Ratgeber

Absturzsicherung am Fenster: Anforderungen im Überblick

Ludwig Künzl
AUTORLudwig Künzl
VERÖFFENTLICHT AM25.08.2026
Weiße Putzfassade von schräg unten mit zwei bodentiefen Fenstern im Obergeschoss und vorgesetzten Glasgeländern
Die Punkthalter sitzen seitlich neben der Fensteröffnung im Mauerwerk, nicht im Blendrahmen – so geht die Last am Fenster vorbei in die Wand.

Nachrüsten ist im Bestand meistens möglich. Ob es an deinem Fenster trägt, entscheiden Verankerungsgrund, Bauart der Sicherung und Nachweisführung. In Bayern löst Art. 36 BayBO die Umwehrungspflicht ab 0,50 m Höhenunterschied aus. Die Sicherung sitzt entweder vor der Öffnung oder im Fenster selbst.

Wann eine Nachrüstung nötig wird

Die Pflicht steht in der Landesbauordnung, die Bemessung in der Norm. Für Bayern regelt sie Art. 36 BayBO. Absatz 1 Nr. 1 verlangt eine Umwehrung für „Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an mehr als 0,50 m tiefer liegende Flächen angrenzen; das gilt nicht, wenn die Umwehrung dem Zweck der Flächen widerspricht".

Der Auslösewert liegt in Bayern also bei 0,50 m. Die Musterbauordnung nennt in § 38 Abs. 1 Nr. 1 „mehr als 1 m", sie ist aber selbst kein geltendes Recht, sondern eine Vorlage, die jedes Land eigenständig umsetzt. Bayern setzt hier strenger um. Der angehängte Halbsatz „das gilt nicht, wenn die Umwehrung dem Zweck der Flächen widerspricht" gehört zur Regel dazu und wirkt als echte Ausnahme.

Für Fenster am Treppenhaus gibt es eine eigene Anordnung. Art. 36 Abs. 1 Nr. 3 BayBO nennt die freien Seiten von Treppenläufen, Treppenabsätzen und Treppenöffnungen und setzt fort: „Fenster, die unmittelbar an Treppen und deren Brüstungen unter der notwendigen Umwehrungshöhe liegen, sind zu sichern." Wenn bei dir im Treppenhaus ein tief herabgezogenes Fenster sitzt, entscheidet dieser Satz über die Nachrüstung.

Welche Höhe die Sicherung erreichen muss

Die BayBO nennt keine Zentimeterzahl. Art. 36 Abs. 2 Satz 1 verlangt nur, dass Umwehrungen „ausreichend hoch und fest sein" müssen. Konkrete Maße stehen in der Musterbauordnung, die viele Länder übernommen haben. § 38 MBO regelt in Abs. 3 Satz 1: „Fensterbrüstungen von Flächen mit einer Absturzhöhe bis zu 12 m müssen mindestens 0,80 m, von Flächen mit mehr als 12 m Absturzhöhe mindestens 0,90 m hoch sein."

Satz 2 desselben Absatzes nennt eine gleichwertige Alternative. Sie lautet: „Geringere Brüstungshöhen sind zulässig, wenn durch andere Vorrichtungen wie Geländer die nach Absatz 4 vorgeschriebenen Mindesthöhen eingehalten werden." Abs. 4 fordert für andere notwendige Umwehrungen 0,90 m bei Absturzhöhen von 1 m bis 12 m und 1,10 m bei mehr als 12 m. Eine zu niedrige Brüstung muss also nicht zugemauert werden. Du darfst stattdessen eine Vorrichtung ergänzen, die die geforderte Höhe herstellt.

Welche Mindesthöhe im konkreten Objekt gilt, hängt an der jeweiligen Landesbauordnung. Für ein Gebäude außerhalb Bayerns ist die dortige Fassung maßgeblich. Wir setzen im Projekt keine Zahl an, die nicht aus der einschlägigen Vorschrift belegt ist.

Eine zweite Anforderung kommt hinzu, wenn Kinder im Spiel sind. Art. 36 Abs. 2 Satz 2 BayBO lautet vollständig: „Ist mit der Anwesenheit unbeaufsichtigter Kleinkinder auf der zu sichernden Fläche üblicherweise zu rechnen, müssen Umwehrungen so ausgebildet werden, dass sie Kleinkindern das Über- oder Durchklettern nicht erleichtern; das gilt nicht innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 und innerhalb von Wohnungen." Die Rückausnahme am Ende trägt weit. Innerhalb deiner Wohnung und innerhalb eines Wohnhauses der Gebäudeklassen 1 und 2 greift die Kletteranforderung nicht.

Bestandsschutz und seine Grenzen

Ein rechtmäßig errichtetes Gebäude muss nicht bei jeder Regeländerung mitwachsen. Zwei Vorschriften begrenzen den Bestandsschutz aber, und beide sind für die Nachrüstung relevant.

Art. 54 Abs. 4 BayBO lautet: „Bei bestandsgeschützten baulichen Anlagen können Anforderungen gestellt werden, wenn das zur Abwehr von erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit notwendig ist." Das ist eine Kann-Vorschrift der Bauaufsichtsbehörde und keine automatische Pflicht, aber eine reale Möglichkeit bei einer offensichtlich gefährlichen Absturzstelle.

Bei größeren Eingriffen kommt Art. 54 Abs. 5 BayBO dazu. Eine Anordnung, auch nicht berührte Teile in Einklang zu bringen, setzt dort kumulativ voraus, dass die Anlage wesentlich geändert wird, dass dies aus Gründen des Art. 3 Satz 1 BayBO erforderlich ist, dass es dem Bauherrn wirtschaftlich zumutbar ist und dass die betroffenen Teile mit den zu ändernden Teilen in konstruktivem Zusammenhang stehen oder mit ihnen unmittelbar verbunden sind. Die letzte Voraussetzung ist eine Alternative, die drei davor sind kumulativ. Abs. 6 begrenzt das wieder und lautet: „Bei Modernisierungsvorhaben soll von der Anwendung des Abs. 5 abgesehen werden, wenn sonst die Modernisierung erheblich erschwert würde."

Unabhängig vom Baurecht bleibt die zivilrechtliche Seite. § 823 Abs. 1 BGB verpflichtet denjenigen zum Schadensersatz, der „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt". Daraus leitet die Rechtsprechung die Verkehrssicherungspflicht ab. Wer eine erkennbare Absturzstelle im eigenen Gebäude bestehen lässt, trägt dieses Risiko auch dann, wenn die Bauaufsicht nie etwas angeordnet hat.

Praktisch heißt das für dich: Beim reinen Scheibentausch im vorhandenen Rahmen bleibt die Situation meist unverändert. Sobald du eine Öffnung vergrößerst, ein Fenster bodentief herabziehst oder die Nutzung eines Raums änderst, wird die Absturzsicherung zum eigenen Planungsthema.

Die drei Fragen zur Machbarkeit

Vor dem Kauf klären wir drei Fragen zur Tragfähigkeit der Nachrüstung an deinem Fenster.

Frage 1 · Trägt der Verankerungsgrund?

Eine Absturzsicherung leitet Horizontallasten in den Baukörper. Ob sie das kann, hängt an Wandaufbau, Dämmebene, Verankerungstiefe und der vorhandenen Bewehrungslage. Ein Wärmedämmverbundsystem vor der tragenden Schale ist der häufigste Grund, warum eine Befestigungsart am konkreten Bau ausscheidet und eine andere gewählt wird.

Frage 2 · Welche Bauart passt zur Öffnung?

Fünf Wege sind im Bestand üblich. Die Übersicht zeigt den Markt, nicht unseren Lieferumfang.

LösungPrinzipWo sie typischerweise passtWorauf es ankommt
Vorgesetzte Glasbrüstung (französischer Balkon)Glasfeld sitzt außen vor der Öffnung, das Fenster bleibt unangetastetBodentiefes Fenster oder Balkontür im BestandTragfähiger Verankerungsgrund in Laibung oder Fassade
Absturzsichernde Verglasung im Fenster selbstDie Scheibe übernimmt die Sicherung, davor kommt nichtsNeuverglasung ohnehin fällig, Fassadenbild soll ruhig bleibenRahmen, Klotzung und Glaseinstand müssen die Stoßlast aufnehmen
Geländer oder Holm vor der ÖffnungEin tragfähiger Holm auf Umwehrungshöhe nimmt die Horizontallast aufWenn die vorhandene Verglasung bleiben sollHolmhöhe und Befestigung bestimmen die Glaskategorie dahinter. Geländer mit tragenden Pfosten bauen wir nicht, wir führen ausschließlich Ganzglas
Innen liegende GlasbrüstungDie Sicherung sitzt raumseitig vor dem FensterDenkmalgeschützte oder gestalterisch fixierte FassadeReinigungsfuge, Heizkörper und Fensterbank einplanen
Punktgehaltene GlasbrüstungEinzelne Punkthalter in Laibung oder Fassade, maximal schlankWenn die Aussicht so frei wie möglich bleiben sollPunkthalter und Glasaufbau gehören zusammen nachgewiesen

<!-- LINK_PENDING: /wissen/ratgeber/absturzsicherung-fenster — Anker „welche Absturzsicherungen am Fenster in Frage kommen", Ziel am 14.08.2026 erneut HTTP 404, erst mit dem gemeinsamen Go-Live im folgenden Satz setzen --> Welche Bauart passt, ergibt sich aus der Öffnung und dem Verankerungsgrund. Wie sich die beiden Befestigungsarten Klemmprofil und Punkthalter grundsätzlich unterscheiden, steht im Ratgeber zu Glasgeländern. Welche Ganzglasausführungen wir selbst bauen, findest du bei den Absturzsicherungen und Ganzglasgeländern.

Frage 3 · Wer führt den Nachweis?

Für die Bemessung gilt die Normenreihe DIN 18008. Für Fenster sagt Bayern das ausdrücklich. Die Bayerischen Technischen Baubestimmungen führen in Anlage A 1.2.7/1 Nr. 2 aus: „Bei der Planung, Bemessung und Ausführung von Glaskonstruktionen in Fenstern und Außentüren sind die Bestimmungen von DIN 18008-1:2020-05, DIN 18008-2:2020-05 und/oder DIN 18008-4:2013-07 zu beachten." Das „und/oder" steht so im amtlichen Text und beschreibt, dass je nach Konstruktion ein Teil, mehrere oder alle drei greifen.

Fünf Punkte bestimmen den Nachweis:

  • Die Halterung bestimmt die Kategorie. DIN 18008-4:2013-07 sortiert absturzsichernde Verglasungen nach ihrer Konstruktion. Kategorie A und Kategorie C setzen dabei beide eine Verglasung „nach Teil 2 oder 3 dieser Norm" voraus, also eine linienförmig oder punktförmig gelagerte Scheibe. Diese Bedingung gehört zur Definition. Kategorie A meint davon jene, die horizontale Nutzlasten abtragen müssen, weil sie „keinen tragenden Brüstungsriegel oder vorgesetzten Holm in erforderlicher Höhe" besitzen. Kategorie B sind unten eingespannte Glasbrüstungen, deren einzelne Scheiben durch einen durchgehenden Handlauf in erforderlicher Höhe verbunden sind. Kategorie C umfasst Verglasungen, die in erforderlicher Höhe keine horizontalen Nutzlasten abtragen müssen, mit C1 (Geländerausfachungen), C2 (Verglasung unterhalb eines lastabtragenden Querriegels) und C3 (Verglasung mit vorgesetztem, lastabtragendem Holm).
  • Die Kategorie ergibt sich nicht aus der Anschauung. Kategorie B setzt den durchgehenden Handlauf voraus; eine nur am Fußpunkt eingespannte Scheibe ohne diesen Handlauf erfüllt die Definition nicht. Ob sie unter Kategorie A fällt, hängt an deren Bedingung „nach Teil 2 oder 3 dieser Norm" und gehört damit in den Nachweis. Zur Resttragfähigkeit einseitig eingespannter Verglasungen halten die Auslegungen zur Reihe DIN 18008 des Normenausschusses Bauwesen fest: „Einseitig eingespannte Verglasungen sind durch Versuch nachzuweisen." Wir ordnen einer solchen Scheibe deshalb keine Kategorie vorab zu und klären zuerst, wie ihre Resttragfähigkeit belegt wird.
  • Das Glas muss resttragfähig sein. Nach einem Bruch sollen die Scherben an der zähelastischen Zwischenschicht hängen bleiben. Die Auslegungen zur Reihe DIN 18008 halten als Regel fest: „Für absturzsichernde Verglasungen ist VSG gefordert." Von dieser Regel nennen sie eine ausdrückliche Ausnahme: „Durch allseitig linienförmige Klemmung gelagerte Einfachverglasungen der Kategorien C1 und C2 dürfen nach DIN 18008-4 auch in ESG ausgeführt werden." In Bayern kommt für monolithisches Glas eine eigene Bedingung dazu. Die Bayerischen Technischen Baubestimmungen ordnen der DIN 18008-4:2013-07 die Anlage A 1.2.7/4 „Zu DIN 18008-3, -4 und -5" zu, und die bestimmt: „Bei der Verwendung von Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) oder heißgelagertem ESG als monolithische Einfachgläser oder als äußere monolithische Scheiben von Mehrscheiben-Isolierglas (MIG) gelten die Bestimmungen von DIN 18008-2:2020-05, Abschnitt 4.3, zweiter und dritter Spiegelstrich." Heißgelagertes ESG ist dort als Einscheibensicherheitsglas nach EN 14179-2:2005 definiert. Eine ESG-Scheibe ohne Verbund ist in Bayern also nicht allein deshalb zulässig, weil die Auslegungen sie für C1 und C2 zulassen. Die Bestimmungen aus Abschnitt 4.3 der DIN 18008-2 kommen hinzu und gehören in den Nachweis. Punktförmig geklemmte Verglasungen aus Einfach-ESG sind nach derselben Auslegung „nach DIN 18008-4 nicht geregelt, könnten durch davon unabhängig geltende abZ erfasst sein. Entsprechende abZ sind Mitgliedern des Gremiums bekannt." Gemeint sind allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, die neben der eingeführten Norm gelten; die darin festgelegten Randbedingungen etwa zu Glasarten oder Montage sind zu beachten und können nach derselben Auslegung von DIN 18008-4 abweichen. Nicht geregelt heißt dabei nicht verboten, verlagert den Nachweis für diesen Fall aber auf eine solche Zulassung. Wir selbst setzen VSG aus ESG oder TVG ein; wo das Glas allein trägt und nur am Fußpunkt eingespannt ist, schreiben wir VSG aus TVG vor, weil TVG in größere tragende Schollen bricht. Welcher Aufbau im Einzelfall trägt, ergibt sich aus Kategorie, Format und Absturzhöhe und gehört in den Nachweis.
  • Die Stoßsicherheit ist nachzuweisen. Das Deutsche Institut für Bautechnik nennt für absturzsichernde Verglasungen zwei Nachweise, einen dynamischen im Pendelschlagversuch oder alternativ rechnerisch und einen statischen für Wind- und Holmlasten. Für die versuchstechnisch ermittelte Tragfähigkeit führen die Bayerischen Technischen Baubestimmungen unter C 3.18 und C 4.12 jeweils „DIN 18008-4:2013-07, Anhang A, Anhang D und Anhang E" an, dazu gilt die Anlage C 3/5 mit Ergänzungen für Punkthalter und für zweiseitig linienförmig gelagerte Einfachverglasungen der Kategorie A. Ohne Versuch steht die vorgefertigte absturzsichernde Verglasung unter C 2.11.1 mit Anhang B der DIN 18008-4.
  • Es zählt die eingeführte Normfassung. Die Bayerischen Technischen Baubestimmungen in der Ausgabe November 2025 (BayMBl. 2025 Nr. 480 vom 19. November 2025) führen DIN 18008-4 in der Fassung 2013-07 ein. Maßgeblich für die bauaufsichtliche Beurteilung ist diese eingeführte Fassung, nicht die jeweils neueste Ausgabe am Markt.

Für die Resttragfähigkeit lassen die Bayerischen Technischen Baubestimmungen in Anlage A 1.2.7/2 „Zu DIN 18008-1" zusätzlich einen alternativen Weg zu. Alternativ zu den Regelungen von Anhang B.2 der DIN 18008-1 dürfen die Bauwerksanforderungen über ein Verbund-Sicherheitsglas (VSG) nach EN 14449:2005 gewährleistet werden. Die Anlage zählt dafür drei Eigenschaften auf: Das VSG muss mindestens die Einstufung 2(B)2 gemäß DIN EN 12600:2003-04 aufweisen, seine Zwischenschicht muss aus Polyvinyl-Butyral (PVB-Folie) mit einer Reißfestigkeit von mehr als 20 N/mm und einer Bruchdehnung von mehr als 250 % bestehen, und bei beschichteten Gläsern muss die Beschichtung auf der von der PVB-Folie abgewandten Seite erfolgen. Diese Alternative ist gleichwertig und keine zweite Wahl; welchen der beiden Wege dein Vorhaben geht, entscheidet die Bemessung.

<!-- LINK_PENDING: /wissen/ratgeber/glasgelaender-statik-nachweis — Anker „wie der statische Nachweis für ein Glasgeländer aufgebaut ist", Ziel am 14.08.2026 erneut HTTP 404, erst mit dem gemeinsamen Go-Live hier als eigener Satz ergänzen -->

Untergrund und Befestigung

Am Untergrund scheitert eine Nachrüstung häufiger als am Glas. Deshalb messen wir ihn vor dem Angebot und übernehmen ihn nicht aus dem Plan. Diese Punkte klären wir dabei:

  1. Absturzhöhe und Nutzung der Fläche. Davon hängt ab, ob und in welcher Höhe umwehrt werden muss.
  2. Vorhandene Brüstungshöhe ab Oberkante Fertigfußboden, am Bau gemessen.
  3. Verankerungsgrund in Laibung, Sturz, Decke oder Fassade, samt Dämmebene und vorhandener Bewehrungslage.
  4. Konstruktion des Bestandsfensters. Profiltiefe, Glaseinstand und Klotzung entscheiden, ob die Scheibe selbst sichern kann.
  5. Nutzergruppe. Ob üblicherweise mit unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen ist, ändert nach Art. 36 Abs. 2 Satz 2 BayBO die Anforderung an die Ausbildung der Umwehrung.
  6. Nachweisführung. Wer welchen Nachweis schuldet und ob eine geregelte Bauart ausreicht oder ein Versuchsnachweis heranzuziehen ist.
  7. Zugänglichkeit der Fassade. Ob von innen, von der Leiter oder von der Hebebühne montiert wird, beeinflusst Bauart und Termin.

Schiefe Laibungen, nachträglich gedämmte Fassaden und krumme Brüstungen sind der Normalfall im Bestand. Genau dafür fertigen wir jede Scheibe auf Maß, statt eine Öffnung an ein fertiges Bauteil anzupassen.

Ablauf von der Anfrage bis zur Montage

  1. Telefonische Erstberatung unter +49 841 13807799. Wir klären Absturzhöhe und Fenstersituation, und du erfährst, ob eine Nachrüstung an deiner Öffnung realistisch ist.
  2. Unterlagen sichten. Fotos der Öffnung von innen und außen, Grundriss und Angaben zum Wandaufbau reichen für die erste Einschätzung.
  3. Aufmaß vor Ort mit Prüfung des Verankerungsgrunds.
  4. Bauart und Nachweis festlegen, Kategorie nach DIN 18008-4 und Glasaufbau bestimmen.
  5. Angebot mit dem festgelegten Aufbau und der Befestigungsart.
  6. Fertigung der Scheiben auf Maß.
  7. Montage durch unser eigenes Montageteam.

Häufige Fragen

Muss ich im Altbau nachrüsten, wenn das Fenster damals zulässig war?

Nicht automatisch. Bestandsschutz wirkt, hat aber Grenzen. Nach Art. 54 Abs. 4 BayBO können bei bestandsgeschützten Anlagen Anforderungen gestellt werden, wenn das zur Abwehr erheblicher Gefahren für Leben und Gesundheit notwendig ist. Bei einer wesentlichen Änderung kommt Art. 54 Abs. 5 BayBO dazu. Unabhängig vom Baurecht bleibst du über die Verkehrssicherungspflicht aus § 823 Abs. 1 BGB in der Verantwortung für eine erkennbare Absturzstelle.

Hält jeder Untergrund eine Absturzsicherung?

Nein. Die Sicherung leitet Horizontallasten in den Baukörper, und dafür braucht sie eine tragfähige Schale in erreichbarer Tiefe. Ein Wärmedämmverbundsystem vor der tragenden Wand schließt einzelne Befestigungsarten aus. Dasselbe gilt für eine dünne Vormauerschale und für eine schadhafte Laibung. In diesen Fällen wechseln wir die Bauart, etwa von der punktgehaltenen Lösung auf ein durchgehendes Bodenprofil oder auf eine raumseitige Montage. Geprüft wird das beim Aufmaß.

Wie lange dauert eine Nachrüstung?

Den Takt bestimmen vier Schritte, die nacheinander laufen. Nach dem Aufmaß werden Bauart und Kategorie festgelegt. Darauf folgt der Nachweis. Erst danach gehen die Scheiben auf Maß in die Fertigung, und zum Schluss kommt die Montage. Eine belastbare Wochenzahl können wir hier nicht allgemein nennen, weil Glasaufbau und Nachweisumfang stark streuen und die Fassade unterschiedlich gut zugänglich ist. Einen verbindlichen Termin bekommst du mit dem Angebot nach dem Aufmaß.

Brauche ich für die Nachrüstung eine Baugenehmigung?

Das hängt vom Eingriff ab. Eine Sicherung innerhalb der vorhandenen Öffnung ist baurechtlich etwas anderes als eine vergrößerte Öffnung oder eine geänderte Nutzung. Bei Eingriffen in die Fassade klärst du das vorab mit Planer und Bauaufsicht. Im Denkmalbestand und bei Sonderbauten gilt das ebenso. Eine Zusage zur Genehmigungsfähigkeit geben wir nicht, weil darüber die zuständige Behörde entscheidet und nicht der ausführende Betrieb.

Reicht es, die vorhandene Scheibe gegen Sicherheitsglas zu tauschen?

Manchmal ja, oft nicht allein. Die Scheibe muss die Stoßlast aufnehmen können, und Rahmen, Glaseinstand und Klotzung müssen mitspielen. Für absturzsichernde Verglasungen ist nach den Auslegungen zur Reihe DIN 18008 grundsätzlich Verbundsicherheitsglas gefordert; allein für allseitig linienförmig geklemmte Einfachverglasungen der Kategorien C1 und C2 lassen sie ESG ausdrücklich zu. In Bayern kommt für monolithisches ESG die Anlage A 1.2.7/4 der Bayerischen Technischen Baubestimmungen dazu. Ist der Rahmen für die Lasten nicht ausgelegt, trägt ein vorgesetztes Geländer oder eine Glasbrüstung besser.

Was kostet das Nachrüsten?

Eine belastbare Marktspanne für die Fenster-Nachrüstung können wir nicht mit Quelle belegen, deshalb nennen wir hier keine Zahl. Den Aufwand bestimmen Format der Öffnung, Glasaufbau und Kategorie, Art der Befestigung, Zugänglichkeit der Fassade und der nötige Nachweisumfang. Welche Faktoren den Preis pro laufendem Meter bei Glasgeländern treiben, ordnet die Seite zu den Kosten von Glasgeländern pro Meter ein.

Kontakt & telefonisches Erstgespräch

Du hast ein Fenster im Bestand und bist dir nicht sicher, ob die Brüstung reicht? Schick uns die Situation mit Absturzhöhe und Grundriss. Dann sagen wir dir, ob eine Nachrüstung nötig ist und welcher Weg an deinem Bau trägt. Der erste Schritt ist immer ein telefonisches Erstgespräch unter +49 841 13807799.

GLAS KÜNZL · Moosmüllerweg 13 · 85055 Ingolstadt · +49 841 13807799

Belege

  1. Art. 36 BayBO — Umwehrungen, Bayerische Bauordnung, Fassung vom 14.08.2007, Textstand ab 01.05.2026: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-36
  2. Art. 54 BayBO — Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden, Abs. 4 bis 6: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-54
  3. Musterbauordnung (MBO), Fassung November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 27.09.2019, § 38 Umwehrungen: https://www.is-argebau.de/Dokumente/42323097.pdf
  4. Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB), Ausgabe November 2025 (BayMBl. 2025 Nr. 480 vom 19.11.2025), A 1.2.7 Glaskonstruktionen mit der Zuordnungstabelle A 1.2.7.1 (Seite 14), Anlagen A 1.2.7/1 und A 1.2.7/2 (Seite 30) sowie Anlage A 1.2.7/4 zu DIN 18008-3, -4 und -5 (Seite 31), dazu die laufenden Nummern C 2.11.1, C 3.18 und C 4.12 mit Anlage C 3/5, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/baytb-november-2025.pdf
  5. Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), Informationsportal Bauprodukte und Bauarten, Absturzsichernde Verglasungen: https://www.dibt.de/de/bauprodukte/informationsportal-bauprodukte-und-bauarten/produktgruppen/bauprodukte-detail/bauprodukt/absturzsichernde-verglasungen
  6. § 823 BGB — Schadensersatzpflicht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
  7. DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau), Auslegungen zur Reihe DIN 18008, Stand der Auslegungen Mai 2026: https://www.din.de/resource/blob/826380/89037e9abc29c84ef17a7fc89dc3b401/auslegungen-zu-din-18008-1-data.pdf
  8. DIN 18008-4:2013-07, Kategoriedefinitionen A, B und C im Einführungsbeitrag der Katalogseite, DIN Media: https://www.dinmedia.de/de/norm/din-18008-4/181278792
Ludwig Künzl
Ludwig Künzl · GLAS KÜNZL

Glas-Spezialist aus Ingolstadt — alles rund um Glas aus einer Hand.

Du möchtest mehr über dieses Thema erfahren?

Schick uns kurz, worum es geht. GLAS KÜNZL prüft Glasart, Machbarkeit, Optik und Montageweg und meldet sich mit einer ehrlichen Einschätzung.

Pflichtfelder: Name, Telefon, E-Mail, PLZ. Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden. Kein Spam.