slug: glasgelaender-statik-nachweis meta_title: Glasgeländer: Statik und Nachweise meta_description: Du erfährst, welche statischen und dynamischen Nachweise Glasgeländer brauchen, welche Lasten gelten und wann ein Pendelschlagversuch nötig ist.
Ein Glasgeländer ist eine absturzsichernde Verglasung und braucht nach DIN 18008-4 zwei Nachweise: einen statischen, rechnerisch geführten, und einen dynamischen für die Stoßsicherheit, geführt als Pendelschlagversuch oder alternativ als Berechnung. Lässt sich deine Konstruktion darin nicht nachweisen, kommt ein eigener Nachweis der Bauart dazu. Kläre das vor der Fertigung.
Wann dein Glasgeländer einen Nachweis braucht
Die Ausgangsfrage lautet, ob das Bauteil eine Absturzkante sichert. Sobald es das tut, ist es eine absturzsichernde Verglasung und damit nachweispflichtig. Das Material spielt für diese Einordnung keine Rolle.
Ob eine Fläche umwehrt werden muss, steht im Bauordnungsrecht deines Bundeslands. In Bayern regelt das Art. 36 BayBO. Nach Absatz 1 sind in, an und auf baulichen Anlagen zu umwehren:
- Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an mehr als 0,50 m tiefer liegende Flächen angrenzen; das gilt nicht, wenn die Umwehrung dem Zweck der Flächen widerspricht,
- Dächer, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, sowie Öffnungen und nicht begehbare Flächen in diesen Dächern und in begehbaren Decken, soweit sie nicht sicher abgedeckt oder gegen Betreten gesichert sind,
- die freien Seiten von Treppenläufen, Treppenabsätzen und Treppenöffnungen (Treppenaugen); Fenster, die unmittelbar an Treppen und deren Brüstungen unter der notwendigen Umwehrungshöhe liegen, sind zu sichern.
Bei Nummer 1 müssen beide Bedingungen zusammen erfüllt sein: begehbare Fläche und unmittelbar angrenzender Niveausprung von mehr als 0,50 m. Die Ausnahme am Ende gehört zum Tatbestand dazu. Auch Nummer 2 und Nummer 3 haben jeweils ihre eigene Entlastung, nämlich sicher abgedeckt oder gegen Betreten gesichert beziehungsweise die gesonderte Sicherung von Fenstern an Treppen.
Typische Fälle, in denen die Nachweisfrage auf dich zukommt:
- Treppengeländer und seitliche Absturzsicherung an der Treppe
- Brüstung an Galerie, Empore oder Luftraum
- Balkon- und Terrassengeländer im Außenbereich
- Französischer Balkon vor einer bodentiefen Tür oder einem bodentiefen Fenster
- Bodentiefe Verglasung, hinter der ein Höhenunterschied liegt
- Vorgesetzte Brüstung vor einer tragenden Konstruktion
Die zwei Nachweise: statisch und dynamisch
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) fasst die Anforderung in seinem Informationsportal knapp zusammen. Absturzsichernde Verglasungen werden nach DIN 18008-4 ausgeführt, und es sind zwei Nachweise zu führen: „ein dynamischer (Pendelschlagversuch bzw. alternativ durch Berechnung) und ein statischer Nachweis (rechnerisch)". Als Fundstelle im bauaufsichtlichen Regelwerk nennt das DIBt die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Teil A 1.2.7.
Ein Detail, das bei Ausschreibungen zählt. Bauaufsichtlich eingeführt wird immer eine bestimmte Fassung je Teil der DIN 18008, nie die Normenreihe als Ganzes. In der MVV TB, Ausgabe 2025/1 listet Abschnitt A 1.2.7.1 unter „Glaskonstruktionen" für die Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen die DIN 18008-4:2013-07 mit der Anlage A 1.2.7/4; in der Vorgängerausgabe 2024/1 steht dort derselbe Fassungsstand. Die Teile 1 und 2 stehen mit der jüngeren Fassung 2020-05, die Teile 3 und 5 ebenfalls mit 2013-07 und Teil 6 mit 2018-02. Es zählt also die eingeführte Normfassung, nicht die neueste. Bekommst du einen Nachweis geliefert, der sich auf eine andere Fassung stützt, ist das eine Rückfrage wert.
In der Praxis fehlt an dieser Stelle am häufigsten etwas. Viele Angebote enthalten eine Glasstatik, aber keinen Stoßsicherheitsnachweis. Beides gehört zusammen.
Statischer Nachweis (rechnerisch). Er zeigt, dass die Scheibe und ihre Halterung die ständigen und veränderlichen Lasten aufnehmen. Nachgewiesen werden die Tragfähigkeit, bei der die Scheibe unter den Bemessungslasten nicht versagen darf, und die Gebrauchstauglichkeit mit begrenzter Durchbiegung. Grundlage ist das Sicherheitskonzept der DIN 18008 mit Teilsicherheitsbeiwerten.
Dynamischer Nachweis (Stoßsicherheit). Er bildet den Fall ab, für den das Geländer da ist, nämlich den Anprall eines fallenden oder stürzenden Menschen. Das ist der „weiche Stoß". Nachgewiesen wird er entweder im Bauteilversuch, dem Pendelschlagversuch nach DIN 18008-4, Anhang A, oder alternativ rechnerisch.
Für die Nachweisführung ist entscheidend, dass der Glasaufbau nach einem Bruch die geforderte Resttragfähigkeit behält. Der Leitfaden zur Normenreihe DIN 18008 nennt VSG als Regelfall und nimmt allseitig linienförmig gelagerte Verglasungen der Kategorien C1 und C2 davon aus. Welche Bauarten dabei zu unterscheiden sind, ordnet der Ratgeber Ganzglasgeländer: Definition, Bauarten, Sicherheit ein. Die Glasart der Einzelscheiben wird für das konkrete System im Nachweis festgelegt.
Welche Lasten angesetzt werden
| Einwirkung | Was angesetzt wird | Fundstelle |
|---|---|---|
| Horizontale Nutzlast am Holm | je nach Nutzungskategorie 0,5 kN/m, 1,0 kN/m oder 2,0 kN/m | DIN EN 1991-1-1/NA, Tabelle 6.12DE |
| Eigengewicht | Glasaufbau, Halterung, ggf. Handlauf | DIN EN 1991-1-1 |
| Windlast | im Außenbereich maßgebend, abhängig von Lage und Höhe | DIN EN 1991-1-4 (Windlasten) |
| Weicher Stoß | Pendelschlag mit kategorieabhängiger Fallhöhe | DIN 18008-4, Anhang A |
| Resttragfähigkeit nach Bruch | Verhalten des Verbunds, wenn die Scheibe gebrochen ist | DIN 18008 (Teil 1 und Teil 4) |
| Verankerung im Untergrund | Befestigungsmittel, Randabstände, Tragfähigkeit von Beton, Stahl oder Holz | Nachweis der Befestigung, je nach Untergrund |
Der letzte Punkt entscheidet häufig über die Machbarkeit. Ein Glasaufbau kann rechnerisch einwandfrei sein und trotzdem nicht ausführbar, wenn der Untergrund die Einspannmomente nicht aufnimmt. Bei einem geklemmten Geländer wandert die Horizontallast als Moment in den Boden; Estrichaufbau und Randabstand zur Betonkante bestimmen dann mit, was geht.
Pendelschlagversuch oder Berechnung
Beim Pendelschlagversuch schwingt ein genormter Stoßkörper aus Doppelreifen nach DIN EN 12600 gegen die eingebaute Konstruktion. Er besteht aus zwei luftgefüllten Reifen auf einem Stahlkern und wiegt insgesamt 50 Kilogramm, wie eine Fachveröffentlichung zur Simulation des Prüfverfahrens festhält. Mit der bundesweiten Einführung der DIN 18008-4 gilt dafür ein verminderter Reifenfülldruck von 3,50 bar, also 0,50 bar weniger als bei Prüfungen nach der abgelösten TRAV. Die Fachzeitschrift GLASWELT dokumentiert den Vergleich der Prüfungen mit 3,50 und 4,00 bar. Ältere Prüfberichte lassen sich deshalb nicht ungeprüft weiterverwenden.
Die Fallhöhe richtet sich nach der Kategorie der Verglasung. Der Leitfaden zur Normenreihe DIN 18008 gibt die drei Kategorien und die zugehörigen Fallhöhen so an:
| Kategorie nach DIN 18008-4 | Einbausituation | Fallhöhe im Pendelschlagversuch |
|---|---|---|
| A | Die Verglasung trägt die horizontalen Nutzlasten ab; es gibt keinen lastabtragenden Handlauf in der erforderlichen Höhe | 900 mm |
| B | Unten gelagerte Brüstung, deren Scheiben durch einen durchlaufenden Handlauf verbunden sind | 700 mm |
| C (C1 bis C3) | Glasausfachung für ein Geländer, die keine horizontalen Nutzlasten abtragen muss | 450 mm |
Kategorie A ist der anspruchsvollste Fall und genau der, den die meisten Bauherren im Kopf haben, wenn sie „pfostenlos" sagen. Welche Kategorie greift, entscheidet nicht die Befestigungsart, sondern die Frage, ob ein lastabtragender Handlauf die Horizontallast aufnimmt. Wie die Kategorien und Befestigungsarten zusammenhängen, steht im Ratgeber Glasgeländer: Kategorien und Befestigung.
Den Versuch führt eine dafür anerkannte Prüfstelle durch. Bestanden ist er, wenn der Stoßkörper die Verglasung nicht durchdringt und sich weder die Konstruktion aus ihrer Verankerung löst noch Glas- oder Befestigungsteile herabfallen; zusätzlich muss der Aufbau nach einem Bruch die geforderte Resttragfähigkeit behalten. Die genauen Bewertungskriterien und die Prüfrandbedingungen stehen in DIN 18008-4, Anhang A, und im Prüfbericht der Prüfstelle.
Der rechnerische Weg ist die Alternative, wenn ein Versuch unwirtschaftlich oder praktisch nicht durchführbar ist, etwa bei einer einmaligen Sondergeometrie. Er ist anspruchsvoller in der Modellierung, spart aber den Aufbau eines Prüfmusters.
Wenn die Konstruktion von der Norm abweicht
Nicht jedes Geländer lässt sich innerhalb der DIN 18008-4 nachweisen. Für diesen Fall kennt das Bauordnungsrecht abgestufte Wege:
- Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG). Weicht eine Bauart wesentlich von den Technischen Baubestimmungen ab oder gibt es dafür keine allgemein anerkannte Regel der Technik, erteilt das DIBt nach § 16a Abs. 2 Nr. 1 MBO eine allgemeine Bauartgenehmigung. Sie gilt bundesweit und projektunabhängig.
- Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG). Derselbe Fall, aber für genau ein Bauvorhaben, erteilt von der obersten Bauaufsichtsbehörde nach § 16a Abs. 2 Nr. 2 MBO. Aufwendiger, dafür auf deine Situation zugeschnitten.
- Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP). Nach § 16a Abs. 3 Satz 1 MBO genügt anstelle einer allgemeinen Bauartgenehmigung ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis, wenn die Bauart nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden kann; bekannt gemacht werden diese Bauarten in der MVV TB. Sie nimmt dafür in Kapitel C 1 die in Kapitel C 4 aufgeführten Bauarten aus. Unter C 4.12 stehen dort die „Bauarten für absturzsichernde Verglasung mit versuchstechnisch ermittelter Tragfähigkeit" mit DIN 18008-4:2013-07, Anhang A, D und E als anerkanntem Prüfverfahren. Ist die Tragfähigkeit versuchstechnisch so ermittelt, genügt nach § 16a Abs. 3 MBO in Verbindung mit MVV TB C 4.12 anstelle der allgemeinen Bauartgenehmigung das Prüfzeugnis; die Übereinstimmung bestätigt der Anwender nach § 16a Abs. 5 MBO durch Übereinstimmungserklärung. Die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung bleibt davon unberührt.
Beides gilt nicht ausnahmslos. Sind Gefahren im Sinne des § 3 Satz 1 MBO nicht zu erwarten, kann die oberste Bauaufsichtsbehörde nach § 16a Abs. 4 MBO im Einzelfall oder für genau begrenzte Fälle allgemein festlegen, dass eine Bauartgenehmigung nicht erforderlich ist.
Diese drei Wege betreffen die Bauart. Für die verwendeten Bauprodukte läuft eine eigene Ebene mit: Liegt keine harmonisierte europäische Produktnorm vor, kommen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder eine Europäische Technische Bewertung in Betracht; für einseitig eingespannte Brüstungsverglasungen führt das DIBt dafür das EAD 090040-00-0404 mit Stand März 2016. Für die vorgefertigte absturzsichernde Verglasung mit versuchstechnisch ermittelter Tragfähigkeit steht die Produktseite in der MVV TB unter C 3.18, die Bauartseite unter C 4.12.
Praktisch heißt das: Bringt ein System einen gültigen Nachweis mit und bleibst du in dessen Anwendungsbereich, ist deine Arbeit deutlich schlanker. Verlässt du den Anwendungsbereich, etwa mit größerer Feldbreite oder anderem Untergrund, bist du wieder beim Einzelnachweis.
Wie hoch muss das Geländer sein?
Landesrecht und Musterregel unterscheiden sich an dieser Stelle, deshalb gehört die Höhe früh geklärt.
Die Landesbauordnungen, die dem Muster folgen, nennen konkrete Mindesthöhen. In der Brandenburgischen Bauordnung schreibt § 38 Abs. 4 für andere notwendige Umwehrungen vor: 0,90 m für Umwehrungen zur Sicherung von Öffnungen in begehbaren Decken und Dächern sowie für Umwehrungen von Flächen mit einer Absturzhöhe von 1 Meter bis zu 12 Meter, und 1,10 m für Umwehrungen von Flächen mit mehr als 12 Meter Absturzhöhe.
Für Fensterbrüstungen gelten dort eigene, niedrigere Werte, verbunden mit einer Öffnungsklausel. Nach § 38 Abs. 3 BbgBO müssen Fensterbrüstungen von Flächen mit einer Absturzhöhe bis zu 12 Meter mindestens 0,80 Meter hoch sein, von Flächen mit mehr als 12 Meter Absturzhöhe mindestens 0,90 Meter; geringere Brüstungshöhen sind zulässig, wenn durch andere Vorrichtungen wie Geländer die nach Absatz 4 vorgeschriebenen Mindesthöhen eingehalten werden. Genau in diese Lücke geht der französische Balkon aus Glas.
Auch die Umwehrungspflicht selbst setzt je nach Land bei einer anderen Schwelle an. Bayern nennt in Art. 36 Abs. 1 BayBO mehr als 0,50 m, Brandenburg in § 38 Abs. 1 BbgBO mehr als 1 Meter. Übertrage die Zahl deines Bundeslands nicht ungeprüft auf ein Projekt im Nachbarland.
Die Bayerische Bauordnung übernimmt die Höhenmaße nicht. Art. 36 BayBO hat nur zwei Absätze, und Absatz 2 fordert in Satz 1 lediglich, dass Umwehrungen „ausreichend hoch und fest" sein müssen. Satz 2 ergänzt: Ist mit der Anwesenheit unbeaufsichtigter Kleinkinder auf der zu sichernden Fläche üblicherweise zu rechnen, müssen Umwehrungen so ausgebildet werden, dass sie Kleinkindern das Über- oder Durchklettern nicht erleichtern; das gilt nicht innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 und innerhalb von Wohnungen. Diese Rückausnahme ist Teil der Vorschrift und gehört mitzitiert.
Für dein Projekt in Bayern ergibt sich die maßgebliche Höhe aus der Einbausituation und den eingeführten Technischen Baubestimmungen; festgelegt wird sie im Nachweis deines Tragwerksplaners. Wir planen im Regelfall auf die Höhen, die die Musterbauordnung und die ihr folgenden Landesbauordnungen nennen, weil sie der anerkannte Maßstab sind; die verbindliche Festlegung trifft die zuständige Bauaufsicht.
Beim Über- und Durchklettern hat das Glasgeländer gegenüber einem Stabgeländer einen bauartbedingten Vorteil, weil eine geschlossene Scheibe keine Kletterhilfe bietet.
Welche Unterlagen am Ende vorliegen sollten
Frag danach, bevor produziert wird:
- Statische Berechnung des Glasaufbaus mit Nachweis von Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit
- Nachweis der Stoßsicherheit, also der Prüfbericht zum Pendelschlagversuch oder die rechnerische Alternative
- Nachweis der Befestigung und Verankerung im konkreten Untergrund, inklusive Dübelbemessung und Randabständen
- Anwendbarkeitsnachweis der Bauart, also die allgemeine oder vorhabenbezogene Bauartgenehmigung, oder bei versuchstechnisch ermittelter Tragfähigkeit das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis nach § 16a Abs. 3 MBO in Verbindung mit MVV TB C 4.12 samt Übereinstimmungserklärung. So nennt die MVV TB den Nachweis auf der Bauart-Ebene und verweist dafür auf § 16a MBO; der Verwendbarkeitsnachweis nach § 17 Abs. 1 MBO ist ein anderer Nachweis und gilt für ein Bauprodukt. Die Zulassung des Bauprodukts ist davon getrennt und ersetzt den Nachweis der Bauart nicht.
- Glasdatenblatt mit Glasart, Aufbau, Vorspannung, Folientyp und, wo gefordert, dem Nachweis über heißgelagertes ESG
- Werkstattzeichnung mit Höhen, Feldbreiten, Befestigungsraster, Kantenausbildung und Toleranzen
- Prüfstatik, wo die Bauaufsicht sie im Genehmigungsverfahren verlangt
Fehlt einer dieser Punkte, bleibt im Schadensfall offen, ob das Geländer richtig ausgeführt war. Wie du diese sieben Punkte in einem Leistungsverzeichnis formulierst, damit alle Bieter dasselbe anbieten, zeigt unser Beitrag zur Ausschreibung absturzsichernder Verglasungen.
Wie wir das bei GLAS KÜNZL abwickeln
Wir planen und montieren Absturzsicherungen und Ganzglasgeländer in Ingolstadt und Umkreis und klären die Nachweisfrage schon im telefonischen Erstgespräch. Dabei geht es um Kategorie, Untergrund und die Frage, welche Nachweise für Bauart und Bauprodukte schon vorliegen. Danach folgt das Aufmaß vor Ort. Wo ein projektbezogener statischer Nachweis nötig ist, sagen wir das offen und benennen, wer ihn erstellt. Womit du beim Material und beim Aufwand ungefähr rechnen kannst, ordnet Glasgeländer: Kosten pro Meter ein.
Häufige Fragen
Braucht jedes Glasgeländer einen statischen Nachweis?
Ja, sobald es eine Absturzkante sichert. Absturzsichernde Verglasungen werden nach DIN 18008-4 ausgeführt, und dafür sind laut DIBt zwei Nachweise zu führen: ein statischer, rechnerisch geführter, und ein dynamischer für die Stoßsicherheit. Ein Glasfeld ohne Absturzkante, etwa eine Trennwand zwischen zwei Räumen auf gleichem Niveau, fällt nicht darunter.
Was ist der Unterschied zwischen statischem und dynamischem Nachweis?
Der statische Nachweis zeigt rechnerisch, dass Glas und Halterung die Lasten aufnehmen, also Eigengewicht und horizontale Holmlast, im Außenbereich zusätzlich Wind, und dass die Durchbiegung begrenzt bleibt. Der dynamische Nachweis bildet den Stoß eines fallenden Menschen ab und wird über den Pendelschlagversuch nach DIN 18008-4, Anhang A, oder alternativ rechnerisch geführt. Beide sind erforderlich, keiner ersetzt den anderen.
Welche Horizontallast wird bei einem Glasgeländer angesetzt?
Die horizontale Nutzlast am Holm liegt je nach Nutzungskategorie des Gebäudes bei 0,5 kN/m, 1,0 kN/m oder 2,0 kN/m nach DIN EN 1991-1-1/NA, Tabelle 6.12DE. Welcher Wert für deine Situation gilt, hängt von der Nutzung der Fläche ab und wird im Nachweis festgelegt. Ein Wohnungsbalkon und eine Tribüne liegen nicht im selben Ansatz.
Wie läuft der Pendelschlagversuch ab?
Ein genormter Doppelreifen-Stoßkörper nach DIN EN 12600 mit 50 kg Gesamtmasse wird aus einer kategorieabhängigen Fallhöhe gegen die eingebaute Verglasung geschwenkt: 900 mm bei Kategorie A, 700 mm bei Kategorie B, 450 mm bei den Kategorien C1 bis C3. Der Reifenfülldruck beträgt nach DIN 18008-4 3,50 bar. Bestanden ist der Versuch, wenn der Stoßkörper nicht durchdringt, sich nichts aus der Verankerung löst und keine Teile herabfallen.
Gelten alte Prüfberichte nach TRAV weiter?
Nicht ungeprüft. Mit der Einführung der DIN 18008-4 wurde der Reifenfülldruck des Pendelkörpers auf 3,50 bar abgesenkt, das sind 0,50 bar weniger als nach der abgelösten TRAV. Der Stoß fällt dadurch etwas milder aus. Ob ein älterer Prüfbericht deine Konstruktion noch trägt, gehört vor der Verwendung geprüft, und zwar von der Stelle, die den Nachweis verantwortet.
Was passiert, wenn meine Wunschkonstruktion nicht in die Norm passt?
Dann brauchst du einen eigenen Nachweis der Bauart, und dafür gibt es zwei Wege. Weicht die Bauart wesentlich von den Technischen Baubestimmungen ab oder gibt es dafür keine allgemein anerkannte Regel der Technik, braucht sie nach § 16a Abs. 2 MBO eine allgemeine Bauartgenehmigung des Deutschen Instituts für Bautechnik oder eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung der obersten Bauaufsichtsbehörde. Davon nimmt die MVV TB die Bauarten des Kapitels C 4 aus: Ist die Tragfähigkeit versuchstechnisch nach DIN 18008-4:2013-07, Anhang A, D und E ermittelt, genügt nach § 16a Abs. 3 MBO in Verbindung mit MVV TB C 4.12 anstelle der allgemeinen Bauartgenehmigung ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis, dessen Einhaltung du als Anwender durch Übereinstimmungserklärung bestätigst. Sind Gefahren im Sinne des § 3 Satz 1 MBO nicht zu erwarten, kann die oberste Bauaufsichtsbehörde nach § 16a Abs. 4 MBO auch festlegen, dass eine Bauartgenehmigung nicht erforderlich ist. Beides kostet Zeit, weshalb wir es vor der Planung klären.
Wie hoch muss ein Glasgeländer sein?
Das regelt das Bauordnungsrecht des jeweiligen Bundeslands. Die Landesbauordnungen, die dem Muster folgen, nennen für andere notwendige Umwehrungen 0,90 m, sowohl zur Sicherung von Öffnungen in begehbaren Decken und Dächern als auch für Flächen mit einer Absturzhöhe von 1 Meter bis zu 12 Meter, und 1,10 m bei Flächen mit mehr als 12 Meter Absturzhöhe; so etwa § 38 Abs. 4 BbgBO. Die Bayerische Bauordnung nennt in Art. 36 Abs. 2 keine Zahl; sie fordert Umwehrungen, die „ausreichend hoch und fest" sind. Die verbindliche Festlegung für dein Projekt trifft die zuständige Bauaufsicht.
Wer erstellt den Nachweis und wer prüft ihn?
Erstellt wird er von einem Tragwerksplaner oder einer Glasstatikerin; geprüft wird er dort, wo die Bauaufsicht eine Prüfstatik verlangt. Wir sagen dir früh, welcher der beiden Wege in deinem Fall greift, und liefern die Angaben zu Glasaufbau, Befestigung und Einbausituation zu, die dafür gebraucht werden.
Kontakt und telefonisches Erstgespräch
Du planst ein Glasgeländer und willst wissen, welche Nachweise dein Fall wirklich braucht? Schritt 1 ist ein telefonisches Erstgespräch unter +49 841 13807799, in dem wir deinen Fall einordnen und sagen, welche Nachweise er braucht. Schritt 2 ist das Aufmaß vor Ort. Wenn dir schreiben lieber ist, erreichst du uns über das Kontaktformular oder unter info@glas-kuenzl.de.
GLAS KÜNZL · Moosmüllerweg 13 · 85055 Ingolstadt · +49 841 13807799
Belege
- Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), Informationsportal Bauprodukte und Bauarten, „Absturzsichernde Verglasungen": https://www.dibt.de/de/bauprodukte/informationsportal-bauprodukte-und-bauarten/produktgruppen/bauprodukte-detail/bauprodukt/absturzsichernde-verglasungen — Beleg für DIN 18008-4 als geltende technische Regel, für die beiden erforderlichen Nachweise (dynamisch und statisch), für die Fundstelle MVV TB Teil A 1.2.7, für aBG/abZ sowie für EAD 090040-00-0404.
- Musterbauordnung (MBO), Fassung November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 27.09.2019, 77 Seiten (Volltext-PDF): https://www.is-argebau.de/Dokumente/42323097.pdf — Beleg für § 16a Abs. 2 Satz 1 („wesentlich abweichen oder für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht gibt" sowie „allgemeine Bauartgenehmigung durch das Deutsche Institut für Bautechnik oder … vorhabenbezogene Bauartgenehmigung durch die oberste Bauaufsichtsbehörde"), für § 16a Abs. 3 Satz 1 („Anstelle einer allgemeinen Bauartgenehmigung genügt ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für Bauarten, wenn die Bauart nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden kann.") mit der Bekanntmachung dieser Bauarten in der Verwaltungsvorschrift nach § 85a, für § 16a Abs. 4 (Entfallen der Bauartgenehmigung, wenn Gefahren im Sinne des § 3 Satz 1 nicht zu erwarten sind), für § 16a Abs. 5 (Übereinstimmungsbestätigung) sowie für § 17 Abs. 1 („Ein Verwendbarkeitsnachweis (§§ 18 bis 20) ist für ein Bauprodukt erforderlich, wenn …") als Abgrenzung zur Bauart-Ebene.
- DIBt, Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Ausgabe 2025/1 vom 20. Mai 2025 mit Druckfehlerberichtigungen vom 29. Juli und 22. Oktober 2025, 354 Seiten (Volltext-PDF): https://www.dibt.de/fileadmin/dibt-website/Dokumente/Referat/P5/Technische_Bestimmungen/MVVTB_2025-1.pdf — Beleg für Abschnitt A 1.2.7.1 „Glaskonstruktionen" mit den bauaufsichtlich eingeführten Fassungsständen (DIN 18008-4:2013-07 mit Anlage A 1.2.7/4, Teile 1 und 2 mit 2020-05, Teile 3 und 5 mit 2013-07, Teil 6 mit 2018-02), für Kapitel C 1 mit dem Wortlaut „eine allgemeine Bauartgenehmigung oder eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung" und der Ausnahme zugunsten der Bauarten des Kapitels C 4, für die laufende Nummer C 4.12 „Bauarten für absturzsichernde Verglasung mit versuchstechnisch ermittelter Tragfähigkeit" mit DIN 18008-4:2013-07, Anhang A, Anhang D und Anhang E sowie für die Produktseite unter C 3.18.
- Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Vorgängerausgabe 2024/1: https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/2024-08-28-mvv-tb-ausgabe-2024_01.pdf — Beleg dafür, dass Abschnitt A 1.2.7 die DIN 18008-4 bereits dort mit demselben Fassungsstand 2013-07 und derselben Anlage A 1.2.7/4 führt, der Fassungsstand zwischen beiden Ausgaben also unverändert ist.
- Bayerische Staatskanzlei, BAYERN.RECHT — Art. 36 BayBO (Umwehrungen): https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-36 — Beleg für die drei Nummern des Absatzes 1 samt ihrer jeweiligen Ausnahmen, für den Wortlaut „ausreichend hoch und fest" in Absatz 2 Satz 1 sowie für die Kleinkinder-Regelung in Satz 2 einschließlich der Rückausnahme für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 und innerhalb von Wohnungen.
- Land Brandenburg, Vorschriftensystem BRAVORS — Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), § 38 Umwehrungen: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016 — Beleg für § 38 Abs. 4 (0,90 m für Öffnungen in begehbaren Decken und Dächern sowie für Absturzhöhen von 1 Meter bis zu 12 Meter; 1,10 m bei mehr als 12 Meter), für § 38 Abs. 3 (Fensterbrüstungen 0,80 m bzw. 0,90 m samt Öffnungsklausel) und für die Umwehrungsschwelle „mehr als 1 Meter" in § 38 Abs. 1 Nr. 1.
- Ingenieurbüro Hermann Hamm, „Leitfaden zur Normenreihe DIN 18008": https://glasstatik-hamm.de/wp-content/uploads/2021/06/Leitfaden-mit-GrafikenTabellen-stand-24.06.2021.pdf — Beleg für die Kategorien A, B und C samt Fallhöhen 900 mm, 700 mm und 450 mm sowie für VSG als Regelfall mit der Ausnahme allseitig linienförmig gelagerter Verglasungen der Kategorien C1 und C2.
- Fachzeitschrift metallbau, „Absturzsichernde Bauelemente": https://www.metallbau-magazin.de/artikel/mb_Absturzsichernde_Bauelemente-2997702.html — Beleg für die Staffelung der horizontalen Nutzlast mit 0,5 kN/m, 1,0 kN/m und 2,0 kN/m nach Nutzung.
- GLASWELT (Fachzeitschrift, Alfons W. Gentner Verlag), „Der Pendelschlagversuch ändert sich": https://www.glaswelt.de/absturzsichernde-verglasungen/lassen-sich-versuchsergebnisse-nach-trav-auf-die-din-18008-4 — Beleg für den mit DIN 18008-4 vorgeschriebenen verminderten Reifenfülldruck von 3,50 bar, für die Differenz von 0,50 bar gegenüber der abgelösten TRAV und dafür, dass in der Praxis nur die Fallhöhen 450 mm, 700 mm und 900 mm geprüft werden.
- Pelfrene, J.; Van Dam, S.; Kuntsche, J.; Van Paepegem, W., „Numerical simulation of the EN 12600 Pendulum Test for Structural Glass", Challenging Glass 5 (2016), Open Access unter CC BY 4.0: https://proceedings.challengingglass.com/index.php/cgc/article/view/162 — Beleg dafür, dass die 50 kg die Gesamtmasse des Stoßkörpers sind und nicht ein zusätzlich angehängtes Gewicht: „The impactor weighs a total 50 kg and is built up from a rigid steel core to which two small tyres are mounted."

