Ratgeber

Glasdicke bei absturzsichernder Verglasung

Ludwig Künzl
AUTORLudwig Künzl
VERÖFFENTLICHT AM25.08.2026
Galerie mit rahmenloser Glasbrüstung entlang der Deckenöffnung, dahinter Wandbild und Fensterfront zum Garten
Ohne Pfosten läuft die horizontale Nutzlast allein über die Einspannung im Bodenprofil – die Klemmung steht fest, bevor die Glasdicke gerechnet wird.

Eine feste Millimeterzahl gibt es nicht. Welche Glasdicke eine absturzsichernde Verglasung braucht, ergibt sich aus dem Nachweis nach DIN 18008-4: aus der Kategorie der Konstruktion, der Art der Lagerung, der Scheibengröße und der anzusetzenden horizontalen Last. Erst danach steht der Aufbau fest. Unsere Absturzsicherungen führen wir überwiegend in VSG 16 mm aus.

Warum die Millimeterzahl am Ende der Rechnung steht

Die Frage „welche Dicke brauche ich?" hat keine Tabellenantwort, weil die Glasdicke keine Eigenschaft der Absturzhöhe ist, sondern das Ergebnis eines Nachweises für genau diese eine Konstruktion. Dieselbe Scheibe kann in der einen Halterung tragen und in der anderen nicht.

Zwei getrennte Prüfungen greifen dabei ineinander:

Ob überhaupt gesichert werden muss, sagt die Bauordnung des Landes. In Bayern steht das in Art. 36 der Bayerischen Bauordnung. Nach Absatz 1 Nummer 1 sind in, an und auf baulichen Anlagen zu umwehren: Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an mehr als 0,50 m tiefer liegende Flächen angrenzen; das gilt nicht, wenn die Umwehrung dem Zweck der Flächen widerspricht. Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen, und der Halbsatz mit der Ausnahme gehört zur Regel dazu. Absatz 2 Satz 1 verlangt für die Umwehrungen selbst nur, dass sie ausreichend hoch und fest sind. Eine Zentimeter- oder Millimeterangabe steht dort nicht.

Wie die Sicherung gebaut sein muss, sagt die Glasnorm. Das ist DIN 18008-4 „Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen". Sie gilt für Vertikalverglasungen und zur Angriffsseite geneigte Horizontalverglasungen mit absturzsichernder Funktion, also für Verglasungen, die als Umwehrung dienen.

Wann eine Absturzsicherung am Fenster fällig wird, ordnet unser Beitrag zur Absturzsicherung am Fenster ein. Die Höhen, ab denen die Länder unterschiedlich ansetzen, stehen im Beitrag zu den Höhenschwellen nach Bundesland.

Die Kategorie entscheidet, bevor die Dicke zur Debatte steht

DIN 18008-4 sortiert absturzsichernde Verglasungen danach, wie das Glas die horizontale Nutzlast aufnimmt. Diese Einordnung steht vor jeder Dimensionierung, weil sie den gesamten Nachweisweg bestimmt.

KategorieWie die Last läuftLagerung nach der Norm
A1Das Glas trägt die horizontale Nutzlast selbst abMindestens an drei Rändern linienförmig gelagert oder durch Tellerhalter oder kombiniert linien- und mit Tellerhaltern gelagert, soweit es nicht A2 oder A3 entspricht
A2Das Glas trägt selbst ab, allein über den FußpunktNur am unteren Rand mittels Klemmung oder Tellerhaltern eingespannt
A3Das Glas trägt selbst ab, über zwei gegenüberliegende RänderAn mindestens zwei gegenüberliegenden Rändern linienförmig oder mittels Senkkopfhaltern oder mittels Randklemmhaltern oder in Kombinationen davon, auch mit Tellerhaltern
BDas Glas trägt die Last indirekt abDie einzelnen Scheiben sind durch einen durchgehenden Handlauf in erforderlicher Höhe verbunden; der Handlauf sitzt auf der oberen Scheibenkante oder ist über Tellerhalter oder Senkkopfhalter nach DIN 18008-3 befestigt
C1Das Glas trägt in erforderlicher Höhe keine horizontale Nutzlast ab, es füllt nur ausGeländerausfachung
C2wie C1Verglasung unterhalb eines in erforderlicher Höhe angeordneten lastabtragenden Querriegels
C3wie C1Verglasung mit in erforderlicher Höhe vorgesetztem, lastabtragendem Holm

Die Kategorien A und B setzen jeweils Verglasungen nach DIN 18008-2 oder DIN 18008-3 voraus, also linienförmig oder punktförmig gelagerte Verglasungen. Bei Kategorie C ist der Handlauf an die angrenzende Baukonstruktion angeschlossen, etwa an einen Stahlpfosten oder eine Betonwand, und nicht an das Glas.

Für dich heißt das: Ein Ganzglasgeländer, das unten im Klemmprofil steht, ist ein Fall der Kategorie A2. Dieselbe Optik mit einem durchlaufenden Handlauf ist ein Fall der Kategorie B, und eine Scheibe, die nur zwischen tragenden Pfosten und unter einem lastabtragenden Holm sitzt, ist ein Fall der Kategorie C. Drei Kategorien, drei verschiedene Nachweise, drei mögliche Glasaufbauten bei identischer Feldgröße.

Was den Aufbau im Einzelfall bestimmt

  • Die Kategorie nach DIN 18008-4. Ob das Glas die Absturzlast allein trägt, sie über einen Handlauf abgibt oder nur ausfacht, ändert den Nachweis von Grund auf.
  • Die Lagerung im Detail. Klemmung, Tellerhalter, Senkkopfhalter, Randklemmhalter oder linienförmige Auflagerung führen zu unterschiedlichen Spannungen im Glas, besonders an Bohrungen und Einspannstellen.
  • Feldgröße und Höhe der Umwehrung. Größere Felder und größere freie Höhen erhöhen sowohl die Biegespannung als auch die Verformung.
  • Die anzusetzenden Lasten. Für Bauteile, die gegen Absturz sichern, verweist die Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen auf die ETB-Richtlinie von Juni 1985 und ergänzt in Anlage A 1.2.1/8, dass größere horizontale Linienlasten zu berücksichtigen sind, wenn sich solche nach DIN EN 1991-1-1:2010-12 mit dem zugehörigen Nationalen Anhang ergeben. Windlasten sind diesen Lasten zu überlagern, ausgenommen bei Brüstungen von Balkonen und Laubengängen, die nicht als Fluchtwege dienen. Dieselbe Anlage stellt klar, dass die ETB-Richtlinie bei Bauteilen aus Glas nicht anzuwenden ist.
  • Die geforderte Resttragfähigkeit. Nach dem Bruch muss die Fläche stehen bleiben. Das bestimmt Glasart und Zwischenschicht mit und lässt sich nicht durch mehr Millimeter ersetzen.
  • Der gewählte Nachweisweg. Versuch oder Rechnung führen nicht zwangsläufig zum selben zulässigen Aufbau.

Zwei Wege zum Nachweis, beide zulässig

Die Tragfähigkeit einer absturzsichernden Verglasung lässt sich versuchstechnisch ermitteln oder rechnerisch führen. Beide Wege stehen nebeneinander, keiner ersetzt den anderen.

Den versuchstechnischen Weg führt die Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen ausdrücklich: Für vorgefertigte absturzsichernde Verglasungen mit versuchstechnisch ermittelter Tragfähigkeit nennt sie DIN 18008-4:2013-07 mit den Anhängen A, D und E, für Bauarten für absturzsichernde Verglasung mit versuchstechnisch ermittelter Tragfähigkeit dieselben Anhänge. Für vorgefertigte absturzsichernde Verglasung ohne diesen Zusatz verweist sie auf Anhang B derselben Ausgabe.

Den rechnerischen Weg regelt Anhang C der Norm. Sein Anwendungsgebiet wurde in der Ausgabe 2024-12 gegenüber 2013-07 erweitert; im Änderungsvermerk stehen daneben unter anderem eine angepasste Definition der Kategorien, ein erweitertes Anwendungsgebiet und eine angepasste Nachweisführung.

Was daraus für dich folgt: Wer nach einer allgemeingültigen Dickentabelle sucht, sucht nach etwas, das die Norm in dieser Form nicht vorsieht. Was es gibt, sind nachgewiesene Konstruktionen. Wie die Norm im Ganzen aufgebaut ist, ordnet unser Beitrag zur Norm für absturzsichernde Verglasungen ein.

Welche Ausgabe der Norm bei dir gilt

Das ist der Punkt, an dem in der Planung am häufigsten aneinander vorbeigeredet wird.

Die aktuelle Ausgabe von DIN 18008-4 trägt das Datum 2024-12, umfasst 41 Seiten und ersetzt die Ausgabe 2013-07. Bauaufsichtlich maßgeblich ist aber nicht die jeweils neueste Ausgabe, sondern die eingeführte. Die Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen in der Fassung MVV TB 2025/1 führt unter A 1.2.7.1 für die Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen weiterhin DIN 18008-4:2013-07 auf, verbunden mit der Maßgabe aus Anlage A 1.2.7/4. Das Deutsche Institut für Bautechnik gibt diese Musterfassung im Auftrag der Länder heraus; die 16 Bundesländer übernehmen sie jeweils in eigenes Landesrecht, und erst diese Übernahme macht sie verbindlich.

Praktisch heißt das: Frag im Zweifel nach, auf welche Ausgabe sich ein vorgelegter Nachweis bezieht, und prüfe, was in deinem Bundesland eingeführt ist. Ein Aufbau, der nach der neuen Ausgabe berechnet wurde, ist damit nicht automatisch der Aufbau, den die eingeführte technische Regel verlangt.

Glasart und Zwischenschicht

An einer absturzsichernden Position ist Verbundsicherheitsglas gesetzt. Einscheibensicherheitsglas allein fällt aus, weil es nach dem Bruch in stumpfe Krümel zerfällt und keine Resttragfähigkeit behält. Worin sich die Glasarten sonst unterscheiden, erklärt unser Beitrag zu ESG und VSG.

Für die Resttragfähigkeit kennt die Musterverwaltungsvorschrift einen ausdrücklich alternativen Weg. Anlage A 1.2.7/2 zu DIN 18008-1 sagt: Alternativ zu den Regelungen von Anhang B.2 können die Bauwerksanforderungen im Hinblick auf die Resttragfähigkeit durch ein Verbundsicherheitsglas nach EN 14449:2005 gewährleistet werden, wenn dieses mindestens die Einstufung 2(B)2 gemäß DIN EN 12600:2003-04 aufweist und die Zwischenschicht aus einer PVB-Folie mit festgelegten Mindestwerten für Reißfestigkeit und Bruchdehnung besteht, wobei die Bruchdehnung über 250 % liegen muss, geprüft nach DIN EN ISO 527-3:2003-07 bei 23 °C und einer Prüfgeschwindigkeit von 50 mm/min. Bei beschichteten Gläsern muss die Beschichtung auf der von der PVB-Folie abgewandten Seite liegen. Diese Bedingungen gelten zusammen, und der Weg über Anhang B.2 bleibt daneben offen.

Zur Vorspannung der Scheiben im Verbund enthält Anlage A 1.2.7/4 zu DIN 18008-3, -4 und -5 eine eigene Maßgabe: Unter ESG-H ist heißgelagertes Einscheibensicherheitsglas nach EN 14179-2:2005 zu verstehen, und bei der Verwendung von ESG oder heißgelagertem ESG als monolithische Einfachgläser oder als äußere monolithische Scheiben von Mehrscheiben-Isolierglas gelten die Bestimmungen von DIN 18008-2:2020-05, Abschnitt 4.3, zweiter und dritter Spiegelstrich.

Für die unten geklemmte Ausführung, also Kategorie A2, setzen wir VSG aus teilvorgespanntem Glas ein. TVG bricht in große, tragende Schollen und hält im eingespannten Fußpunkt weiter, während ein gebrochenes ESG im Verbund an dieser Stelle deutlich mehr nachgibt. Bei gebohrten und punktgehaltenen Ausführungen sowie bei Konstruktionen mit lastabtragendem Handlauf arbeiten wir auch mit VSG aus ESG.

Was das für unsere Absturzsicherungen bedeutet

  1. Wir bauen vorgesetzte Glaslösungen. Durchlaufendes Ganzglasgeländer im Klemmprofil, punktgehaltene Scheiben oder ein Feld vor der Öffnung. Pfostenkonstruktionen bauen wir nicht.
  2. Überwiegend VSG 16 mm. Das ist unsere übliche Ausführung, keine Norm und kein Automatismus. Ob dieser Aufbau in deinem Feld trägt, entscheidet der Nachweis für die geplante Größe und Halterung.
  3. Die Halterung planen wir vor dem Glas. Untergrund, Verankerung und Einspannung bestimmen die Kategorie, und die Kategorie bestimmt den Aufbau. Die Befestigungsarten im Detail stehen im Beitrag zum Ganzglasgeländer.
  4. Handlauf ist eine Entscheidung mit Folgen. Ein durchlaufender, verbindender Handlauf verschiebt die Konstruktion in Kategorie B und verändert damit den Nachweis, nicht nur die Optik.
  5. Erst Aufmaß, dann Fertigungsmaß. Vorher steht weder das Glasmaß noch der endgültige Aufbau fest.

Wie eine solche Brüstung vor einer bodentiefen Öffnung aussieht, zeigt unser Beitrag zum französischen Balkon aus Glas, die Situation am Balkon der Beitrag zur Balkonverglasung.

Häufige Fragen

Welche Glasdicke braucht eine absturzsichernde Verglasung?

Das legt keine allgemeine Tabelle fest. Die Dicke ergibt sich aus dem Nachweis nach DIN 18008-4 für die konkrete Konstruktion, also aus Kategorie, Lagerung, Feldgröße, Umwehrungshöhe und den anzusetzenden horizontalen Lasten samt zu überlagernder Windlast. Unsere Absturzsicherungen führen wir überwiegend in VSG 16 mm aus; ob dieser Aufbau in deinem Fall trägt, entscheidet der Nachweis und nicht die Erfahrung mit einem anderen Projekt.

Reicht ein dickeres Glas, um eine Konstruktion absturzsicher zu machen?

Nein. Die Absturzlast läuft über Glas, Halterung und Verankerung gemeinsam. Ein unten geklemmtes Feld der Kategorie A2 belastet den Fußpunkt anders als eine punktgehaltene Scheibe, und eine Halterung ohne passenden Nachweis trägt die Last auch dann nicht, wenn das Glas dicker wird. Zusätzliche Millimeter ersetzen weder die Resttragfähigkeit noch den Nachweis der Konstruktion.

Ist Einscheibensicherheitsglas als absturzsichernde Verglasung zulässig?

An einer absturzsichernden Position wird Verbundsicherheitsglas eingesetzt, weil nach dem Bruch eine Resttragfähigkeit verlangt wird. ESG kann als vorgespannte Scheibe innerhalb eines Verbunds vorkommen, monolithisch übernimmt es die Absturzsicherung nicht. Für ESG und heißgelagertes ESG als monolithische Einfachgläser oder als äußere Scheiben von Mehrscheiben-Isolierglas gilt zusätzlich die Maßgabe aus Anlage A 1.2.7/4 der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen.

Welche Ausgabe von DIN 18008-4 muss mein Nachweis verwenden?

Die aktuelle Ausgabe ist 2024-12 und ersetzt 2013-07. Bauaufsichtlich maßgeblich ist die eingeführte Ausgabe: Die MVV TB 2025/1 führt unter A 1.2.7.1 weiterhin DIN 18008-4:2013-07 mit der Maßgabe aus Anlage A 1.2.7/4 auf. Verbindlich wird das jeweils über die Übernahme in Landesrecht, deshalb entscheidet am Ende das Bundesland, in dem gebaut wird.

Spielt die Zwischenschicht für den Nachweis eine Rolle?

Ja. In dem alternativen Weg, den Anlage A 1.2.7/2 der MVV TB zu DIN 18008-1 eröffnet, hängt die Resttragfähigkeit ausdrücklich an den Eigenschaften der PVB-Folie: Mindestwerte für Reißfestigkeit und Bruchdehnung, letztere über 250 %, geprüft nach DIN EN ISO 527-3:2003-07 bei 23 °C und 50 mm/min, dazu mindestens die Einstufung 2(B)2 nach DIN EN 12600:2003-04 für das Verbundsicherheitsglas. Der Weg über Anhang B.2 der Norm bleibt daneben zulässig.

Kann ich eine vorhandene Verglasung nachträglich zur Absturzsicherung erklären?

Nicht durch eine Einschätzung vor Ort. Eine absturzsichernde Verglasung ist eine Eigenschaft der gesamten Konstruktion aus Glas, Halterung, Rahmen und Verankerung, für die ein Nachweis vorliegen muss. Fehlt er, ist der übliche Weg eine vorgesetzte Glaslösung, deren Kategorie und Aufbau von Anfang an feststehen.

Kontakt & telefonisches Erstgespräch

Wenn du gerade einen Aufbau vor dir hast und wissen willst, ob er als Absturzsicherung trägt, gehen wir die Konstruktion im Gespräch durch, bevor irgendetwas gefertigt wird. Der schnellste Weg dorthin ist unser Kontaktformular. Wir melden uns zum telefonischen Erstgespräch unter +49 841 13807799, ordnen deine Situation ein und sagen dir, welche Angaben für den Nachweis fehlen. Was wir bauen, siehst du bei Absturzsicherungen von GLAS KÜNZL.

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Ludwig Künzl
Ludwig Künzl · GLAS KÜNZL

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