischen Fragen geklärt.
  3. Liegen alle notwendigen Angaben vor, teilt die Stelle mit, welche Prüfungen und Nachweise für das Bauprodukt oder die Bauart erforderlich sind.
  4. Diese Leistungen beauftragt der Antragsteller selbst und reicht die Prüfergebnisse anschließend wieder ein.
  5. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Zustimmung im Einzelfall oder die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung erteilt.

Der dritte und vierte Schritt sind der eigentliche Zeitfaktor. Welche Prüfungen verlangt werden, steht erst fest, wenn die Unterlagen vollständig sind, und beauftragt werden müssen sie danach.

Der Geltungsumfang endet mit dem Bauvorhaben

Die Genehmigung bezieht sich laut DIBt nur auf ein einzelnes Bauvorhaben. Soll das Produkt oder die Konstruktion erneut verwendet werden, ist ein neuer Antrag zu stellen. Vorliegende Prüfergebnisse und Nachweise können anerkannt werden, wenn sie weiterhin dem Stand der Technik entsprechen und für das neue Vorhaben einschlägig und aussagekräftig sind. Zeichnet sich eine Mehrfachverwendung ab, empfiehlt das DIBt, gleich eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung beziehungsweise allgemeine Bauartgenehmigung zu beantragen.

Für einen Bauträger mit einer Serie gleichartiger Gebäude ist das eine echte Weichenstellung. Fünf Einzelverfahren sind aufwendiger als ein allgemeiner Nachweis, der für alle fünf trägt.

Was das für Termine und Vergabe bedeutet

Bearbeitungszeit und Gebühren richten sich laut DIBt insbesondere nach der Komplexität des Produkts oder der Bauart. Das DIBt bittet ausdrücklich darum, so frühzeitig wie möglich angesprochen zu werden, und teilt den Gebührenrahmen in der Regel gleich in der Antragsbestätigung mit. Eine belastbare Dauer nennt es nicht, und sie lässt sich seriös auch nicht pauschal angeben.

Für die Planung folgt daraus eine klare Reihenfolge:

  • Die Frage nach einem geregelten Nachweisweg gehört bereits in die Entwurfsphase.
  • Ist das Verfahren absehbar, gehört es als eigener Vorgang in den Bauzeitenplan, vor die Vergabe des Gewerks.
  • Das Leistungsverzeichnis benennt, wer den Antrag stellt, wer die Prüfleistungen beauftragt und wer die Kosten dafür trägt.
  • Der Fertigungsstart der Verglasung wird zeitlich hinter die Erteilung gelegt.
  • Eine Rückfallvariante im geregelten Bereich hält den Termin, falls das Verfahren länger dauert als gedacht.

Der schnellere Weg führt oft über den geregelten Bereich

Viele Entwürfe lassen sich mit einer kleinen Anpassung in den geregelten Bereich zurückholen: ein anderes Achsraster, eine linienförmige statt punktförmige Lagerung, ein Feld weniger über die Länge. Das Ergebnis sieht im Raum fast gleich aus und spart ein vollständiges Genehmigungsverfahren.

Welcher Glasaufbau für welche Funktion vorgesehen ist, steht in unserem Beitrag darüber, welches Sicherheitsglas wo eingesetzt wird. Die Bemessungsgrundlagen erklärt unser Beitrag dazu, nach welcher Norm das Glas bemessen wird. Kommt zusätzlich eine Brandschutzanforderung dazu, greift eine eigene Nachweiskette; wann das der Fall ist, klärt unser Beitrag darüber, wann eine Glaswand Brandschutz braucht.

Häufige Fragen

Was ist eine Zustimmung im Einzelfall?

Sie ist die bauaufsichtliche Genehmigung für ein regelungsbedürftiges Bauprodukt, das nur für ein einzelnes Bauvorhaben verwendet werden soll. Statt einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung wird sie für genau dieses Vorhaben erteilt. Für regelungsbedürftige Bauarten gibt es im Einzelfall die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung.

Wann braucht eine Glaskonstruktion eine Zustimmung im Einzelfall?

Wenn die geplante Ausführung nicht von den eingeführten Technischen Baubestimmungen erfasst ist und für das Bauprodukt oder die Bauart kein geregelter Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Typische Auslöser sind eine Lagerung oder Halterung außerhalb des geregelten Bereichs, ein Glasaufbau ohne geregelten Nachweis oder eine Beanspruchung, für die der reguläre Nachweisweg nicht vorgesehen ist.

Wer erteilt die Zustimmung im Einzelfall?

Das DIBt erteilt sie für Berlin sowie seit dem 1. Januar 2026 für Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen und kann für diese Länder auch den Verzicht auf eine ZiE oder vBG erklären. In allen weiteren Fällen entscheidet in der Regel die oberste Bauaufsichtsbehörde des Landes, in dem das Bauvorhaben durchgeführt wird.

Was ist der Unterschied zwischen ZiE und vorhabenbezogener Bauartgenehmigung?

Die Zustimmung im Einzelfall betrifft ein regelungsbedürftiges Bauprodukt, die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung eine regelungsbedürftige Bauart. Im Glasbau heißt das: Geht es um den Aufbau der Scheibe selbst, ist die ZiE der Weg. Geht es darum, wie das Bauteil gehalten und zusammengefügt wird, ist die Bauart betroffen und damit die vBG.

Gilt eine Zustimmung im Einzelfall auch für ein zweites Projekt?

Nein. Sie bezieht sich nur auf ein einzelnes Bauvorhaben; für eine erneute Verwendung ist ein neuer Antrag zu stellen. Vorliegende Prüfergebnisse können dabei anerkannt werden, wenn sie weiterhin dem Stand der Technik entsprechen und für das neue Vorhaben einschlägig und aussagekräftig sind. Bei absehbarer Mehrfachverwendung empfiehlt das DIBt eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.

Wie lange dauert eine Zustimmung im Einzelfall?

Eine pauschale Dauer gibt es nicht. Das DIBt gibt an, dass sich Bearbeitungszeit und Gebühren insbesondere nach der Komplexität des Produkts oder der Bauart richten, und bittet darum, so frühzeitig wie möglich angesprochen zu werden. Der Zeitbedarf entsteht vor allem dadurch, dass die erforderlichen Prüfungen erst nach Sichtung der Unterlagen feststehen und danach noch beauftragt werden müssen.

Kontakt & telefonisches Erstgespräch

Wenn du eine Glaskonstruktion planst, bei der die Deckung durch einen geregelten Nachweis unklar ist, sehen wir uns die Einbausituation früh an und sagen dir, ob sich der Entwurf in den geregelten Bereich zurückführen lässt. Der schnellste Weg dorthin ist unser Kontaktformular. Wir melden uns zum telefonischen Erstgespräch unter +49 841 13807799, bevor Termine und Vergabe daran hängen. Womit wir Räume mit Glas trennen, siehst du bei Glastrennwände von GLAS KÜNZL.

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Ludwig Künzl
Ludwig Künzl · GLAS KÜNZL

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