Die DIN 18008 ist die zentrale Bemessungs- und Konstruktionsnorm für Glas im Bauwesen. Sie legt fest, wie Verglasungen nachzuweisen, zu bemessen und zu konstruieren sind – von der vertikalen Trennwand über Überkopf- bis zur begehbaren Verglasung. Als eingeführte Technische Baubestimmung ist sie für tragende und absturzsichernde Verglasungen verbindlich. Für Sie als Planer entscheidet sie mit darüber, welcher Glasaufbau in welche Einbausituation gehört. Wir übersetzen diese Vorgaben in den fertigen Aufbau – damit Ihre Raumtrennung aus Glas am Ende exakt so steht, wie Sie sie geplant haben.
Was DIN 18008 regelt
DIN 18008 trägt den Titel „Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln". Die Norm beschreibt, wie der Standsicherheitsnachweis für eine Verglasung geführt wird: welche Lasten anzusetzen sind, welche Festigkeiten die Glasarten haben und welche konstruktiven Randbedingungen gelten.
Sie hat die früheren technischen Regeln abgelöst – die TRLV (linienförmig gelagerte Verglasungen), die TRPV (punktförmig gelagert) und die TRAV (absturzsichernde Verglasungen) – und fasst sie in einem durchgängigen Sicherheitskonzept zusammen. Über die Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) ist DIN 18008 als eingeführte Technische Baubestimmung in den Bundesländern bauaufsichtlich verankert. Konkret heißt das: Sie ist kein optionaler Komfort, sondern der maßgebliche Rahmen, sobald eine Verglasung Lasten aufnimmt oder eine Absturzkante sichert.
Die Teile der Norm im Überblick
DIN 18008 ist in mehrere Teile gegliedert. Für Glastrennwände sind vor allem die ersten Teile relevant:
- DIN 18008-1 – Begriffe und allgemeine Grundlagen. Definiert das Sicherheits- und Bemessungskonzept, die Glasarten und ihre charakteristischen Festigkeiten sowie die allgemeinen Nachweisformate. Der gemeinsame Nenner für alle weiteren Teile.
- DIN 18008-2 – Linienförmig gelagerte Verglasungen. Der häufigste Fall: Glas, das umlaufend oder an gegenüberliegenden Kanten gehalten wird. Hier wird zwischen Vertikalverglasung (näher als 10° zur Senkrechten – die klassische Trennwand) und Überkopfverglasung (stärker geneigt, über begehbaren Flächen) unterschieden, weil die Lastannahmen verschieden sind.
- DIN 18008-3 – Punktförmig gelagerte Verglasungen. Gilt für Scheiben, die über Punkthalter oder Bohrungen befestigt sind – etwa bei filigranen, gehaltenen Ganzglasanlagen.
- DIN 18008-4 – Absturzsichernde Verglasungen. Zusatzanforderungen für Verglasungen, die Personen vor einem Absturz schützen. Hier sind die Kategorien A, B und C definiert (siehe unten).
- DIN 18008-5 – Begehbare Verglasungen. Zusatzanforderungen an Glasflächen, die planmäßig betreten werden – etwa Glasböden oder -treppen.
Welcher Teil greift, ergibt sich aus der Einbausituation. Eine raumhohe Bürotrennwand fällt typischerweise unter Teil 2; sobald sie an eine Absturzkante grenzt, kommt Teil 4 hinzu.
Absturzsichernd, begehbar, überkopf: die drei Belastungsfälle
Hinter den Teilen stehen drei Belastungsfälle, die man auseinanderhalten sollte:
- Überkopf. Geneigte oder horizontale Verglasung über Aufenthaltsbereichen. Maßgeblich sind Eigengewicht, Schnee und – je nach Aufbau – die Resttragfähigkeit nach Glasbruch. Bricht eine Scheibe, darf niemand darunter gefährdet werden.
- Absturzsichernd. Verglasung an einer Absturzkante (Galerie, Luftraum, Niveausprung, bodentiefe Verglasung). Sie muss eine horizontale Holm- bzw. Brüstungslast aufnehmen und einen Stoß abfangen – nachgewiesen über den Pendelschlagversuch („weicher Stoß"). DIN 18008-4 unterscheidet Kategorie A (Glas trägt die Absturzlast allein, ohne lastabtragenden Handlauf), Kategorie B (Glasfeld mit lastabtragendem Handlauf zwischen Pfosten) und Kategorie C (vorgesetzte Brüstung vor einer tragenden Konstruktion).
- Begehbar. Glas, das wie ein Bauteil betreten wird. Hier kommen Personen- und Nutzlasten direkt auf die Scheibe; der Aufbau ist entsprechend redundant auszulegen.
Für die meisten Glastrennwände ist der vertikale Fall die Regel – der absturzsichernde Fall kommt überall dort dazu, wo hinter der Scheibe ein Höhenunterschied liegt.
Wie nach DIN 18008 bemessen wird
DIN 18008 arbeitet mit einem semi-probabilistischen Sicherheitskonzept und Teilsicherheitsbeiwerten – im selben Geist wie die Eurocodes. Nachgewiesen werden zwei Grenzzustände: die Tragfähigkeit (die Scheibe darf unter den Bemessungslasten nicht versagen) und die Gebrauchstauglichkeit (begrenzte Durchbiegung, damit die Konstruktion gebrauchstauglich bleibt).
Angesetzt werden je nach Lage Eigengewicht, Wind, Schnee (bei Überkopf), horizontale Nutz-/Holmlasten (bei Absturzsicherung), Stoßlasten aus dem Pendelschlag sowie Klimalasten bei Isolierglas (Temperatur- und Luftdruckschwankungen, Aufstellhöhe). Dem stehen die charakteristischen Biegefestigkeiten der Glasarten gegenüber – Floatglas, teilvorgespanntes Glas (TVG) und Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) steigen in dieser Reihenfolge an. Bei Verbund-Sicherheitsglas (VSG) lässt sich zusätzlich die Resttragfähigkeit nach Bruch ansetzen, weil die Folie die Bruchstücke hält.
Das Ergebnis ist kein Bauchgefühl, sondern eine nachvollziehbare, im Bedarfsfall prüfbare Bemessung. Wo ein statischer Nachweis erforderlich ist, klären wir das früh – und nicht erst, wenn die Scheibe schon bestellt ist.
ESG, VSG oder TVG – welcher Glasaufbau?
Die Norm schreibt keinen pauschalen Aufbau vor; er folgt der Funktion des einzelnen Felds. Bewährt und normkonform ist diese Logik:
- Feststehende, absturzsichernde Felder → VSG. Verbund-Sicherheitsglas bleibt nach einem Bruch im Verbund, behält Resttragfähigkeit und deckt absturzsichernde Anforderungen ab.
- Bewegliche oder mechanisch geklemmte Elemente – Türen, Pendel-, Dreh-, Schiebetüren → ESG. Einscheiben-Sicherheitsglas wird vor dem Vorspannen passgenau für Beschläge und Klemmungen bearbeitet, ist stoßfest und bricht in kleine, verletzungsarme Krümel.
- Geklemmte, absturzsichernde Ganzglasfelder (Kategorie A) → VSG aus TVG. Im geklemmten Verbund ist VSG aus ESG nicht zulässig, weil ESG zu Krümeln zerfällt und kein Resttragvermögen behält; TVG bricht in größere, tragende Schollen.
Ein eigenes Thema ist das heißgelagerte ESG (ESG-H): Hier wird die Scheibe im Werk kontrolliert erhitzt, um den seltenen Spontanbruch durch Nickelsulfid-Einschlüsse vorab zu provozieren. DIN 18008 verlangt ESG-H in bestimmten Einbausituationen – etwa bei Überkopf- oder absturzgefährdeten Verglasungen. Die Unterschiede zwischen den Sicherheitsgläsern haben wir im Ratgeber ESG, VSG & Sicherheitsglas im Vergleich aufgeschlüsselt.
Was die Norm für die Planung Ihrer Glastrennwände bedeutet
Normkonformität ist für uns kein Verkaufsargument – sie ist Voraussetzung. Interessant wird es für Sie an der Schnittstelle, an der die Norm auf die reale Einbausituation trifft: Welches Feld ist absturzsichernd? Wo grenzt die Verglasung an einen Niveausprung? Welche Tür hängt in welchem Aufbau? Genau diese Übersetzung von der Planung in den ausführbaren, nachweisbaren Glasaufbau nehmen wir Ihnen ab.
Was wir mitbringen, ist keine Aufzählung von Branchenselbstverständlichkeiten, sondern der Ablauf dahinter: ein fester Ansprechpartner statt wechselnder Subunternehmer, die CAD-Werkszeichnung zur Freigabe vor der Fertigung (Sie entscheiden, bevor produziert wird) und Fertigung wie Montage aus einer Hand. Für gestalterisch anspruchsvolle Trennwände setzt GLAS KÜNZL das eigene Slim.Industrial-System ein – schlanke Ansichtsbreiten bei hohem Schallschutz. Die konkrete Pflicht und Ausführung – Glasart, Stärke, Kategorie, ob ein statischer Nachweis nötig ist – legen wir gemeinsam mit Ihnen anhand der Einbausituation beim Aufmaß vor Ort fest.
Vertiefend passend: Glastrennwände für Büro & Großraum, die Anforderungen an Brandschutzglas in Trennwänden und der Überblick für Gewerbe & Architekten im Themen-Hub Glastrennwände für Gewerbe & Architekten.
Häufige Fragen zur DIN 18008
Was regelt die DIN 18008?
DIN 18008 ist die Bemessungs- und Konstruktionsnorm für Glas im Bauwesen. Sie legt fest, wie tragende und absturzsichernde Verglasungen nachzuweisen, zu bemessen und zu konstruieren sind – von der vertikalen Trennwand über Überkopf- bis zur begehbaren Verglasung. Als eingeführte Technische Baubestimmung löste sie die früheren Regeln TRLV, TRPV und TRAV ab.
Welche Glastrennwände sind absturzsichernd auszuführen?
Überall dort, wo die Verglasung an eine Absturzkante grenzt – etwa an einer Galerie, einem Luftraum, einem Niveausprung oder als bodentiefe Verglasung vor einem Absturz – ist sie absturzsichernd nach DIN 18008-4 auszuführen. Eine raumhohe Trennwand zwischen zwei Büros auf demselben Niveau ohne Höhenunterschied ist es in der Regel nicht. Maßgeblich ist immer die konkrete Einbausituation.
ESG oder VSG nach DIN 18008?
Das hängt von der Funktion des Felds ab. Feststehende, absturzsichernde Felder werden in VSG ausgeführt, weil es nach Bruch im Verbund bleibt und Resttragfähigkeit behält. Bewegliche oder geklemmte Elemente – Türen, Pendel-, Dreh- und Schiebetüren – werden in ESG gefertigt. Bei geklemmten, absturzsichernden Ganzglasfeldern der Kategorie A ist VSG aus TVG vorgeschrieben.
Brauche ich für eine Bürotrennwand eine statische Bemessung?
Nicht für jede. Eine nicht tragende, nicht absturzsichernde Trennwand zwischen zwei Räumen auf gleichem Niveau braucht im Regelfall keinen gesonderten statischen Nachweis, muss aber die Sicherheitsglas-Anforderungen erfüllen. Sobald Absturzsicherung, große Spannweiten, Überkopf-Anteile oder besondere Lasten dazukommen, ist ein Nachweis nach DIN 18008 erforderlich. Diese Abgrenzung klären wir anhand Ihrer Einbausituation beim Aufmaß.
Was bedeutet „heißgelagertes ESG" (Heat-Soak)?
ESG kann in seltenen Fällen durch winzige Nickelsulfid-Einschlüsse spontan brechen. Beim Heat-Soak-Test (Heißlagerung) wird die Scheibe im Werk kontrolliert erhitzt, sodass anfällige Scheiben bereits dort brechen – und nicht erst im eingebauten Zustand. Das so geprüfte Glas heißt heißgelagertes ESG (ESG-H). DIN 18008 verlangt ESG-H in bestimmten Einbausituationen, etwa bei Überkopf- oder absturzgefährdeten Verglasungen.
Kontakt & telefonisches Erstgespräch
Allem voran steht ein telefonisches Erstgespräch: Sie schildern uns die Einbausituation, wir ordnen die normrelevanten Punkte ein und sagen Ihnen ehrlich, was geht – und was nicht. Am einfachsten erreichen Sie uns über das Kontaktformular oder telefonisch unter +49 841 13807799. Aufmaß und CAD-Werkszeichnung zur Freigabe folgen im nächsten Schritt.
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Ratgeber
Die DIN 18008 ist die zentrale Bemessungs- und Konstruktionsnorm für Glas im Bauwesen. Sie legt fest, wie Verglasungen nachzuweisen, zu bemessen und zu konstruieren sind – von der vertikalen Trennwand über Überkopf- bis zur begehbaren Verglasung. Als eingeführte Technische Baubestimmung ist sie für tragende und absturzsichernde Verglasungen verbindlich. Für Sie als Planer entscheidet sie mit darüber, welcher Glasaufbau in welche Einbausituation gehört. Wir übersetzen diese Vorgaben in den fertigen Aufbau – damit Ihre Raumtrennung aus Glas am Ende exakt so steht, wie Sie sie geplant haben.
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Was DIN 18008 regelt
DIN 18008 trägt den Titel „Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln". Die Norm beschreibt, wie der Standsicherheitsnachweis für eine Verglasung geführt wird: welche Lasten anzusetzen sind, welche Festigkeiten die Glasarten haben und welche konstruktiven Randbedingungen gelten.
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Die Teile der Norm im Überblick
DIN 18008 ist in mehrere Teile gegliedert. Für Glastrennwände sind vor allem die ersten Teile relevant:
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Absturzsichernd, begehbar, überkopf: die drei Belastungsfälle
Hinter den Teilen stehen drei Belastungsfälle, die man auseinanderhalten sollte:
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Wie nach DIN 18008 bemessen wird
DIN 18008 arbeitet mit einem semi-probabilistischen Sicherheitskonzept und Teilsicherheitsbeiwerten – im selben Geist wie die Eurocodes. Nachgewiesen werden zwei Grenzzustände: die Tragfähigkeit (die Scheibe darf unter den Bemessungslasten nicht versagen) und die Gebrauchstauglichkeit (begrenzte Durchbiegung, damit die Konstruktion gebrauchstauglich bleibt).
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ESG, VSG oder TVG – welcher Glasaufbau?
Die Norm schreibt keinen pauschalen Aufbau vor; er folgt der Funktion des einzelnen Felds. Bewährt und normkonform ist diese Logik:
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Was die Norm für die Planung Ihrer Glastrennwände bedeutet
Normkonformität ist für uns kein Verkaufsargument – sie ist Voraussetzung. Interessant wird es für Sie an der Schnittstelle, an der die Norm auf die reale Einbausituation trifft: Welches Feld ist absturzsichernd? Wo grenzt die Verglasung an einen Niveausprung? Welche Tür hängt in welchem Aufbau? Genau diese Übersetzung von der Planung in den ausführbaren, nachweisbaren Glasaufbau nehmen wir Ihnen ab.
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Häufige Fragen zur DIN 18008
Was regelt die DIN 18008? DIN 18008 ist die Bemessungs- und Konstruktionsnorm für Glas im Bauwesen. Sie legt fest, wie tragende und absturzsichernde Verglasungen nachzuweisen, zu bemessen und zu konstruieren sind – von der vertikalen Trennwand über Überkopf- bis zur begehbaren Verglasung. Als eingeführte Technische Baubestimmung löste sie die früheren Regeln TRLV, TRPV und TRAV ab.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet.
Was regelt die DIN 18008?
DIN 18008 ist die Bemessungs- und Konstruktionsnorm für Glas im Bauwesen. Sie legt fest, wie tragende und absturzsichernde Verglasungen nachzuweisen, zu bemessen und zu konstruieren sind – von der vertikalen Trennwand über Überkopf- bis zur begehbaren Verglasung. Als eingeführte Technische Baubestimmung löste sie die früheren Regeln TRLV, TRPV und TRAV ab.
Welche Glastrennwände sind absturzsichernd auszuführen?
Überall dort, wo die Verglasung an eine Absturzkante grenzt – etwa an einer Galerie, einem Luftraum, einem Niveausprung oder als bodentiefe Verglasung vor einem Absturz – ist sie absturzsichernd nach DIN 18008-4 auszuführen. Eine raumhohe Trennwand zwischen zwei Büros auf demselben Niveau ohne Höhenunterschied ist es in der Regel nicht. Maßgeblich ist immer die konkrete Einbausituation.
ESG oder VSG nach DIN 18008?
Das hängt von der Funktion des Felds ab. Feststehende, absturzsichernde Felder werden in VSG ausgeführt, weil es nach Bruch im Verbund bleibt und Resttragfähigkeit behält. Bewegliche oder geklemmte Elemente – Türen, Pendel-, Dreh- und Schiebetüren – werden in ESG gefertigt. Bei geklemmten, absturzsichernden Ganzglasfeldern der Kategorie A ist VSG aus TVG vorgeschrieben.
Brauche ich für eine Bürotrennwand eine statische Bemessung?
Nicht für jede. Eine nicht tragende, nicht absturzsichernde Trennwand zwischen zwei Räumen auf gleichem Niveau braucht im Regelfall keinen gesonderten statischen Nachweis, muss aber die Sicherheitsglas-Anforderungen erfüllen. Sobald Absturzsicherung, große Spannweiten, Überkopf-Anteile oder besondere Lasten dazukommen, ist ein Nachweis nach DIN 18008 erforderlich. Diese Abgrenzung klären wir anhand Ihrer Einbausituation beim Aufmaß.
Was bedeutet „heißgelagertes ESG" (Heat-Soak)?
ESG kann in seltenen Fällen durch winzige Nickelsulfid-Einschlüsse spontan brechen. Beim Heat-Soak-Test (Heißlagerung) wird die Scheibe im Werk kontrolliert erhitzt, sodass anfällige Scheiben bereits dort brechen – und nicht erst im eingebauten Zustand. Das so geprüfte Glas heißt heißgelagertes ESG (ESG-H). DIN 18008 verlangt ESG-H in bestimmten Einbausituationen, etwa bei Überkopf- oder absturzgefährdeten Verglasungen.





