Anwendung: Hausrat-, Gebäude- und Glasversicherung
Was du bei einem Glasschaden in welcher Reihenfolge tust: Schaden sichern, mit Fotos dokumentieren, die richtige Police prüfen (Hausrat, Gebäude oder Glas), schriftlich und telefonisch melden, einen Fachbetrieb mit Aufmaß und Austausch beauftragen und die Originalrechnung mit Schadennummer einreichen. So zahlt deine Versicherung zügig und vollständig.
Schritt 1–6: Vom Schaden bis zur erstattenden Versicherung
1. Schaden sichern
Personen und Tiere vom Schadensbereich wegholen. Lose Splitter mit Besen und Schaufel entfernen, scharfe Glaskanten ggf. mit Klebeband abdecken. Bei großen Öffnungen die Räume kurzfristig wetterdicht machen (Plane, Karton, Möbel davor). Sicherheit geht vor Beweissicherung — die Fotos kommen im nächsten Schritt. Bei akuter Wettergefahr oder einbruchgefährdeter Lage zeitgleich den Fachbetrieb für eine Notverglasung anrufen.
2. Dokumentieren
Mach Fotos vom Schaden aus mehreren Perspektiven — Detailaufnahme der gebrochenen Scheibe, Übersicht des Fensters/Elements, Innenraum und Außenbereich. Halte Datum und Uhrzeit fest (Smartphone-Aufnahmen enthalten das automatisch in den Metadaten). Notiere kurz: Was ist passiert, wann, wer war anwesend. Diese Doku ist die Grundlage für die Schadensmeldung — ohne Fotos kann die Versicherung den Schaden später anzweifeln.
3. Police prüfen
Drei Versicherungen kommen je nach Schadensbild in Frage. Welche greift, hängt davon ab, wo das Glas verbaut war und was es zerstört hat. Die Verbraucherzentrale bietet dazu Vergleichsübersichten.
- Hausratversicherung: Bewegliches Inventar inkl. Glaskeramik-Kochfelder, freistehende Möbelglas-Elemente, Aquarien. Einbruchschäden inkl. zerstörter Scheibe sind hier mit abgedeckt, wenn der Einbruch polizeilich gemeldet wurde.
- Wohngebäudeversicherung: Fest verbaute Glasflächen — Fensterglas, Türverglasung, Wintergarten, Glaselemente an der Gebäudehülle. Greift bei Sturm, Hagel, Brand und Leitungswasser. Glasbruch ohne weitere Ursache (z. B. Eigenverschulden) ist nur dann eingeschlossen, wenn ein Glasbaustein vereinbart wurde.
- Glasversicherung (eigenständig oder als Baustein): Reine Glasbruch-Police, deckt auch Eigenverschulden, oft Voraussetzung bei großen oder exponierten Glaselementen wie Ganzglasdusche, Glasgeländer oder Schaufenstern.
4. Schaden melden
Ruf die Versicherung noch am gleichen Tag an. Die meisten Versicherer betreiben 24/7-Schaden-Hotlines. Du brauchst: Versicherungsnummer, Schadenshergang in einem Satz, kurze Einschätzung zum Schadenumfang, Telefonnummer für Rückruf. Notiere dir Schadennummer und Namen des Sachbearbeiters. Schriftlich nachziehen innerhalb weniger Tage — Mustertext siehe unten. Laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bist du verpflichtet, den Schaden unverzüglich zu melden, in der Praxis akzeptieren Versicherer bis zu eine Woche.
5. Fachbetrieb beauftragen
Ruf einen Fachbetrieb an, der den kompletten Vorgang übernimmt: Aufmaß vor Ort, Bestellung des Maßglases, Notverglasung falls nötig, finaler Austausch, Reinigung. Wir leisten das Ende-zu-Ende — kein Hin und Her zwischen Notdienst, Werkstatt und Versicherung. Wichtig: Beauftrage den Austausch erst, wenn der Schaden der Versicherung gemeldet ist (oder du eine telefonische Schadenbestätigung mit Schadennummer hast). Eigenmächtige Reparatur vor Meldung kann die Erstattung gefährden.
6. Rechnung einreichen
Die Originalrechnung mit Schadennummer und ggf. polizeilichem Aktenzeichen geht an deine Versicherung. Bei Hausrat- und Glasversicherungen wird der Betrag in der Regel innerhalb von 1–4 Wochen auf dein Konto überwiesen, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Bei direkter Abrechnung zwischen Fachbetrieb und Versicherung (das bieten wir an, wo die Versicherung mitspielt) zahlst du nur die Selbstbeteiligung — der Rest läuft im Hintergrund.
Mustertext: So formulierst du die Schadensmeldung
Kopier-Vorlage. Ersetze die Platzhalter in eckigen Klammern, kürze oder ergänze nach Bedarf. Geht als E-Mail an die Schadensabteilung deiner Versicherung.
> Betreff: Schadensmeldung Glasbruch — Police [POLICE-NR] > > Sehr geehrte Damen und Herren, > > hiermit melde ich einen Glasschaden zu meiner Police [POLICE-NR]. > > - Versicherungsnehmer: [VORNAME NACHNAME] > - Schadensort: [STRASSE HAUSNR, PLZ ORT] > - Schadensdatum/-uhrzeit: [TT.MM.JJJJ, ca. HH:MM Uhr] > - Schadenshergang: [z. B. Sturmschaden — Ast hat die Wohnzimmerscheibe getroffen / Einbruch — eingeschlagene Terrassentür] > - Schadensbild: [z. B. Isolierglasscheibe 120 × 180 cm, Außenscheibe gesplittert, Innenscheibe intakt; Rahmen unbeschädigt] > - Erwarteter Leistungsumfang: [Notverglasung / Austausch nach Aufmaß / Dokumentation] > - Polizeiliches Aktenzeichen (bei Einbruch/Vandalismus): [AKTENZEICHEN] > - Telefonische Erreichbarkeit: [TELEFONNUMMER] > > Fotos vom Schaden hängen an. Ich beauftrage einen Fachbetrieb mit Notverglasung und Austausch und reiche die Originalrechnung nach Abschluss der Arbeiten ein. > > Bitte bestätigen Sie kurz die Schadennummer und teilen mir mit, ob ein Sachverständiger vor Ort erwartet wird. > > Mit freundlichen Grüßen > [VORNAME NACHNAME]
Häufige Stolperfallen
- Zu spät melden. Versicherer können die Erstattung kürzen, wenn die Anzeigefrist (meist 7 Tage) ohne Grund überschritten wird. Im Zweifel lieber gleich anrufen und nachreichen.
- Reparatur vor Meldung. Wer den Schaden ohne Schadennummer eigenmächtig beheben lässt, riskiert, dass die Versicherung den Aufwand nicht oder nur teilweise anerkennt. Telefonische Meldung mit Schadennummer ist die Mindest-Absicherung.
- Falsche Police gewählt. Glasbruch im Inneren (Möbel, Kochfeld) gehört zur Hausrat, fest verbautes Glas zur Gebäudeversicherung. Bei Unklarheit den Versicherer fragen — die Sachbearbeiter ordnen das korrekt zu.
- Kein Foto. Ohne Beweissicherung kann der Versicherer den Schaden anzweifeln. Auch bei Notverglasung vor der Sicherung Fotos machen.
- Kostenvoranschlag fehlt. Bei größeren Schäden verlangen manche Versicherer einen schriftlichen Kostenvoranschlag, bevor sie die Reparatur freigeben. Im Zweifel lieber einen einholen — wir liefern ihn auf Wunsch direkt mit der Meldung.
- Selbstbeteiligung übersehen. Je nach Police trägst du einen Teil selbst — Höhe steht in deiner Police. Plane das mit ein, bevor du erstattete Beträge in dein Budget einrechnest.
FAQ
Wie schnell muss ich melden?
Laut GDV-Musterbedingungen und VVG „unverzüglich" — in der Praxis akzeptieren Versicherer eine Meldung innerhalb von einer Woche, viele wünschen sie noch am Schadenstag. Telefonische Erstmeldung am gleichen Tag, schriftliche Meldung mit Fotos innerhalb von 2–3 Werktagen ist die sichere Variante. Bei Einbruch bleibt die polizeiliche Meldung Pflicht — ohne Aktenzeichen keine Hausrat-Erstattung.
Was zahlt die Versicherung wirklich?
Den Zeitwert der zerstörten Scheibe plus Einbau und Aufmaß, abzüglich Selbstbeteiligung. Bei Glasversicherungen wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert (Maßglas in gleicher Qualität) erstattet. Folgekosten — Notverglasung, Reinigung, Schäden an Möbeln durch Splitter — sind in den meisten Policen mit abgedeckt. Was nicht gezahlt wird: Wertsteigerung (z. B. Upgrade von 2-fach auf 3-fach Verglasung auf eigenen Wunsch) und reine Bagatellschäden unterhalb der Selbstbeteiligung.
Brauche ich einen Kostenvoranschlag vorab?
Nicht zwingend, aber empfohlen. Bei größeren Schäden fragen viele Versicherer aktiv danach. Wir liefern den Kostenvoranschlag zusammen mit der Schadensanzeige — das beschleunigt die Freigabe und vermeidet Rückfragen. Bei klaren Fällen (kleines Wohnfenster, eindeutige Ursache) reicht oft die telefonische Bestätigung der Schadennummer.
Was ist mit der Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung steht in deiner Police; der Versicherer zieht sie automatisch von der Erstattung ab. Du bezahlst sie also nicht extra, du bekommst nur entsprechend weniger erstattet. Bei direkter Abrechnung zwischen Fachbetrieb und Versicherung zahlst du genau diesen Betrag an uns, der Rest läuft im Hintergrund.
Austausch übernehmen wir
→ Austausch übernehmen wir: Schick uns die Fotos und die Schadennummer per E-Mail an info@glas-kuenzl.de oder ruf an unter +49 841 13807799. Wir messen vor Ort auf, bestellen das Maßglas, tauschen aus und rechnen — wenn die Versicherung mitspielt — direkt ab. Ein Termin, ein Ansprechpartner.
Schritte
So gehst du vor.
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Ratgeber
Veröffentlicht: 03.06.2026 · Anwendung: Hausrat-, Gebäude- und Glasversicherung
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1. Schaden sichern
Personen und Tiere vom Schadensbereich wegholen. Lose Splitter mit Besen und Schaufel entfernen, scharfe Glaskanten ggf. mit Klebeband abdecken. Bei großen Öffnungen die Räume kurzfristig wetterdicht machen (Plane, Karton, Möbel davor). Sicherheit geht vor Beweissicherung — die Fotos kommen im nächsten Schritt. Bei akuter Wettergefahr oder einbruchgefährdeter Lage zeitgleich den Fachbetrieb für eine Notverglasung anrufen.
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2. Dokumentieren
Mach Fotos vom Schaden aus mehreren Perspektiven — Detailaufnahme der gebrochenen Scheibe, Übersicht des Fensters/Elements, Innenraum und Außenbereich. Halte Datum und Uhrzeit fest (Smartphone-Aufnahmen enthalten das automatisch in den Metadaten). Notiere kurz: Was ist passiert, wann, wer war anwesend. Diese Doku ist die Grundlage für die Schadensmeldung — ohne Fotos kann die Versicherung den Schaden später anzweifeln.
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3. Police prüfen
Drei Versicherungen kommen je nach Schadensbild in Frage. Welche greift, hängt davon ab, wo das Glas verbaut war und was es zerstört hat. Die Verbraucherzentrale bietet dazu Vergleichsübersichten.
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4. Schaden melden
Ruf die Versicherung noch am gleichen Tag an. Die meisten Versicherer betreiben 24/7-Schaden-Hotlines. Du brauchst: Versicherungsnummer, Schadenshergang in einem Satz, kurze Einschätzung zum Schadenumfang, Telefonnummer für Rückruf. Notiere dir Schadennummer und Namen des Sachbearbeiters. Schriftlich nachziehen innerhalb weniger Tage — Mustertext siehe unten. Laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bist du verpflichtet, den Schaden unverzüglich zu melden, in der Praxis akzeptieren Versicherer bis zu eine Woche.
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5. Fachbetrieb beauftragen
Ruf einen Fachbetrieb an, der den kompletten Vorgang übernimmt: Aufmaß vor Ort, Bestellung des Maßglases, Notverglasung falls nötig, finaler Austausch, Reinigung. Wir leisten das Ende-zu-Ende — kein Hin und Her zwischen Notdienst, Werkstatt und Versicherung. Wichtig: Beauftrage den Austausch erst, wenn der Schaden der Versicherung gemeldet ist (oder du eine telefonische Schadenbestätigung mit Schadennummer hast). Eigenmächtige Reparatur vor Meldung kann die Erstattung gefährden.
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6. Rechnung einreichen
Die Originalrechnung mit Schadennummer und ggf. polizeilichem Aktenzeichen geht an deine Versicherung. Bei Hausrat- und Glasversicherungen wird der Betrag in der Regel innerhalb von 1–4 Wochen auf dein Konto überwiesen, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Bei direkter Abrechnung zwischen Fachbetrieb und Versicherung (das bieten wir an, wo die Versicherung mitspielt) zahlst du nur die Selbstbeteiligung — der Rest läuft im Hintergrund.
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Mustertext: So formulierst du die Schadensmeldung
Kopier-Vorlage. Ersetze die Platzhalter in eckigen Klammern, kürze oder ergänze nach Bedarf. Geht als E-Mail an die Schadensabteilung deiner Versicherung.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet.
Wie schnell muss ich melden?
Laut VVG unverzüglich, in der Praxis akzeptieren Versicherer eine Meldung innerhalb einer Woche. Telefonische Erstmeldung am Schadenstag, schriftlich mit Fotos innerhalb 2-3 Werktagen. Bei Einbruch zusätzlich polizeiliche Meldung.
Was zahlt die Versicherung wirklich?
Wiederbeschaffungswert der Scheibe plus Einbau und Aufmaß, abzüglich Selbstbeteiligung. Folgekosten wie Notverglasung und Reinigung sind meist mit abgedeckt. Eigene Upgrades und Bagatellschäden unterhalb Selbstbeteiligung werden nicht erstattet.
Brauche ich einen Kostenvoranschlag vorab?
Nicht zwingend, aber bei größeren Schäden empfohlen und von vielen Versicherern verlangt. Wir liefern den Kostenvoranschlag direkt mit der Schadensanzeige — das beschleunigt die Freigabe.
Was ist mit der Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung steht in deiner Police und wird von der Erstattungssumme abgezogen. Bei direkter Abrechnung zwischen Fachbetrieb und Versicherung zahlst du nur diesen vereinbarten Anteil; der Rest läuft im Hintergrund.





