Ratgeber

Pendelschlagversuch bei Glas: Was der Nachweis wirklich prüft

Ludwig Künzl
AUTORLudwig Künzl
VERÖFFENTLICHT AM16.08.2026
Flur mit schwarz gerahmten Glastüren aus Klar- und Strukturglas, Fischgrätparkett und rundem Spiegel
Rahmenprofil, Bänder, Griff und Glasaufbau gehören bei einem solchen Element immer zusammen betrachtet – ein Nachweis gilt nur für die geprüfte Kombination.

Ein Pendelschlagversuch zeigt, ob eine absturzsichernde Verglasung einen menschlichen Anprall aufnehmen kann. Geprüft wird nicht nur die Scheibe, sondern die konkrete Einheit aus Glas, Lagerung und unmittelbarer Befestigung. Ein eigener Versuch ist jedoch nicht für jedes Projekt nötig: Auch geregelte Konstruktionen oder ein zulässiger rechnerischer Nachweis können die Stoßsicherheit belegen.

Der Pendelschlagversuch bildet einen menschlichen Anprall nach

Beim Versuch trifft ein weicher Stoßkörper pendelnd auf die Verglasung. Damit wird eine stoßartige Einwirkung nachgebildet, wie sie durch den Anprall einer Person entstehen kann. Entscheidend ist, wie sich das ganze Bauteil verhält: Bleibt die Schutzfunktion erhalten? Versagt die Scheibe? Halten Lagerung und unmittelbare Befestigung? Entstehen Öffnungen oder Bruchstücke, durch die Menschen gefährdet werden?

Das Deutsche Institut für Bautechnik nennt für absturzsichernde Verglasungen immer zwei getrennte Nachweise:

  1. den dynamischen Nachweis gegen stoßartige Einwirkungen, geführt durch Pendelschlagversuch oder alternativ durch Berechnung,
  2. den statischen Nachweis gegen Einwirkungen wie Wind und horizontale Nutzlasten, geführt durch Berechnung.

Ein bestandener Pendelschlagversuch ersetzt die Statik daher nicht. Er beantwortet eine andere Frage.

Zwei Prüfziele, die oft verwechselt werden

Unter „Pendelschlagversuch bei Glas“ werden zwei Ebenen zusammengefasst, die du für die Planung auseinanderhalten musst.

EbeneTechnische GrundlageWas betrachtet wirdWas das Ergebnis aussagtWas es nicht automatisch belegt
Flachglas als ProduktDIN EN 12600:2003-04 „Glas im Bauwesen – Pendelschlagversuch – Verfahren für die Stoßprüfung und Klassifizierung von Flachglas; Deutsche Fassung EN 12600:2002“eine Glasart beziehungsweise ein GlasproduktStoß- und Bruchverhalten sowie Energieaufnahme bei einem körperähnlichen Anpralldie Eignung einer konkreten Brüstung oder eines konkreten Geländers
Absturzsichernde VerglasungDIN 18008-4 in der am Projektort bauaufsichtlich eingeführten Ausgabe; in Bayern DIN 18008-4:2013-07 nach BayTB, Ausgabe November 2025Glasaufbau, Lagerung und unmittelbare Befestigung als KonstruktionStoßsicherheit der ausgeführten Bauart innerhalb des nachgewiesenen Anwendungsbereichsden zusätzlich erforderlichen statischen Nachweis
Vorhandenes allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)der im Prüfzeugnis angegebene Prüfaufbauexakt dokumentierte Abmessungen, Glasarten, Folien, Halter und AnschlüsseVerwendbarkeit für Varianten, die vom Prüfzeugnis vollständig abgedeckt sindbeliebige größere Scheiben, andere Halter oder veränderte Randabstände
Konstruktive Vorgabendie für das Vorhaben maßgebende technische Regelfestgelegte Kombinationen aus Aufbau, Maßen und LagerungStoßsicherheit ohne neuen Bauteilversuch, wenn sämtliche Voraussetzungen eingehalten sindAbweichungen, die außerhalb der geregelten Grenzen liegen
Rechnerischer Nachweisdas dafür zugelassene Verfahren und dessen Anwendungsgrenzenrechnerisch abgebildeter Stoßvorgang bei dafür geeigneten Konstruktionendynamischer Nachweis ohne physischen Versuch im zulässigen Bereicheine pauschale Freigabe für jede Lagerungsart
Bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweiszum System und Einbau passende Unterlagengeregelte oder genehmigte Bauart samt Anwendungsbereichwelche Bauteile und Varianten tatsächlich erfasst sindÄnderungen, die im Dokument nicht vorgesehen sind

Die DIN EN 12600 ist damit keine Einbauanweisung. DIN Media beschreibt ihren Zweck ausdrücklich als Prüfverfahren und Klassifizierung für flaches Glas; Anwendungs- und Dauerhaftigkeitsanforderungen legt sie nicht fest. Für eine absturzsichernde Konstruktion reicht ein Produktwert allein deshalb nicht aus.

Produktklasse ist nicht Bauteilversuch

Die Klassifizierung nach DIN EN 12600 enthält Angaben zum Stoß- und Bruchverhalten des Glasprodukts. Der Leitfaden zur Glasbemessung nach DIN 18008 des Bundesverbands Flachglas erläutert die Kennzeichnung am Beispiel 3(B)3 und 3(C)3. Die erste Ziffer gibt dort die getestete Pendelfallhöhe an, die zweite die Fallhöhe, bei der das Bruchverhalten B beziehungsweise C noch erreicht wurde; die 3 steht in beiden Positionen für 190 mm.

Diese Produktangabe darfst du nicht als Fallhöhe für den Bauteilversuch einer Absturzsicherung übernehmen. Welche Beanspruchung, Auftreffstellen und Bewertung für die konkrete absturzsichernde Verglasung gelten, richtet sich nach dem vollständigen Nachweisweg und der für das Bauvorhaben maßgebenden Ausgabe der technischen Regeln.

Die aktuell bei DIN Media geführte Ausgabe der DIN 18008-4 trägt das Datum 2024-12 und ersetzt die Ausgabe 2013-07. In Bayern ist nach den Bayerischen Technischen Baubestimmungen, Ausgabe November 2025, Abschnitt A 1.2.7.1, weiterhin DIN 18008-4:2013-07 bauaufsichtlich eingeführt. Das galt bereits in der Vorgängerausgabe Februar 2025. Für Vorhaben außerhalb Bayerns ist die im jeweiligen Bundesland eingeführte Fassung maßgebend.

Wann ein eigener Bauteilversuch nötig werden kann

Ein neuer Versuch kommt vor allem dann ins Spiel, wenn kein vorhandener Nachweis die geplante Konstruktion vollständig erfasst. Das ist keine Frage der Glasdicke allein. Schon eine andere Lagerungsart, ein veränderter Halter, größere Abmessungen, zusätzliche Bohrungen oder eine andere Folie können den abgedeckten Bereich verlassen.

Der aktuelle Leitfaden des Bundesverbands Flachglas beschreibt die folgenden Wege für DIN 18008-4:2024-12. Wo eine ältere Ausgabe bauaufsichtlich eingeführt ist, etwa in Bayern die Ausgabe 2013-07, gelten deren Regelungen, und die Unterschiede betreffen die Wege selbst. DIN Media führt für die Ausgabe 2024-12 als Änderung ausdrücklich eine angepasste Definition der Kategorien und ein erweitertes Anwendungsgebiet des rechnerischen Nachweises nach Anhang C auf. Der Leitfaden hält zusätzlich fest, dass ein wirksamer Kantenschutz nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist und dass raumhohe Verglasungen ohne Brüstungsriegel zuvor stets in die Kategorie A eingeordnet wurden. Unter einer älteren Ausgabe musst du deshalb Kategorie und Nachweisweg an deren Wortlaut prüfen.

  • kein gesonderter Nachweis der Stoßsicherheit bei Scheiben unter 300 mm Breite in Kategorie A beziehungsweise unter 500 mm in den Kategorien B und C; die Glasaufbauten müssen dabei die Mindestanforderungen aus Abschnitt 4.4 des Leitfadens erfüllen,
  • Nachweis durch einen Bauteilversuch an der Konstruktion,
  • Übernahme bereits versuchstechnisch nachgewiesener Konstruktionen innerhalb ihrer vollständigen Grenzen,
  • Einhaltung definierter konstruktiver Vorgaben,
  • rechnerischer Nachweis nur bei linienförmig gelagerten Verglasungen,
  • gesonderter Nachweis der unmittelbaren Befestigung, wenn der gewählte Nachweisweg ihn verlangt.

Bauteilversuche werden laut Leitfaden von bauaufsichtlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt. Die Prüfstelle stellt dafür ein solches abP aus. Darin muss der Aufbau so genau beschrieben sein, dass später nachvollziehbar bleibt, was abgedeckt ist. Weicht die geplante Bauart wesentlich von den technischen Regeln ab oder gibt es dafür keine allgemein anerkannte Regel der Technik, verweist das DIBt auf das Verfahren der allgemeinen Bauartgenehmigung; für ein einzelnes Vorhaben gibt es die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung. Das ist nicht der einzige Weg. Die MVV TB nimmt in Kapitel C 1 die in Kapitel C 4 aufgeführten Bauarten, für die dort anerkannte Prüfverfahren angegeben sind, von der allgemeinen Bauartgenehmigung aus — die vorhabenbezogene bleibt davon unberührt. Unter C 4.12 stehen dort die Bauarten für absturzsichernde Verglasung mit versuchstechnisch ermittelter Tragfähigkeit. Genau dieser Fall ist der Bauteilversuch, um den es hier geht — deshalb genügt ihm ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis, und der Anwender bestätigt die Übereinstimmung durch Übereinstimmungserklärung. Welche Nachweisroute im Einzelfall erforderlich ist, müssen Planung und Prüfstelle vor der Fertigung festlegen.

Was beim Versuch zur Konstruktion gehören muss

Der Nachweis ist nur so belastbar wie die Übereinstimmung zwischen Prüfkörper und späterem Bauteil. Vor einer Prüfung oder der Übernahme eines vorhandenen abP gehören mindestens diese Punkte auf den Tisch:

  1. Einbausituation und Schutzfunktion: Brüstung, Ganzglasgeländer, Geländerausfachung oder bodentiefe Verglasung.
  2. Scheibenabmessungen: Breite, Höhe, freie Spannweite und relevante Randabstände.
  3. Glasaufbau: Anzahl und Art der Scheiben, Einzeldicken, Zwischenlagen und gegebenenfalls Isolierglasaufbau.
  4. Lagerung: linienförmig, punktförmig, geklemmt oder nur am Fußpunkt eingespannt.
  5. Unmittelbare Befestigung: Profil, Halter, Verschraubung, Glaseinstand und Anschlussdetails.
  6. Kanten und Bearbeitungen: freie oder geschützte Kanten, Bohrungen, Ausschnitte und Emaillierungen.
  7. Angriffsseite: die Seite, von der der Anprall im späteren Gebrauch zu erwarten ist.
  8. Abweichungen: jede Änderung gegenüber einem vorhandenen abP oder einer geregelten Konstruktion.

Die Unterkonstruktion und der Anschluss an den Baukörper bleiben darüber hinaus Teil des statischen Lastpfads. Ein abP für Glas und unmittelbare Befestigung ist keine pauschale Bestätigung für einen beliebigen Untergrund.

Was nach dem Schlag bewertet wird

Das Ergebnis ist mehr als „Scheibe ganz“ oder „Scheibe gebrochen“. Je nach Nachweisweg wird bewertet, ob die Konstruktion den vorgeschriebenen Stoß aufnimmt und ihre absturzsichernde Funktion wahrt. Dazu gehören das Bruchverhalten, mögliche Öffnungen, das Verhalten von Lagerung und Haltern sowie die Frage, ob gefährliche Bruchstücke in einen darunterliegenden Verkehrsraum fallen können.

Ein Bruch bedeutet daher nicht automatisch, dass der Versuch gescheitert ist. Umgekehrt beweist eine ungebrochene Scheibe nicht allein, dass der vollständige Nachweis erbracht ist. Entscheidend sind die vollständigen Annahmekriterien, Stoßstellen und Vorgaben zum Versuchsumfang aus der für das Projekt maßgebenden Regel sowie die Dokumentation der gesamten Konstruktion.

Diese Betrachtung gehört zum Bruch-, Verletzungs- und Absturzschutz. Sie sagt nichts darüber aus, ob die Konstruktion über Jahre korrekt bemessen ist; dafür bleiben Statik, Resttragfähigkeit, regelgerechte Fertigung und Montage eigenständige Bausteine.

abP richtig lesen: fünf Fragen

Ein vorhandenes allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis spart nur dann einen neuen Versuch, wenn es die geplante Variante wirklich trägt. Prüfe vor der Bestellung:

  1. Stimmen Glasart, Einzeldicken und Zwischenlage exakt oder liegen Änderungen ausdrücklich im zulässigen Bereich?
  2. Sind Scheibenbreite, Scheibenhöhe und Spannweiten durch das abP abgedeckt?
  3. Entsprechen Lagerung, Profil, Halter und Befestigungsabstände dem geprüften Aufbau?
  4. Stimmen Angriffsseite, Kantenschutz, Bohrungen und weitere Bearbeitungen?
  5. Erfasst das abP die vorgesehene Einbausituation und ist seine Nachweisgrundlage für das konkrete Vorhaben anwendbar?

Ein Satz wie „das Glas wurde schon einmal geprüft“ genügt nicht. Dafür brauchst du das abP, seinen Anwendungsbereich und eine nachvollziehbare Zuordnung zur geplanten Ausführung.

Vom Erstgespräch zum passenden Nachweis

Im telefonischen Erstgespräch unter +49 841 13807799 ordnen wir dein Vorhaben ein und klären, welche Unterlagen bereits vorliegen. Danach nehmen wir bei einem Ganzglasgeländer oder einer Glasbrüstung Einbausituation, Maße und Untergrund vor Ort auf. Erst dann lässt sich prüfen, ob eine bereits nachgewiesene Konstruktion passt oder ob Planung und Prüfstelle einen anderen Weg festlegen müssen.

GLAS KÜNZL plant, fertigt und montiert Absturzsicherungen aus Glas. Unser Angebot umfasst Ganzglasgeländer, Treppengeländer, Balkongeländer und Brüstungen vor bodentiefen Öffnungen; die Ausführung wird millimetergenau aufgemessen. Einen erforderlichen Bauteilversuch ersetzt diese Arbeit nicht. Er gehört zu einer bauaufsichtlich anerkannten Prüfstelle und muss vor der Fertigung mit der konkreten Konstruktion abgestimmt werden.

Grundlagen zu Glasarten und Bruchverhalten findest du im Beitrag ESG oder VSG: der Unterschied.

Häufige Fragen zum Pendelschlagversuch bei Glas

Braucht jedes Glasgeländer einen eigenen Pendelschlagversuch?

Nein, nicht in jedem Fall. Für DIN 18008-4:2024-12 beschreibt der Leitfaden, dass bei Scheiben unter 300 mm Breite in Kategorie A beziehungsweise unter 500 mm in den Kategorien B und C der gesonderte Nachweis der Stoßsicherheit entfallen kann, wenn der Glasaufbau die dafür geltenden Mindestanforderungen erfüllt. Wo eine ältere Ausgabe bauaufsichtlich eingeführt ist, etwa in Bayern die Ausgabe 2013-07, musst du deren Regelungen zugrunde legen; dort sind auch die Kategorien anders definiert, sodass sich diese Ausnahme nicht unbesehen übertragen lässt. In den übrigen Fällen kann der dynamische Nachweis je nach Konstruktion über einen Bauteilversuch, eine bereits nachgewiesene Konstruktion, vollständige konstruktive Vorgaben oder ein zulässiges Rechenverfahren geführt werden. Ein neuer Versuch ist nötig, wenn kein vorhandener Weg die geplante Ausführung vollständig abdeckt.

Reicht eine Klassifizierung nach DIN EN 12600 aus?

Nicht als alleiniger Nachweis für eine Absturzsicherung. Die DIN EN 12600 klassifiziert das Stoß- und Bruchverhalten von Flachglas als Produkt. Bei der absturzsichernden Verglasung müssen auch Lagerung und unmittelbare Befestigung berücksichtigt werden. Zusätzlich bleibt der statische Nachweis erforderlich.

Muss die Scheibe beim Pendelschlagversuch unbeschädigt bleiben?

Nicht pauschal. Maßgeblich sind die vollständigen Annahmekriterien des gewählten Nachweiswegs. Bewertet werden unter anderem Schutzfunktion, Bruchverhalten, Öffnungen und das Verhalten der Befestigung. Ein Bruch kann je nach Aufbau zulässig sein; eine ungebrochene Scheibe ist allein noch kein vollständiger Nachweis.

Wer darf einen Bauteilversuch durchführen?

Der Leitfaden des Bundesverbands Flachglas ordnet solche Versuche bauaufsichtlich anerkannten Prüfstellen zu. Diese dokumentieren Prüfkörper, Versuchsaufbau und Ergebnis. Planung, Fertigung und Montage müssen anschließend innerhalb des bescheinigten Anwendungsbereichs bleiben.

Kann ein abP auf andere Scheibenmaße übertragen werden?

Nur innerhalb der ausdrücklich abgedeckten Grenzen. Ob eine kleinere oder größere Scheibe, ein anderer Halter oder eine abweichende Folie zulässig ist, ergibt sich aus dem abP und der maßgebenden technischen Regel. Ohne diese Deckung darfst du die Übertragbarkeit nicht voraussetzen.

Ersetzt der Pendelschlagversuch den statischen Nachweis?

Nein. Das DIBt trennt den dynamischen Nachweis gegen Anprall und den statischen Nachweis gegen Einwirkungen wie Wind und horizontale Nutzlasten ausdrücklich. Für eine absturzsichernde Verglasung werden beide benötigt.

Was sollte ich für die erste technische Klärung bereithalten?

Hilfreich sind Fotos der Einbausituation, Breite und Höhe der Öffnung, Absturzhöhe, Angaben zum Untergrund und vorhandene Pläne oder abP. Damit lässt sich früh erkennen, ob eine dokumentierte Konstruktion passt oder ob zusätzliche Planung nötig ist. Die endgültigen Fertigungsmaße entstehen beim Aufmaß vor Ort.

Nächster Schritt

Wenn du eine Absturzsicherung aus Glas planst und nicht weißt, welcher Nachweis zur Konstruktion passt, schick uns Fotos, Maße und vorhandene Unterlagen. Im telefonischen Erstgespräch ordnen wir die Einbausituation ein und klären, welche Angaben Planung und Prüfstelle noch brauchen. Mehr zu unseren Ausführungen findest du bei den Absturzsicherungen von GLAS KÜNZL.

→ Telefonisches Erstgespräch unter +49 841 13807799

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Redaktionelle Belege

QuelleURLBelegfunktion
Deutsches Institut für Bautechnikhttps://www.dibt.de/de/bauprodukte/informationsportal-bauprodukte-und-bauarten/produktgruppen/bauprodukte-detail/bauprodukt/absturzsichernde-verglasungen/Zweck absturzsichernder Verglasungen; dynamischer und statischer Nachweis; DIN 18008-4; Abweichungen und Bauartgenehmigung
DIN Media, DIN 18008-4:2024-12https://www.dinmedia.de/de/norm/din-18008-4/382244655vollständiger Normtitel, Ausgabedatum, Anwendungsbereich, Ersatz der Ausgabe 2013-07
DIN Media, DIN EN 12600:2003-04https://www.dinmedia.de/de/norm/din-en-12600/51198893vollständiger Normtitel; Produktprüfung für Energieaufnahme sowie Stoß- und Bruchverhalten; keine Anwendungs- oder Dauerhaftigkeitsanforderungen
Bundesverband Flachglas, Leitfaden zur Glasbemessung nach DIN 18008, Änderungsindex 2, März 2026https://www.bundesverband-flachglas.de/wp-content/uploads/simple-file-list/bf-merkblaetter/BF-Merkblatt_019-2015-AEI2_03-2026-Leitfaden_zur_Glasbemessung_nach_DIN_18008.pdfKennzeichnung 3(B)3 und 3(C)3 mit Pendelfallhöhe 190 mm; Kleinflächen-Ausnahme; Nachweiswege; abP; anerkannte Prüfstellen; Grenzen vorhandener Nachweise
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, BayTB, Ausgabe November 2025https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/baytb-november-2025.pdfA 1.2.7.1 sowie C 3.18 und C 4.12: bauaufsichtlich eingeführte DIN 18008-4:2013-07 in Bayern
Ludwig Künzl
Ludwig Künzl · GLAS KÜNZL

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