Eine bundesweit einheitliche Geländerhöhe gibt es nicht. In Bayern nennt Art. 36 BayBO kein pauschales Zentimetermaß. An Gebäudetreppen außerhalb der bayerischen Ausnahme konkretisiert die eingeführte DIN 18065 die erforderlichen Hauptmaße. Für Arbeitsstätten außerhalb von Baustellen gelten mindestens 1,00 Meter, bei mehr als 12,00 Metern Absturzhöhe 1,10 Meter.
Wovon die geforderte Höhe abhängt
Bevor ein Maß in die Planung einfließt, müssen mindestens diese fünf Punkte feststehen:
- Standort des Gebäudes. Bauordnungsrecht ist Landesrecht. Für ein Objekt in Ingolstadt ist deshalb die Bayerische Bauordnung maßgeblich.
- Absturzhöhe. Sie beschreibt den Höhenunterschied zur tiefer liegenden Fläche und kann eine höhere Umwehrung auslösen.
- Nutzung. Für Wohnbereiche können andere Anforderungen gelten als für Arbeits- oder Versammlungsstätten.
- Bauteil und Einbausituation. Ein Geländer an einer horizontalen Fläche ist anders einzuordnen als an einer Treppe. Für Fensterbrüstungen gilt eine eigene Bezugssituation.
- Genehmigter Zustand. Im Bestand gehören die vorhandene Genehmigung und frühere Umbauten in die Prüfung. Auch die heutige Nutzung zählt.
Dieser Beitrag behandelt die Höhe des Bauteils. Die vollständigen Fallgruppen der BayBO stehen im nächsten Abschnitt. Ob an einer Stelle überhaupt eine Umwehrung erforderlich ist, ist eine eigene Frage.
Was die BayBO tatsächlich verlangt
Der aktuelle Art. 36 der Bayerischen Bauordnung nennt drei vollständige Fallgruppen für Umwehrungen:
- allgemein zum Begehen bestimmte Flächen, die unmittelbar an mehr als 0,50 Meter tiefer liegende Flächen grenzen; ausgenommen ist der Fall, dass die Umwehrung dem Zweck der Fläche widerspricht,
- Dächer, die für den Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, außerdem Öffnungen und nicht begehbare Flächen in solchen Dächern sowie in begehbaren Decken, sofern sie nicht sicher abgedeckt oder gegen Betreten gesichert sind,
- freie Seiten von Treppenläufen, Treppenabsätzen und Treppenöffnungen; auch Fenster unmittelbar an Treppen sind zu sichern, wenn ihre Brüstung unter der notwendigen Umwehrungshöhe liegt.
Für diese Umwehrungen verlangt Art. 36 Abs. 2 ausreichende Höhe und Festigkeit. Ist auf der zu sichernden Fläche üblicherweise mit unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen, darf die Ausbildung das Über- oder Durchklettern nicht erleichtern. Diese zusätzliche Anforderung gilt nicht innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 und nicht innerhalb von Wohnungen.
Die Schwelle von mehr als 0,50 Meter gilt damit nur für die erste Fallgruppe und unter der dort genannten Ausnahme. Für Dächer und freie Treppenseiten stehen eigene Tatbestände in Art. 36 Abs. 1 BayBO.
Höhen im Wohnbau
Für Wohngebäude lässt sich aus Art. 36 BayBO allein keine Zahl wie 0,90 oder 1,10 Meter ableiten. Die konkrete Höhe ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Bauordnung und eingeführten technischen Regeln. Auch Nutzung und Genehmigung sind für die Einbausituation zu berücksichtigen.
Die aktuellen Bayerischen Technischen Baubestimmungen, Ausgabe November 2025, führen DIN 18065:2020-08 für Gebäudetreppen ein. Die Norm ist die technische Fundstelle für deren Hauptmaße; dazu gehört die Umwehrungshöhe an Treppen. Das gilt etwa für gemeinschaftlich genutzte Treppen in Mehrfamilienhäusern und für Treppen in Nichtwohngebäuden.
Von der Einführung ausgenommen ist die Anwendung auf Treppen in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 und in Wohnungen. Für diese ausgenommenen Fälle folgt die konkrete Höhe daher nicht aus der bauaufsichtlichen Einführung der DIN 18065. Die zuständige Planung muss die geltenden Anforderungen für das konkrete Vorhaben bestimmen.
Transparentes Glasgeländer an einer Holztreppe und einer offenen Galerie im modernen Innenraum_Illustration: An Treppenlauf und Galerie wird die maßgebliche Oberkante aus unterschiedlichen Bezugssituationen ermittelt._
Für ein Ganzglasgeländer werden Höhe und Glasaufbau gemeinsam mit Befestigung und Untergrund geplant. Für den Glasaufbau und den Nachweis kommt zusätzlich DIN 18008-4 ins Spiel. Eine höhere Scheibe ersetzt weder den statischen Nachweis noch eine tragfähige Verankerung. Welche Konstruktionen wir ausführen, siehst du bei unseren Absturzsicherungen aus Glas.
Konkrete Maße nach Nutzung
Die passende Tabellenzeile ergibt sich erst aus Nutzung und Einbausituation. Jede Zahlenangabe gilt nur mit den Bedingungen in derselben Zeile.
| Situation | Absturzhöhe oder Bedingung | Höhe | Fundstelle und Einordnung |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Umwehrung in Bayern | Fall des Art. 36 BayBO | kein pauschales Zentimetermaß in Art. 36 | Art. 36 Abs. 2 BayBO: ausreichend hoch und fest |
| Gebäudetreppe außerhalb der bayerischen Wohn-Ausnahme | etwa gemeinschaftlich genutzte Treppe im Mehrfamilienhaus oder Treppe im Nichtwohngebäude | Umwehrungshöhe nach DIN 18065 für die konkrete Treppensituation | BayTB November 2025, A 4.2.1 und Anlage A 4.2/1 |
| Umwehrung in einer Arbeitsstätte außerhalb einer Baustelle | bis einschließlich 12,00 m Absturzhöhe | mindestens 1,00 m | ASR A2.1, Punkt 5.1 Abs. 2 |
| Umwehrung in einer Arbeitsstätte außerhalb einer Baustelle | mehr als 12,00 m Absturzhöhe | mindestens 1,10 m | ASR A2.1, Punkt 5.1 Abs. 2 |
| Brüstung in einer Arbeitsstätte außerhalb einer Baustelle | Tiefe der Umwehrung mindestens 0,20 m und durch die Tiefe der Brüstung gleichwertiger Schutz gegen Absturz | 0,80 m möglich | ASR A2.1, Punkt 5.1 Abs. 2; beide Bedingungen müssen erfüllt sein |
| Umwehrung auf einer Baustelle | abweichend von Punkt 5.1 Abs. 2 | mindestens 1,00 m; bei Systembauteilen mindestens 0,95 m | ASR A2.1, Punkt 5.2 Abs. 10; die Verringerung auf 0,80 m ist ausgeschlossen |
| Abschrankung in einer Versammlungsstätte | allgemein | mindestens 1,10 m | § 11 Abs. 2 VStättV |
| Umwehrung vor Sitzplatzreihen | ohne zusätzliche Breitenbedingung | 0,90 m | § 11 Abs. 3 Satz 1 VStättV |
| Umwehrung vor Sitzplatzreihen | Brüstungsbreite mindestens 0,20 m | 0,80 m | § 11 Abs. 3 Satz 1 VStättV |
| Umwehrung vor Sitzplatzreihen | Brüstungsbreite mindestens 0,50 m | 0,70 m | § 11 Abs. 3 Satz 1 VStättV |
| Umwehrung vor Sitzplatzreihen | Stufenreihe höchstens 1,00 m über dem Fußboden der davor liegenden Reihe oder des Versammlungsraums | 0,65 m | § 11 Abs. 3 Satz 2 VStättV |
Die Arbeitsstättenwerte stehen in der offiziellen ASR A2.1 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Punkt 5.1 Abs. 2 enthält die allgemeine Staffelung und die beiden kumulativen Bedingungen der Brüstungsausnahme. Punkt 5.2 Abs. 10 regelt Baustellen abweichend mit mindestens 1,00 Meter, lässt bei Systembauteilen mindestens 0,95 Meter zu und schließt dort die Verringerung auf 0,80 Meter aus. Für Versammlungsstätten steht die Staffelung im amtlichen § 11 der Bayerischen Versammlungsstättenverordnung. Die Sonderwerte gelten nur, wenn die jeweilige Bedingung erfüllt ist.
Begriffe richtig zuordnen
Geländerhöhe und Brüstungshöhe bezeichnen unterschiedliche Bauteilsituationen. Beim Handlauf kommt die greifbare Führung hinzu. In der Planung müssen Bezugsebene und maßgebliche Oberkante eindeutig festgelegt werden.
Geländer- oder Umwehrungshöhe beschreibt die Schutzfunktion an einer Absturzkante. Gemessen und nachgewiesen wird sie für die konkrete Einbausituation. An Treppen ist die Bezugssituation eine andere als an einer horizontalen Galerie.
Brüstungshöhe betrifft einen geschlossenen Bauteilbereich, etwa unter einem Fenster. Eine Brüstung kann Teil der Absturzsicherung sein. Bei einzelnen Regelwerken darf ihre Tiefe eine geringere Höhe ermöglichen, aber nur unter den dort vollständig genannten Voraussetzungen.
Handlaufhöhe beschreibt die Lage des greifbaren Bauteils. Ein Handlauf kann zugleich den oberen Abschluss eines Geländers bilden, muss es aber nicht. Ob seine Oberkante für die geforderte Umwehrungshöhe zählt, hängt von Konstruktion und Regelwerk ab. Bei unseren Ganzglasgeländern ist ein Handlauf je nach Ausführung optional.
Für Treppen kommt zusätzlich die Führung des Handlaufs entlang des Laufs hinzu. Der Beitrag Treppengeländer aus Glas richtig planen zeigt die baulichen Zusammenhänge, ohne die Höhenprüfung des konkreten Objekts vorwegzunehmen.
Was im Bestand gilt
Ein vorhandenes Geländer wird nicht allein anhand einer aktuellen Tabelle beurteilt. Benötigt werden die genehmigten Unterlagen, der damalige Rechtsstand, dokumentierte Umbauten und die aktuelle Nutzung. Aus dem Baujahr allein folgt weder eine pauschale Freistellung noch automatisch eine Nachrüstpflicht.
Bei einem Austausch oder einer veränderten Absturzkante muss die Situation neu eingeordnet werden. Dasselbe gilt bei einer anderen Nutzung. Bei Abweichungen oder unklaren Genehmigungsunterlagen gehören die zuständige Planung und gegebenenfalls die Bauaufsichtsbehörde in die Klärung. GLAS KÜNZL übernimmt die Planung und Montage der Glaslösung auf Grundlage der bestätigten Anforderungen.
So klären wir dein Projekt
- Telefonische Erstberatung unter +49 841 13807799. Du beschreibst den Standort und wie der Bereich genutzt wird. Danach ordnen wir die Einbausituation ein.
- Unterlagen sichten. Planunterlagen und Genehmigungsstand zeigen, welche Vorgaben zu prüfen sind.
- Absturzhöhe und Bezugsebene festlegen. Das Maß wird nicht aus einem Foto geschätzt.
- Nutzung zuordnen. Wohnbereiche werden von Arbeitsstätten getrennt betrachtet. Besondere Nutzungen prüfen wir gesondert.
- Aufmaß und Untergrund prüfen. Geometrie und Anschlusspunkte entscheiden über Klemmprofil oder Punkthalter.
- Konstruktion bemessen. Höhe und Glasaufbau werden mit der Befestigung zusammengeführt.
- Mit eigenem Team montieren. Die Ausführung folgt dem abgestimmten Maß und Befestigungskonzept.
Der Glasgeländer-Ratgeber gibt dir vorab einen Überblick über Bauarten und Glasaufbauten.
Häufige Fragen
Wie hoch muss ein Geländer sein?
Das hängt vom Anwendungsfall ab. Art. 36 BayBO verlangt ausreichende Höhe und Festigkeit, nennt aber kein allgemeines Zentimetermaß. Für gemeinschaftlich genutzte Treppen in Mehrfamilienhäusern und für Treppen in Nichtwohngebäuden konkretisiert die in Bayern eingeführte DIN 18065 die Umwehrungshöhe. Ausgenommen ist die Anwendung auf Treppen in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 und in Wohnungen. Für Arbeitsstätten außerhalb von Baustellen gelten mindestens 1,00 Meter bis einschließlich 12,00 Meter Absturzhöhe und 1,10 Meter bei mehr als 12,00 Metern.
Ab wann gilt die größere Geländerhöhe?
Eine allgemeine bayerische Schwelle für jedes Gebäude steht nicht in Art. 36 BayBO. In Arbeitsstätten außerhalb von Baustellen steigt die Mindesthöhe nach ASR A2.1 bei mehr als 12,00 Metern Absturzhöhe von 1,00 auf 1,10 Meter. Für Baustellen und andere Nutzungen musst du die jeweils geltenden Regeln getrennt prüfen.
Zählt der Handlauf zur Geländerhöhe?
Nicht automatisch. Ein Handlauf kann den oberen Abschluss der Umwehrung bilden oder als eigenes greifbares Bauteil ausgeführt sein. Seine Anrechnung richtet sich nach der Konstruktion und der festgelegten Bezugsebene. Hinzu kommt das geltende Regelwerk. Beim Ganzglasgeländer müssen die Scheibe und ihre Befestigung zusammen mit einem möglichen Handlauf die bestätigten Projektanforderungen erfüllen.
Was gilt für ein vorhandenes Geländer?
Im Bestand zählen Genehmigung, damaliger Rechtsstand, spätere Umbauten und heutige Nutzung. Ein heutiger Tabellenwert löst nicht in jedem Fall automatisch eine Nachrüstung aus. Bei Austausch, baulicher Änderung, Nutzungsänderung oder einem erkennbaren Sicherheitsmangel braucht das konkrete Bauteil eine fachliche und gegebenenfalls behördliche Prüfung.
Gilt dieselbe Höhe in jedem Bundesland?
Nein. Bauordnungsrecht ist Landesrecht. Die Bayerische Bauordnung formuliert ihre Anforderungen an Umwehrungen anders als andere Landesbauordnungen und nennt in Art. 36 kein pauschales Zentimetermaß. Gleiche deshalb zuerst den Standort und die Nutzung ab. Danach sind die dort eingeführten technischen Regeln zu prüfen.
Gelten in Büros dieselben Maße wie in Wohnungen?
Nicht zwingend. Für Büros als Arbeitsstätten kommen die Arbeitsschutzanforderungen hinzu. Die ASR A2.1 verlangt für Umwehrungen regelmäßig mindestens 1,00 Meter und bei mehr als 12,00 Metern Absturzhöhe 1,10 Meter. Die für Beschäftigte maßgeblichen Vorgaben werden zusätzlich zum Bauordnungsrecht geprüft.
Höhe prüfen, Glas planen
Du planst ein neues Ganzglasgeländer oder willst eine vorhandene Umwehrung ersetzen? Über das Kontaktformular von GLAS KÜNZL vereinbarst du das telefonische Erstgespräch. Wir klären die Einbausituation und planen anschließend die passende Glaslösung.
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