Ein bodentiefes Fenster braucht in aller Regel eine Absturzsicherung, wenn der Fußboden dahinter begehbar ist und unmittelbar an eine tiefer liegende Fläche grenzt; in Bayern liegt die Schwelle bei mehr als 0,50 m. Gelöst wird das mit einer vorgesetzten Glasbrüstung, einer punktgehaltenen Scheibe oder einer absturzsichernden Verglasung im Element.
Warum ausgerechnet das bodentiefe Fenster
Am bodentiefen Fenster fällt das eine Bauteil weg, das die Absturzkante sonst entschärft: die Brüstung. Du stehst mit dem Fuß direkt an der Öffnung, die Verglasung reicht bis zum Boden, und zwischen Standfläche und Absturz liegt nichts als die Scheibe. Genau deshalb taucht die Frage an dieser Einbausituation häufiger auf als an jedem anderen Fenstertyp.
Rechtlich hängt sie trotzdem nicht am Fenster, sondern an der Fläche davor. In Bayern regelt das Art. 36 der Bayerischen Bauordnung. Nach Absatz 1 Nummer 1 sind in, an und auf baulichen Anlagen zu umwehren: Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an mehr als 0,50 m tiefer liegende Flächen angrenzen; das gilt nicht, wenn die Umwehrung dem Zweck der Flächen widerspricht. Beide Voraussetzungen müssen zusammen erfüllt sein, und der Halbsatz mit der Ausnahme gehört zur Regel dazu.
Für dein Fenster heißt das drei Dinge:
- Ein bodentiefes Fenster im Erdgeschoss mit ebenerdigem Anschluss nach draußen löst keine Umwehrungspflicht aus, weil die Absturzhöhe fehlt.
- Dasselbe Fenster im Obergeschoss löst sie aus, sobald der Raum dahinter zum Begehen bestimmt ist.
- Liegt vor der Öffnung ein Balkon oder eine Loggia mit eigener Umwehrung, ist die Fläche bereits gesichert. Dann geht es um die Umwehrung dieser Fläche und nicht um das Fenster.
Wie die Pflichtlage insgesamt aufgebaut ist, welche Fenstersituationen es sonst noch gibt und was am Treppenhausfenster gilt, steht in unserer Übersicht zur Absturzsicherung am Fenster. Welche Umwehrungshöhe dein Bundesland verlangt, ordnen unsere Beiträge zu den Höhenschwellen nach Bundesland und zur Brüstungshöhe am Fenster ein. Art. 36 Abs. 2 Satz 1 BayBO verlangt nur, dass Umwehrungen ausreichend hoch und fest sind. Eine Zentimeterangabe steht dort nicht.
Die drei Lösungen an dieser Einbausituation
1. Vorgesetzte Glasbrüstung im Klemmprofil
Vor der Öffnung steht eine durchlaufende Glasscheibe, unten in einem Klemmprofil eingespannt. Das Profil wird auf dem Rohboden, auf der Deckenkante oder auf der Fensterbank verankert und trägt die gesamte horizontale Nutzlast über den Fußpunkt ab.
Dafür spricht: Die Scheibe läuft ohne Unterbrechung über die ganze Öffnungsbreite, seitlich ist keine Verankerung in der Laibung nötig, und die Konstruktion bleibt vom Fensterflügel unabhängig. Wie so ein Aufbau im Detail aussieht, zeigt unser Beitrag zum Ganzglasgeländer.
Dagegen spricht: Der Fußpunkt entscheidet über alles. Er braucht einen tragfähigen Untergrund und ausreichend Aufstandsfläche. Bei knappem Anschluss an eine schmale Fensterbank oder bei einer Deckenkante mit unklarem Zustand fällt diese Lösung aus, bevor über Optik gesprochen wird. Außerdem baut das Profil nach vorn auf, was innen Bodenfläche kostet.
2. Punktgehaltene Scheibe in der Laibung
Die Scheibe wird seitlich in die Laibung gesetzt und über Punkthalter verankert, meist paarweise links und rechts. Das ist die Bauart, die als französischer Balkon bekannt ist. Wie sie aufgebaut ist, beschreibt unser Beitrag zum französischen Balkon aus Glas.
Dafür spricht: Der Boden bleibt frei, innen geht keine Fläche verloren, und die Halterung sitzt im Mauerwerk der Laibung statt im Bodenaufbau. Bei außenliegender Montage bleibt die Sicht nach unten fast ungestört.
Dagegen spricht: Die Last läuft in wenige Bohrpunkte. Laibungsmaterial und Zustand entscheiden, ob das trägt, und beides ist am Bestand oft erst nach dem Freilegen sicher zu beurteilen. Der Spalt zwischen Scheibe und Öffnungsrand muss so ausgeführt sein, dass er die Umwehrung nicht unterläuft.
3. Absturzsichernde Verglasung im Fensterelement selbst
Statt einer zweiten Scheibe vor der Öffnung übernimmt das Fensterelement die Funktion mit. Die Verglasung, der Rahmen, die Klotzung und die Befestigung im Baukörper müssen dafür zusammen nachgewiesen sein.
Dafür spricht: Es bleibt bei einem Bauteil, es entsteht keine zweite Ebene vor dem Glas, und die Ansicht bleibt frei.
Dagegen spricht: Das ist eine Eigenschaft des kompletten Elements und keine Frage der Glasdicke. Ohne Nachweis für Rahmen und Halterung trägt das Element die Absturzlast nicht, auch wenn die Scheibe dick ist. Wir bauen keine Fenster, deshalb ist diese Lösung bei uns nur dann ein Thema, wenn eine Scheibe in einem vorhandenen, dafür nachgewiesenen Rahmen getauscht wird. Bei einem Flügel kommt hinzu: Im geöffneten Zustand sichert er nichts.
Die drei Lösungen nebeneinander
| Kriterium | Glasbrüstung im Klemmprofil | Punktgehaltene Scheibe in der Laibung | Absturzsichernde Verglasung im Element |
|---|---|---|---|
| Wo die Last hineinläuft | Fußpunkt am Boden, an der Deckenkante oder an der Fensterbank | wenige Bohrpunkte seitlich in der Laibung | Rahmen, Klotzung und Befestigung des Fensters |
| Untergrund, der geprüft werden muss | Bodenaufbau und Aufstandsfläche | Laibungsmaterial und dessen Zustand | Rahmenprofil und Verankerung im Baukörper |
| Glasaufbau | VSG aus TVG bei alleiniger Klemmung unten | VSG aus ESG oder aus TVG möglich | Aufbau ergibt sich aus dem Nachweis des Elements |
| Platzbedarf innen | baut nach vorn auf | kein Verlust an Bodenfläche | keine zusätzliche Ebene |
| Verhalten am Öffnungsflügel | wirkt unabhängig von der Flügelstellung | wirkt unabhängig von der Flügelstellung | Flügel muss dafür ausgelegt sein, offen sichert er nicht |
| Eignung im Bestand | gut, wenn der Bodenanschluss tragfähig ist | gut, wenn die Laibung trägt | nur mit vorhandenem Nachweis für das Element |
| Was wir davon bauen | ja, als Standardlösung | ja, mit Punkthaltern | nur als Scheibentausch im nachgewiesenen Rahmen |
Ob eine Lösung an deinem Bestandsfenster überhaupt ankommt, hängt zusätzlich an Zugang, Montageweg und Verankerungsuntergrund. Das behandelt unser Beitrag zum Nachrüsten am Bestandsfenster.
Welcher Glasaufbau an welcher Lösung passt
An jeder absturzsichernden Position ist Verbundsicherheitsglas gesetzt. Einscheibiges Sicherheitsglas allein scheidet aus, weil es nach dem Bruch in stumpfe Krümel zerfällt und keine Resttragfähigkeit behält. Verbundsicherheitsglas hält über die Zwischenfolie zusammen und bleibt nach dem Bruch als Fläche stehen. Die Unterschiede der Glasarten erklärt unser Beitrag zu ESG und VSG.
Die Scheiben im Verbund sind vorgespannt, entweder als ESG oder als teilvorgespanntes Glas (TVG). Welche Vorspannung passt, entscheidet die Halterung:
- Nur am unteren Rand geklemmt, die Scheibe trägt die horizontale Last allein: VSG aus TVG. TVG bricht in große, tragende Schollen und hält im eingespannten Fußpunkt weiter. VSG aus ESG setzen wir an dieser Stelle nicht ein.
- Punktgehalten oder gebohrt sowie Konstruktionen mit lastabtragendem Handlauf: hier ist VSG aus ESG ebenfalls möglich.
Unsere Absturzsicherungen führen wir überwiegend in VSG 16 mm aus. Ein Handlauf ist optional, aufgesetzt oder seitlich montiert. Pfostenkonstruktionen bauen wir nicht.
Die technische Grundlage ist DIN 18008-4 „Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen", aktuelle Ausgabe 2024-12, die die Ausgabe 2013-07 ersetzt. Sie gilt für Verglasungen mit absturzsichernder Funktion und unterscheidet drei Kategorien: Kategorie A trägt horizontale Nutzlasten direkt ab, Kategorie B trägt sie indirekt ab, wobei die einzelnen Scheiben durch einen durchgehenden Handlauf in erforderlicher Höhe verbunden sind, und Kategorie C trägt in erforderlicher Höhe keine horizontalen Nutzlasten, dort ist die Verglasung nur Füllelement. Die unten geklemmte Scheibe vor einem bodentiefen Fenster liegt damit in Kategorie A. Welche Untergruppe und welcher Nachweis dazugehören, ordnet unser Beitrag zur Norm für absturzsichernde Verglasungen ein.
Welcher Ausgabestand für dein Vorhaben gilt, entscheidet die bauaufsichtliche Einführung und nicht die Norm selbst. Sie läuft über die Technischen Baubestimmungen: Das Deutsche Institut für Bautechnik veröffentlicht im Auftrag der Länder die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen als Grundlage für die Umsetzung in Landesrecht. Aktuell ist die Ausgabe MVV TB 2025/1 vom 20. Mai 2025 mit Druckfehlerberichtigungen vom 29. Juli 2025 und vom 22. Oktober 2025.
Fünf Punkte, die am bodentiefen Fenster regelmäßig untergehen
- Der geöffnete Flügel sichert nichts. Eine Sicherung, die nur bei geschlossenem Fenster wirkt, ist keine. Die Umwehrung muss auch dann stehen, wenn der Dreh-, Kipp- oder Hebeschiebeflügel offen ist.
- Der Bodenaufbau ist selten so tragfähig wie er aussieht. Estrich mit Dämmung darunter nimmt keinen Klemmfußpunkt auf. Gebraucht wird der tragende Untergrund, und der liegt oft tiefer als die sichtbare Oberfläche.
- Innen oder außen ist keine reine Geschmacksfrage. Außen sitzt die Sicherung im Weg von Rollladen, Raffstore und Fensterreinigung, innen kostet sie Bodenfläche und muss an der Fensterbank vorbei. Beides entscheidet sich am Objekt.
- Kleinkinder sind eine eigene Anforderung. Nach Art. 36 Abs. 2 Satz 2 BayBO müssen Umwehrungen so ausgebildet werden, dass sie Kleinkindern das Über- oder Durchklettern nicht erleichtern, wenn mit deren unbeaufsichtigter Anwesenheit auf der zu sichernden Fläche üblicherweise zu rechnen ist; das gilt nicht innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 und innerhalb von Wohnungen. Eine geschlossene Glasfläche erfüllt diese Anforderung von der Bauart her, ein Element mit waagerechten Zwischenräumen nicht ohne Weiteres.
- Das Fertigungsmaß entsteht nach dem Aufmaß. Öffnungsmaße aus dem Plan weichen im Bestand regelmäßig ab. Vor dem Aufmaß vor Ort steht kein Glasmaß fest, und ohne Glasmaß steht auch der Aufbau nicht fest.
- Sicherheit heißt an dieser Stelle Absturz- und Verletzungsschutz. Verbundsicherheitsglas steht hier wegen der Resttragfähigkeit nach dem Bruch. Andere Schutzziele werden getrennt geprüft und lassen sich aus dem Glasaufbau der Absturzsicherung nicht ableiten.
Was wir vor dem Aufmaß klären
- Telefonische Erstberatung unter +49 841 13807799. Wir gehen deine Situation durch, bevor jemand rausfährt.
- Absturzhöhe und Nutzung der Fläche hinter dem Fenster. Wohnraum, Büro, öffentlich zugänglicher Bereich oder eine Fläche, auf der mit unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen ist.
- Die Öffnung selbst. Breite, Höhe, Festfeld oder Flügel, Flügelart und Öffnungsrichtung, vorhandene Fensterbank innen und außen.
- Der Untergrund am geplanten Anschlusspunkt. Bodenaufbau, Deckenkante oder Laibung, jeweils Material und Zustand. Daran hängt, ob geklemmt oder punktgehalten wird.
- Montageseite und Ausführung. Innen oder außen, klar oder satiniert, Profilfarbe, mit oder ohne Handlauf.
- Zugang und Montageweg. Geschoss, Treppenhaus, Aufzug, Stellfläche für die Montage.
Umfang und Aufwand hängen an genau diesen Punkten, vor allem an Feldgröße, Befestigungsart und Zustand des Untergrunds. Belastbar wird die Aussage nach dem Aufmaß, nicht davor. Was wir an bodentiefen Fenstern, Balkonen und Treppen bauen, siehst du bei Absturzsicherungen von GLAS KÜNZL und im Beitrag zur Balkonverglasung.
Häufige Fragen
Braucht jedes bodentiefe Fenster eine Absturzsicherung?
Nein. Entscheidend ist die Fläche hinter dem Fenster. In Bayern sind nach Art. 36 Abs. 1 Nr. 1 BayBO Flächen zu umwehren, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an mehr als 0,50 m tiefer liegende Flächen angrenzen; das gilt nicht, wenn die Umwehrung dem Zweck der Flächen widerspricht. Ein bodentiefes Fenster mit ebenerdigem Anschluss nach draußen fällt nicht darunter, dasselbe Fenster im Obergeschoss dagegen schon. Andere Bundesländer setzen die Schwelle abweichend an, deshalb entscheidet immer die Bauordnung des Landes, in dem gebaut wird.
Reicht das bodentiefe Fenster selbst als Absturzsicherung?
Nur dann, wenn das Element als absturzsichernde Verglasung ausgelegt und nachgewiesen ist. Die Glasdicke allein sagt darüber nichts aus, weil Rahmen, Klotzung und Befestigung die horizontale Last mit aufnehmen müssen. Fehlt dieser Nachweis, wird die Sicherung vor die Öffnung gesetzt, als Glasbrüstung im Klemmprofil oder als punktgehaltene Scheibe in der Laibung.
Welches Glas kommt vor ein bodentiefes Fenster?
Verbundsicherheitsglas. Bei der nur unten geklemmten Scheibe, die die Last allein abträgt, ist es VSG aus TVG. Bei punktgehaltener Ausführung oder mit lastabtragendem Handlauf ist auch VSG aus ESG möglich. Unsere Absturzsicherungen führen wir überwiegend in VSG 16 mm aus. Einscheibiges Sicherheitsglas allein ist an dieser Position nicht zulässig, weil es nach dem Bruch keine Resttragfähigkeit behält.
Wie hoch muss die Sicherung am bodentiefen Fenster sein?
Die Bayerische Bauordnung nennt in Art. 36 Abs. 2 Satz 1 keine Zentimeterangabe, sondern verlangt, dass Umwehrungen ausreichend hoch und fest sind. Die konkrete Höhe ergibt sich aus den bauaufsichtlich eingeführten technischen Regeln des jeweiligen Landes und hängt zusätzlich an der Absturzhöhe und an der Nutzung. Dazu kommt die Anforderung aus Satz 2 zum Über- und Durchklettern durch Kleinkinder, die innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 und innerhalb von Wohnungen nicht gilt.
Kommt die Sicherung innen oder außen vor das Fenster?
Beides ist möglich, und die Entscheidung fällt am Objekt. Außen liegt die Konstruktion im Weg von Rollladen, Raffstore und Reinigung, hält dafür den Innenraum frei. Innen entfallen diese Konflikte, die Sicherung muss aber an der inneren Fensterbank vorbei und kostet Bodenfläche. In beiden Fällen entscheidet der tragfähige Untergrund darüber, was am Ende gebaut wird.
Was ist der Unterschied zwischen einem französischen Balkon und einer Glasbrüstung im Klemmprofil?
Es sind zwei Bauarten derselben Aufgabe. Der französische Balkon ist die seitlich in der Laibung punktgehaltene Scheibe, die Glasbrüstung im Klemmprofil steht auf einem Fußpunkt am Boden, an der Deckenkante oder auf der Fensterbank. Die Halterung bestimmt den Lastweg und damit auch den Glasaufbau.
Lässt sich die Sicherung an einem vorhandenen bodentiefen Fenster nachrüsten?
In den meisten Fällen ja, über eine vorgesetzte Glaslösung. Machbar ist sie dort, wo die Verankerung einen tragfähigen Untergrund findet, also im Bodenaufbau, an der Deckenkante oder in der Laibung. Das prüfen wir beim Aufmaß vor Ort, bevor Glasaufbau und Befestigungsart festgelegt werden.
Kontakt & telefonisches Erstgespräch
Wenn du vor einem bodentiefen Fenster stehst und nicht weißt, welche der drei Lösungen bei dir überhaupt ankommt, klären wir das im Gespräch, bevor geplant wird. Der schnellste Weg dorthin ist unser Kontaktformular. Wir melden uns zum telefonischen Erstgespräch unter +49 841 13807799, ordnen deine Einbausituation ein und sagen dir, was der Untergrund hergibt.
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