Ratgeber

Absturzsicherung: ab welcher Höhe Pflicht?

Ludwig Künzl
AUTORLudwig Künzl
VERÖFFENTLICHT AM22.08.2026
Ganzglas-Absturzsicherung an einem Balkon im Obergeschoss, Blick entlang der Fassade über Baumkronen und Wohnhäuser
Die Glasfelder sind punktgehalten in der Bodenplatte verankert – die Höhe der Umwehrung zählt ab der begehbaren Fläche, nicht ab der Deckenunterseite.

In Bayern gilt: Begehbare Flächen sind zu umwehren, wenn sie unmittelbar an mehr als 0,50 m tiefer liegende Flächen angrenzen. Das steht in Artikel 36 der Bayerischen Bauordnung. Diese 0,50 m sind die Auslöseschwelle für die Pflicht — nicht die Höhe des Geländers. Wie hoch die Umwehrung selbst sein muss, regelt die Bauordnung nicht mit einer Zahl.

Warum die Antwort vom Bundesland abhängt

Bauordnungsrecht ist Landesrecht. Jedes Bundesland hat seine eigene Bauordnung, und die Schwellen für Umwehrungen stehen genau dort. Eine Seite, die dir eine bundesweit gültige Zahl nennt, verkürzt deshalb — sie beschreibt bestenfalls ein Bundesland oder die Muster-Bauordnung, aus der die Länder abweichen dürfen.

Für Bayern ist die Bayerische Bauordnung, Artikel 36 „Umwehrungen" die maßgebliche Fundstelle. Wir zitieren hier den Stand, der ab 01.05.2026 gilt. Wenn du außerhalb Bayerns baust, ist die Landesbauordnung deines Bundeslandes die richtige Quelle — die Systematik ähnelt sich, die Details nicht zwingend.

Die Schwellen in Bayern

Artikel 36 Absatz 1 nennt drei Gruppen von Flächen, die zu umwehren sind. Absatz 2 ergänzt eine Anforderung für Kleinkinder:

SituationMaßgebliche HöheUmwehrung erforderlichFundstelle
Fläche, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt ist, grenzt unmittelbar an eine tiefer liegende Flächemehr als 0,50 mjaArt. 36 Abs. 1 Nr. 1 BayBO
dieselbe Fläche, wenn die Umwehrung dem Zweck der Fläche widersprichtmehr als 0,50 mnein — ausdrückliche AusnahmeArt. 36 Abs. 1 Nr. 1 BayBO
Dach, das zum Aufenthalt von Menschen bestimmt istunabhängig von der HöhejaArt. 36 Abs. 1 Nr. 2 BayBO
Öffnungen und nicht begehbare Flächen in solchen Dächern und in begehbaren Deckenunabhängig von der Höheja, soweit nicht sicher abgedeckt oder gegen Betreten gesichertArt. 36 Abs. 1 Nr. 2 BayBO
freie Seiten von Treppenläufen, Treppenabsätzen und Treppenöffnungen (Treppenaugen)unabhängig von der HöhejaArt. 36 Abs. 1 Nr. 3 BayBO
Fenster unmittelbar an Treppen, deren Brüstung unter der notwendigen Umwehrungshöhe liegtzu sichernArt. 36 Abs. 1 Nr. 3 BayBO
Fläche, auf der üblicherweise mit unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen istzusätzlich so ausgebildet, dass Über- oder Durchklettern nicht erleichtert wirdArt. 36 Abs. 2 Satz 2 BayBO

Die Kleinkinder-Regel hat eine Ausnahme, die oft übersehen wird: Sie gilt nicht innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 und nicht innerhalb von Wohnungen. Im Einfamilienhaus greift sie also nicht automatisch.

Brüstungshöhe ist nicht dasselbe wie Absturzhöhe

Hier liegt die häufigste Verwechslung, und sie erklärt, warum im Netz so viele verschiedene Zahlen stehen.

  • Die Absturzhöhe ist der Höhenunterschied zwischen der begehbaren Fläche und der Fläche darunter. Sie entscheidet, ob du überhaupt eine Umwehrung brauchst. In Bayern liegt diese Schwelle bei mehr als 0,50 m.
  • Die Umwehrungs- oder Brüstungshöhe ist die Höhe des Geländers selbst. Sie entscheidet, wie die Umwehrung ausgeführt wird.

Zur zweiten Größe sagt die Bayerische Bauordnung bemerkenswert wenig. Artikel 36 Absatz 2 Satz 1 lautet vollständig: „Die Umwehrungen müssen ausreichend hoch und fest sein." Eine Zahl steht dort nicht. Auch in den Bayerischen Technischen Baubestimmungen in der Ausgabe Februar 2025 und in der bundesweiten Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen 2025/1 findet sich keine allgemeine Umwehrungshöhe für bauliche Anlagen.

Die konkrete Höhe folgt deshalb nicht aus der Bauordnung, sondern aus der technischen Regel, die für dein Bauteil einschlägig ist, und aus dem Nachweis. Für Gebäudetreppen etwa ist DIN 18065:2020-08 „Gebäudetreppen" über die Technischen Baubestimmungen bauaufsichtlich eingeführt; dort stehen die Maße für Treppen und ihre Umwehrungen. Wenn dir jemand eine Zahl nennt, ist die richtige Rückfrage deshalb nicht „stimmt die?", sondern „woraus folgt sie für mein Bauteil?".

Verbindlich Auskunft über den Einzelfall gibt die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben klärt das die Tragwerksplanung mit.

Sonderfälle: Fenster, Treppe, Galerie

Bodentiefe Fenster. Ein Fenster, das bis zum Boden reicht, ist selbst keine Umwehrung — bis es eine wird. Sobald dahinter eine Absturzhöhe von mehr als 0,50 m liegt, braucht die Öffnung eine Sicherung. Das kann eine vorgesetzte Glasbrüstung sein oder eine absturzsichernde Verglasung im Fenster selbst. Für Fenster unmittelbar an Treppen sagt Artikel 36 das ausdrücklich: Liegt ihre Brüstung unter der notwendigen Umwehrungshöhe, sind sie zu sichern.

Treppen. Die freien Seiten von Treppenläufen, Treppenabsätzen und Treppenaugen sind unabhängig von der Absturzhöhe zu umwehren. Die 0,50-m-Schwelle spielt hier also gar keine Rolle — es zählt, dass die Seite frei ist. Wie eine solche Sicherung aus Glas ausgeführt wird, zeigt ein Projekt mit Punkthaltern an einer Treppe in München; Bauformen und Glasaufbauten beschreibt der Ratgeber zum Treppengeländer aus Glas.

Galerie und offene Decke. Eine Galerie ist eine begehbare Fläche, die an eine tiefer liegende angrenzt — damit greift die 0,50-m-Regel unmittelbar. Öffnungen in begehbaren Decken sind zusätzlich genannt: Sie sind zu umwehren, soweit sie nicht sicher abgedeckt oder gegen Betreten gesichert sind.

Balkon und Dachterrasse. Für Dächer, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, gilt die Umwehrungspflicht ohne Höhenschwelle. Beim Balkon greift die 0,50-m-Regel. Welche Glasvarianten dort infrage kommen, steht im Beitrag zum Balkongeländer aus Glas.

Was gilt im Bestand?

Bestehende Gebäude genießen grundsätzlich Bestandsschutz, solange Nutzung und Bauteil unverändert bleiben. Sobald du aber baulich eingreifst oder die Nutzung änderst — eine Galerie einziehst, ein Fenster bodentief vergrößerst, den Dachboden zum Aufenthaltsraum ausbaust —, wird der geänderte Teil an heutigem Recht gemessen. Ob dein konkreter Umbau darunterfällt, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde und nicht der ausführende Betrieb.

Wenn die Pflicht feststeht, folgt die zweite Frage: Welche Kategorie hat die Verglasung, und welcher Glasaufbau ist zulässig? Das regelt DIN 18008-4 — die Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen. Wir fertigen und montieren Absturzsicherungen und Ganzglasgeländer nach Maß im Raum Ingolstadt und in ganz Bayern.

Häufige Fragen

Ab welcher Höhe ist in Bayern eine Absturzsicherung Pflicht?

Nach Artikel 36 Absatz 1 Nummer 1 der Bayerischen Bauordnung sind Flächen zu umwehren, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an mehr als 0,50 m tiefer liegende Flächen angrenzen. Eine Ausnahme gilt, wenn eine Umwehrung dem Zweck der Fläche widerspricht. Unabhängig von dieser Schwelle sind Dächer zum Aufenthalt und die freien Seiten von Treppen zu umwehren.

Gilt diese Höhe bundesweit?

Nein. Bauordnungsrecht ist Landesrecht, und jedes Bundesland regelt die Umwehrungspflicht in seiner eigenen Bauordnung. Die 0,50 m stammen aus der Bayerischen Bauordnung. Für ein Vorhaben außerhalb Bayerns ist die dortige Landesbauordnung maßgeblich. Wer eine bundesweit einheitliche Zahl nennt, hat die Zuständigkeit übersprungen.

Wie hoch muss das Geländer sein?

Die Bayerische Bauordnung nennt dafür keine Zahl. Artikel 36 Absatz 2 Satz 1 verlangt nur, dass Umwehrungen „ausreichend hoch und fest" sein müssen. Auch die Technischen Baubestimmungen führen keine allgemeine Umwehrungshöhe für bauliche Anlagen. Das konkrete Maß folgt aus der technischen Regel für dein Bauteil — für Gebäudetreppen etwa aus DIN 18065 — und aus dem statischen Nachweis.

Zählt die Höhe innen oder außen?

Maßgeblich ist der Höhenunterschied zwischen der begehbaren Fläche und der unmittelbar angrenzenden tiefer liegenden Fläche. Es kommt also darauf an, wie weit jemand tatsächlich fallen könnte, nicht auf die Geschosshöhe oder die Lage innen oder außen. Bei einem Balkon ist das die Differenz zur Fläche darunter, bei einer Galerie die zum Raumboden.

Wer prüft, ob eine Absturzsicherung nötig ist?

Verbindlich entscheidet die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben klärt die Tragwerksplanung die Anforderung und setzt die Lasten an. Der ausführende Betrieb fertigt und montiert nach dieser Vorgabe. Wir prüfen vor der Fertigung, ob die vorgesehene Konstruktion dazu passt, ersetzen aber weder Nachweis noch behördliche Auskunft.

Kontakt & telefonisches Erstgespräch

Du bist unsicher, ob dein Bauteil umwehrt werden muss? Beschreib uns die Situation über das Kontaktformular — wir gehen Absturzhöhe, Bauteil und mögliche Ausführung in einem telefonischen Erstgespräch durch.

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Ludwig Künzl
Ludwig Künzl · GLAS KÜNZL

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