Aktualisiert: 12.06.2026 · Anwendung: Wohnen, Gewerbe, Hausrat, Gebäude
Ein Glasschaden ist passiert — eine Scheibe gesprungen, ein Schaufenster zerstört, eine Glastür gebrochen. Jetzt zählt nur eins: Greift deine Versicherung, und wie kommst du schnell wieder zu einer heilen Scheibe? Dieser Ratgeber ist kein Vergleich von Tarifen und Policen — welche Versicherung du abschließt und welcher Tarif sich lohnt, klärst du mit deinem Versicherungsberater. Wir kommen ins Spiel, wenn der Schaden schon da ist und die Versicherung in Anspruch genommen werden muss: Wir tauschen die Scheibe und übernehmen die komplette Abwicklung mit deinem Versicherer — von der Schadensdokumentation über die versicherungstaugliche Rechnung bis zur Direktabrechnung.
Erste Schritte direkt nach dem Glasschaden
Bevor du an die Versicherung denkst, sicherst du die Lage und den Nachweis:
- Sofort fotografieren — bevor jemand Scherben wegräumt. Die Fotos sind dein Nachweis für die Versicherung. Mehrere Aufnahmen aus verschiedenen Winkeln, ruhig auch ein Übersichtsbild des Raums.
- Bei Einbruch, Vandalismus oder Sturm: Polizei rufen und die Vorgangsnummer notieren. Ohne polizeiliches Aktenzeichen zahlt die Hausratversicherung bei Einbruch in der Regel nicht.
- Gefahr sichern: Lose Scherben entfernen, scharfe Kanten abkleben, Kinder und Haustiere fernhalten. Steht eine Fassade offen, hilft eine Notverglasung — die übernehmen wir auch nachts.
- Versicherung informieren — am besten noch am selben Tag telefonisch. Schadennummer und Namen des Sachbearbeiters notieren.
- Erst dann reparieren lassen. Beauftrage den Austausch, wenn der Schaden gemeldet ist (oder du eine telefonische Bestätigung mit Schadennummer hast). Eigenmächtige Reparatur vor der Meldung kann die Erstattung gefährden.
Den vollständigen Schritt-für-Schritt-Ablauf zeigt der Ratgeber Glasschaden der Versicherung melden. Was direkt nach dem Bruch zu tun ist, steht in Glasschaden: Was tun bei Bruch, Sprung oder Beschädigung?.
Zahlt deine Versicherung? Was im Schadensfall gedeckt ist — und was nicht
Im Schadensfall ist die Frage nicht, welche Police die beste ist, sondern ob *dein* konkreter Schaden gedeckt ist. Glasbruch ist in den meisten Gebäude- und Hausratpolicen ein optionaler Einschluss — also nicht automatisch dabei, sondern als Baustein „Glasbruch" oder als separate Glasversicherung vereinbart. Ein Blick in deine Police oder ein kurzer Anruf beim Versicherer sagt dir, ob der Baustein eingeschlossen ist.
In der Regel gedeckt (wenn Glasbruch eingeschlossen ist):
- Bruch von Fenster-, Tür- und Schaufensterscheiben.
- Glasfassaden, Wintergärten und Glasdächer.
- Fest verbaute Glaselemente wie Duschabtrennungen, Glastrennwände und Spiegel.
- Bei Einbruch oder Sturm: der Glasschaden als Folge — mit polizeilichem Aktenzeichen bzw. nachvollziehbarem Wetterereignis.
Fast nie gedeckt — egal welche Police:
- Beschlagenes Isolierglas (Fogging): der undichte Randverbund ist Verschleiß, kein Bruch — kein Versicherungsfall.
- Kratzer und Steinschlag ohne durchgehenden Bruch: kein Glasbruch im versicherungsrechtlichen Sinn.
- Vorsatz: absichtlich selbst verursachte Schäden.
- Normaler Verschleiß: undichte Rahmenabdichtung, ausgeschlagene Beschläge.
Auch wenn die Versicherung nicht zahlt — etwa bei Fogging — ersetzen wir die Scheibe; der Rahmen bleibt in der Regel erhalten.
Welche deiner Versicherungen greift?
Damit du weißt, wen du anrufen musst, hier die übliche Zuordnung im Schadensfall:
- Fest verbautes Glas am Gebäude (Fenster, Türverglasung, Fassade): meist die Gebäudeversicherung — sofern Glasbruch eingeschlossen ist.
- Glas im Haushalt (Möbelglas, Spiegel, Glasplatten, Glaskochfeld, Aquarium): meist die Hausratversicherung mit Glasbruch-Baustein.
- Schaufenster, Glastrennwand oder Vitrine im Betrieb: die Glas- oder Inhaltsversicherung des Gewerbes.
- Einbruch- oder Sturmfolge: häufig die Hausrat- bzw. Inhaltsversicherung — bei Einbruch mit polizeilichem Aktenzeichen.
Bist du dir unsicher, welche deiner Versicherungen zuständig ist? Das klären wir bei der Schadensaufnahme gemeinsam und unterstützen dich bei der Meldung beim richtigen Versicherer.
Abwicklung mit deinem Versicherer — das übernehmen wir
Hier liegt unser Part: Du hast den Schaden, wir kümmern uns um Scheibe und Papierkram. So läuft's:
- Telefonisches Erstgespräch unter +49 841 13807799 — du schilderst den Schaden, wir klären Versicherungslage und nächste Schritte. Schick uns gern vorab deine Fotos und, falls vorhanden, die Schadennummer an info@glas-kuenzl.de.
- Aufmaß vor Ort und, wenn nötig, sofortige Notverglasung, damit nichts offen steht.
- Schadensdokumentation und, auf Wunsch, ein Kostenvoranschlag für deinen Versicherer — viele verlangen ihn bei größeren Schäden vor der Freigabe.
- Scheibe nach Maß bestellen und fachgerecht austauschen, Reinigung inklusive.
- Direktabrechnung: Bei gedecktem Schaden rechnen wir — wo die Versicherung mitspielt — direkt mit dem Versicherer ab. Du unterschreibst die Abtretungserklärung und zahlst nur deine Selbstbeteiligung; den Rest klären wir im Hintergrund, bei Bedarf auch mit dem Gutachter.
Ein Termin, ein Ansprechpartner — kein Hin und Her zwischen Notdienst, Werkstatt und Versicherung. Das gilt für Fenster-, Schaufenster- und Türschäden in Ingolstadt, München, Nürnberg und im gesamten Umkreis. Wie der Schadenservice mit Versicherungsabwicklung aus einer Hand abläuft, zeigt die Seite Glas-Schadenservice & Versicherungsabwicklung in Ingolstadt.
FAQ — Glasversicherung im Schadensfall
Ist Glasbruch automatisch versichert?
Nein. Glasbruch ist in den meisten Gebäude- und Hausratpolicen ein optionaler Baustein, der gesondert eingeschlossen sein muss — oder du hast eine separate Glasversicherung. Ein Blick in die Police oder ein Anruf beim Versicherer schafft Klarheit.
Deckt meine Hausratversicherung auch Schaufensterschäden?
In der Regel nein. Die Hausratversicherung deckt Glas in der privaten Wohnung. Für gewerbliche Glasflächen wie Schaufenster oder Glastrennwände im Betrieb ist die Gebäude-, Glas- oder Inhaltsversicherung des Gewerbes zuständig.
Was passiert, wenn meine Fensterscheibe beschlägt (Fogging)?
Beschlagenes Isolierglas ist Verschleiß — kein Versicherungsfall. Die Versicherung zahlt nicht, das Glas wird auf eigene Kosten getauscht. Wir ersetzen die Scheibe, der Rahmen bleibt in der Regel erhalten.
Muss ich den Schaden vor der Reparatur melden?
Ja, im Idealfall. Erst fotografieren, dann melden, dann reparieren lassen — das ist der versicherungsgerechte Ablauf. Bei einer offenen Fassade ist die Notsicherung immer vorrangig, aber auch dann gilt: vorher fotografieren.
Wie läuft die direkte Abwicklung mit GLAS KÜNZL ab?
Du gibst uns eine Abtretungserklärung. Wir dokumentieren den Schaden, erstellen die Rechnung direkt an den Versicherer und sprechen bei Bedarf mit dem Gutachter. Du zahlst nur die Selbstbeteiligung. Das gilt für Glasschäden in Ingolstadt, München und Nürnberg, wo die Versicherung mitspielt.
Schaden melden — Austausch und Abwicklung übernehmen wir
→ Schaden melden: Schick uns deine Fotos und, falls vorhanden, die Schadennummer per E-Mail an info@glas-kuenzl.de oder ruf an unter +49 841 13807799. Wir messen vor Ort auf, sichern notfalls sofort, tauschen die Scheibe nach Maß und rechnen — wo die Versicherung mitspielt — direkt mit deinem Versicherer ab. Ein Termin, ein Ansprechpartner.
NAP: GLAS KÜNZL · Moosmüllerweg 13 · 85055 Ingolstadt · +49 841 13807799 · info@glas-kuenzl.de
Schritte
So gehst du vor.
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Ratgeber
Veröffentlicht: 06.06.2026 · Aktualisiert: 12.06.2026 · Anwendung: Wohnen, Gewerbe, Hausrat, Gebäude
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Erste Schritte direkt nach dem Glasschaden
Bevor du an die Versicherung denkst, sicherst du die Lage und den Nachweis:
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Zahlt deine Versicherung? Was im Schadensfall gedeckt ist — und was nicht
Im Schadensfall ist die Frage nicht, welche Police die beste ist, sondern ob *dein* konkreter Schaden gedeckt ist. Glasbruch ist in den meisten Gebäude- und Hausratpolicen ein optionaler Einschluss — also nicht automatisch dabei, sondern als Baustein „Glasbruch" oder als separate Glasversicherung vereinbart. Ein Blick in deine Police oder ein kurzer Anruf beim Versicherer sagt dir, ob der Baustein eingeschlossen ist.
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Welche deiner Versicherungen greift?
Damit du weißt, wen du anrufen musst, hier die übliche Zuordnung im Schadensfall:
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Abwicklung mit deinem Versicherer — das übernehmen wir
Hier liegt unser Part: Du hast den Schaden, wir kümmern uns um Scheibe und Papierkram. So läuft's:
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Ist Glasbruch automatisch versichert?
Nein. Glasbruch ist in den meisten Gebäude- und Hausratpolicen ein optionaler Baustein, der gesondert eingeschlossen sein muss — oder du hast eine separate Glasversicherung. Ein Blick in die Police oder ein Anruf beim Versicherer schafft Klarheit.
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Deckt meine Hausratversicherung auch Schaufensterschäden?
In der Regel nein. Die Hausratversicherung deckt Glas in der privaten Wohnung. Für gewerbliche Glasflächen wie Schaufenster oder Glastrennwände im Betrieb ist die Gebäude-, Glas- oder Inhaltsversicherung des Gewerbes zuständig.
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Was passiert, wenn meine Fensterscheibe beschlägt (Fogging)?
Beschlagenes Isolierglas ist Verschleiß — kein Versicherungsfall. Die Versicherung zahlt nicht, das Glas wird auf eigene Kosten getauscht. Wir ersetzen die Scheibe, der Rahmen bleibt in der Regel erhalten.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet.
Ist Glasbruch automatisch versichert?
Nein. Glasbruch ist in den meisten Gebäude- und Hausratpolicen ein optionaler Baustein, der gesondert eingeschlossen sein muss — oder du hast eine separate Glasversicherung. Ein Blick in die Police oder ein Anruf beim Versicherer schafft Klarheit.
Deckt meine Hausratversicherung auch Schaufensterschäden?
In der Regel nein. Die Hausratversicherung deckt Glas in der privaten Wohnung. Für gewerbliche Glasflächen wie Schaufenster oder Glastrennwände im Betrieb ist die Gebäude-, Glas- oder Inhaltsversicherung des Gewerbes zuständig.
Was passiert, wenn meine Fensterscheibe beschlägt (Fogging)?
Beschlagenes Isolierglas ist Verschleiß — kein Versicherungsfall. Die Versicherung zahlt nicht, das Glas wird auf eigene Kosten getauscht. Wir ersetzen die Scheibe, der Rahmen bleibt in der Regel erhalten.
Muss ich den Schaden vor der Reparatur melden?
Ja, im Idealfall. Erst fotografieren, dann melden, dann reparieren lassen — das ist der versicherungsgerechte Ablauf. Bei einer offenen Fassade ist die Notsicherung vorrangig, aber auch dann gilt: vorher fotografieren.
Wie läuft die direkte Abwicklung mit GLAS KÜNZL ab?
Du gibst uns eine Abtretungserklärung. Wir dokumentieren den Schaden, erstellen die Rechnung direkt an den Versicherer und sprechen bei Bedarf mit dem Gutachter. Du zahlst nur die Selbstbeteiligung.





