Ratgeber

Abnahme von Glasarbeiten: was das Protokoll leisten muss

Ludwig Künzl
AUTORLudwig Künzl
VERÖFFENTLICHT AM12.08.2026
Maßgefertigte Glaslösung von GLAS KÜNZL
Maßgefertigte Glaslösung von GLAS KÜNZL

Mit der Abnahme wechseln drei Dinge auf einmal. Die Vergütung wird nach § 641 Absatz 1 Satz 1 BGB fällig, die Gefahr geht nach § 644 Absatz 1 Satz 1 BGB auf den Besteller über und die Verjährung der Mängelansprüche beginnt nach § 634a Absatz 2 BGB. Über den Zustand entscheidet dann das Protokoll.

Was sich mit der Abnahme rechtlich ändert

Die Abnahme ist der Wendepunkt des Werkvertrags. Ab diesem Zeitpunkt gelten andere Regeln für Geld, Risiko sowie Fristen.

Nach § 641 Absatz 1 Satz 1 BGB ist die Vergütung bei der Abnahme des Werkes zu entrichten. Satz 2 ergänzt den Teilfall. Ist das Werk in Teilen abzunehmen und die Vergütung für die einzelnen Teile bestimmt, so ist die Vergütung für jeden Teil bei dessen Abnahme zu entrichten.

Nach § 644 Absatz 1 Satz 1 BGB trägt der Unternehmer die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes. Nach Satz 2 geht die Gefahr auf den Besteller über, wenn dieser in Verzug der Annahme kommt. Nach Satz 3 ist der Unternehmer für den zufälligen Untergang und eine zufällige Verschlechterung des vom Besteller gelieferten Stoffes nicht verantwortlich.

Nach § 634a Absatz 2 BGB beginnt die Verjährung in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 und 2 mit der Abnahme.

RechtsfolgeWas sich konkret ändertGrundlage dieser Zeile
Vergütung wird fälligDer Zahlungsanspruch entsteht mit der Abnahme, bei Teilabnahme je Teil§ 641 Abs. 1 S. 1 und S. 2 BGB
Gefahr geht überBis zur Abnahme trägt der Unternehmer die Gefahr, danach der Besteller§ 644 Abs. 1 S. 1 BGB
Gefahr geht früher überBei Annahmeverzug des Bestellers wechselt sie schon vorher§ 644 Abs. 1 S. 2 BGB
Verjährung beginntStartpunkt der Frist in den Fällen des § 634a Abs. 1 Nr. 1 und 2§ 634a Abs. 2 BGB
Rechte bleiben nur mit VorbehaltBei bekanntem Mangel gehen Rechte ohne Vorbehalt verloren§ 640 Abs. 3 BGB
Beweislast dreht sichNach der Abnahme muss der Besteller den Mangel darlegenAllgemeine Folge der Abnahme, keine eigene Norm im BGB-Wortlaut

Im VOB-Vertrag gelten daneben die Regeln des § 12 VOB/B. Deren Wortlaut ist amtlich nicht frei veröffentlicht, deshalb steht in diesem Beitrag dazu keine Frist als Zahl. Die VOB/B trägt nach der Fachinformation Bundesbau die Normnummer DIN 1961 und enthält die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Für die Bundesbauverwaltungen und die für den Bund tätigen Länderbauverwaltungen ist sie in der Ausgabe 2016 verbindlich eingeführt worden.

Wann du die Abnahme verweigern darfst

Der Ausgangspunkt steht in § 640 Absatz 1 Satz 1 BGB. Der Besteller ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Satz 2 zieht die Grenze in die andere Richtung. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

Damit läuft die Entscheidung auf eine einzige Frage hinaus. Ist der gerügte Mangel wesentlich oder unwesentlich? Eine Wand, die sich nicht bestimmungsgemäß schließen lässt, steht dabei erkennbar anders da als eine Fuge, deren Optik noch nachgearbeitet wird. Wer die Abnahme wegen einer Kleinigkeit verweigert, riskiert den Annahmeverzug samt Gefahrübergang nach § 644 Absatz 1 Satz 2 BGB.

Absatz 3 regelt den umgekehrten Fall. Nimmt der Besteller ein mangelhaftes Werk gemäß Absatz 1 Satz 1 ab, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die in § 634 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Rechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält. Ein bekannter Mangel gehört deshalb in das Protokoll, und zwar mit ausdrücklichem Vorbehalt.

Wann eine Abnahme auch ohne Erklärung eintritt

§ 640 Absatz 2 Satz 1 BGB knüpft die fiktive Abnahme an zwei Voraussetzungen, die zusammen erfüllt sein müssen. Erstens muss der Unternehmer dem Besteller nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben. Zweitens darf der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert haben. Fehlt eine der beiden Voraussetzungen, tritt die Wirkung des Satzes 1 überhaupt nicht ein.

Für Verbraucher steht in Satz 2 eine zusätzliche Hürde. Ist der Besteller ein Verbraucher, treten die Rechtsfolgen des Satzes 1 nur dann ein, wenn der Unternehmer den Besteller zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat; der Hinweis muss in Textform erfolgen.

Praktisch heißt das für dich als Auftraggeber, dass Schweigen ein Risiko ist. Wer den Termin verstreichen lässt, ohne wenigstens einen Mangel zu benennen, muss mit der Wirkung der Vorschrift rechnen.

Wenn die Abnahme verweigert wird: die Zustandsfeststellung

Für den Fall der Verweigerung hält § 650g BGB ein eigenes Verfahren bereit.

Nach Absatz 1 Satz 1 hat der Besteller, der die Abnahme unter Angabe von Mängeln verweigert, auf Verlangen des Unternehmers an einer gemeinsamen Feststellung des Zustands des Werks mitzuwirken. Nach Satz 2 soll die gemeinsame Zustandsfeststellung mit der Angabe des Tages der Anfertigung versehen werden und ist von beiden Vertragsparteien zu unterschreiben.

Nach Absatz 2 Satz 1 kann der Unternehmer die Zustandsfeststellung auch einseitig vornehmen, wenn der Besteller einem vereinbarten oder einem vom Unternehmer innerhalb einer angemessenen Frist bestimmten Termin fernbleibt. Nach Satz 2 gilt das nicht, wenn der Besteller infolge eines Umstands fernbleibt, den er nicht zu vertreten hat und den er dem Unternehmer unverzüglich mitgeteilt hat. Nach Satz 3 hat der Unternehmer die einseitige Zustandsfeststellung mit der Angabe des Tages der Anfertigung zu versehen und sie zu unterschreiben sowie dem Besteller eine Abschrift zur Verfügung zu stellen.

Absatz 3 gibt der Feststellung ihre eigentliche Wirkung. Nach Satz 1 wird vermutet, dass ein offenkundiger Mangel nach der Zustandsfeststellung entstanden und vom Besteller zu vertreten ist, wenn das Werk dem Besteller verschafft worden ist und der Mangel in der Feststellung nach Absatz 1 oder 2 nicht angegeben war. Nach Satz 2 gilt diese Vermutung nicht, wenn der Mangel nach seiner Art nicht vom Besteller verursacht worden sein kann.

Bei einer Glasleistung ist genau das der Kern. Ein Kratzer oder eine Kantenverletzung, die im Zustandsbericht fehlt, wird nach der Übergabe zum Problem des Nutzers. Deshalb lohnt jede Minute, die in die Beschreibung des Zustands fließt.

Absatz 4 regelt schließlich das Geld. Nach Satz 1 ist die Vergütung zu entrichten, wenn erstens der Besteller das Werk abgenommen hat oder die Abnahme nach § 641 Absatz 2 entbehrlich ist und zweitens der Unternehmer dem Besteller eine prüffähige Schlussrechnung erteilt hat. Beide Nummern müssen zusammen erfüllt sein. Nach Satz 2 ist die Schlussrechnung prüffähig, wenn sie eine übersichtliche Aufstellung der erbrachten Leistungen enthält und für den Besteller nachvollziehbar ist. Nach Satz 3 gilt sie als prüffähig, wenn der Besteller nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung begründete Einwendungen gegen ihre Prüffähigkeit erhoben hat.

Was bei einer Glasleistung tatsächlich geprüft wird

Das Gesetz sagt, welche Wirkung die Abnahme hat. Was am Termin angeschaut wird, ergibt sich aus dem Gewerk. Bei einer raumhohen Trennwandanlage sind das im Wesentlichen sechs Ebenen.

  • Die Scheiben selbst auf sichtbare Beschädigungen wie Kratzer, Kantenverletzungen sowie Ausmuschelungen.
  • Die Kennzeichnung der eingebauten Gläser und die Übereinstimmung mit dem beauftragten Aufbau.
  • Die Maßhaltigkeit gegen die vertraglich vereinbarte Toleranzgrundlage, ohne Werte aus dem Gedächtnis.
  • Die Anschlüsse an Boden, Wand und Decke einschließlich Dichtungen und Fugen.
  • Die Funktion der beweglichen Teile mit Türen, Beschlägen, Schließung sowie Anschlagpunkten.
  • Die Restarbeiten und Schutzmaßnahmen, wenn nach der Montage weitere Gewerke arbeiten.

Zwei Dinge entscheiden über die Qualität dieser Prüfung. Erstens die Betrachtungsbedingungen, also Abstand, Licht sowie Blickrichtung. Sie gehören vor den Termin vereinbart, weil sich sonst über den Befund selbst streiten lässt. Zweitens der Zeitpunkt. Wird die Anlage abgenommen, während der Innenausbau weiterläuft, verschiebt der Gefahrübergang nach § 644 Absatz 1 Satz 1 BGB das Risiko für jede spätere Beschädigung. Wie Aufmaß und Montage bei uns ablaufen und welche Vorleistungen dafür fertig sein müssen, steht in unserem Beitrag darüber, wie Aufmaß und Montage bei uns ablaufen.

Was ins Abnahmeprotokoll gehört

Ein Protokoll, das den Termin überlebt, enthält mindestens diese Angaben.

  • Datum, Ort, Uhrzeit sowie die Namen und Rollen aller anwesenden Personen.
  • Die genaue Bezeichnung der abgenommenen Leistung mit Bauteil, Achse sowie Position.
  • Die Erklärung selbst, also Abnahme, Abnahme unter Vorbehalt oder Verweigerung.
  • Jeden bekannten Mangel mit ausdrücklichem Vorbehalt nach § 640 Absatz 3 BGB.
  • Bei Verweigerung die Angabe der Mängel, die zur Verweigerung führen.
  • Die vereinbarten Betrachtungsbedingungen und die zugrunde gelegte Toleranzgrundlage.
  • Vereinbarte Restarbeiten mit Termin und verantwortlicher Person.
  • Fotos mit Bezug zur jeweiligen Position und Unterschriften beider Seiten.

Verweigerst du die Abnahme, ersetzt das Protokoll nicht die Zustandsfeststellung nach § 650g BGB. Beides läuft nebeneinander, und beides sollte am selben Termin erledigt werden. Wie diese Termine in den Projektablauf passen, ordnet unser Beitrag darüber ein, wie ein Trennwandprojekt von der Planung bis zur Montage abläuft.

Häufige Fragen

Was ändert sich rechtlich mit der Abnahme von Glasarbeiten?

Drei Dinge ändern sich gleichzeitig. Nach § 641 Absatz 1 Satz 1 BGB ist die Vergütung bei der Abnahme des Werkes zu entrichten, und nach Satz 2 gilt das bei Teilabnahme für jeden Teil. Nach § 644 Absatz 1 Satz 1 BGB trägt der Unternehmer die Gefahr bis zur Abnahme, nach Satz 2 geht sie bei Annahmeverzug des Bestellers schon vorher über. Nach § 634a Absatz 2 BGB beginnt die Verjährung in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 und 2 mit der Abnahme.

Wann darf ich die Abnahme verweigern?

Nach § 640 Absatz 1 Satz 1 BGB ist der Besteller verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Nach Satz 2 kann die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Die Entscheidung hängt also daran, ob der gerügte Mangel wesentlich ist. Wer wegen einer Kleinigkeit verweigert, riskiert den Annahmeverzug und damit den Gefahrübergang nach § 644 Absatz 1 Satz 2 BGB.

Wann gilt ein Werk als abgenommen, ohne dass ich etwas erkläre?

Nach § 640 Absatz 2 Satz 1 BGB gilt ein Werk auch dann als abgenommen, wenn der Unternehmer dem Besteller nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen. Ist der Besteller ein Verbraucher, treten die Rechtsfolgen nach Satz 2 nur ein, wenn der Unternehmer zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat.

Was ist die Zustandsfeststellung nach § 650g BGB?

Verweigert der Besteller die Abnahme unter Angabe von Mängeln, hat er nach § 650g Absatz 1 Satz 1 BGB auf Verlangen des Unternehmers an einer gemeinsamen Feststellung des Zustands des Werks mitzuwirken. Bleibt er einem Termin fern, kann der Unternehmer sie nach Absatz 2 Satz 1 einseitig vornehmen, nach Satz 2 jedoch nicht, wenn der Besteller aus einem von ihm nicht zu vertretenden und unverzüglich mitgeteilten Grund fernbleibt. Fehlt ein offenkundiger Mangel in der Feststellung, wird nach Absatz 3 Satz 1 vermutet, dass er danach entstanden und vom Besteller zu vertreten ist.

Was gehört bei einer Glastrennwand ins Abnahmeprotokoll?

Neben Datum, Ort sowie den anwesenden Personen gehören die genaue Bezeichnung der Leistung, die Abnahmeerklärung selbst und jeder bekannte Mangel mit ausdrücklichem Vorbehalt nach § 640 Absatz 3 BGB hinein. Dazu kommen die vereinbarten Betrachtungsbedingungen, die zugrunde gelegte Toleranzgrundlage, vereinbarte Restarbeiten mit Termin und verantwortlicher Person sowie Fotos mit Positionsbezug und die Unterschriften beider Seiten.

Wann wird die Schlussrechnung fällig?

Nach § 650g Absatz 4 Satz 1 BGB ist die Vergütung zu entrichten, wenn erstens der Besteller das Werk abgenommen hat oder die Abnahme nach § 641 Absatz 2 BGB entbehrlich ist und zweitens der Unternehmer eine prüffähige Schlussrechnung erteilt hat. Prüffähig ist sie nach Satz 2, wenn sie eine übersichtliche Aufstellung der erbrachten Leistungen enthält und für den Besteller nachvollziehbar ist. Nach Satz 3 gilt sie als prüffähig, wenn der Besteller nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang begründete Einwendungen gegen ihre Prüffähigkeit erhoben hat.

Kontakt & telefonisches Erstgespräch

Wenn bei dir eine Trennwandanlage zur Abnahme ansteht, bereiten wir den Termin gemeinsam vor. Wir stimmen die Prüfpunkte, die Betrachtungsbedingungen und die Restarbeiten vorab ab, damit am Termin nur noch protokolliert wird. Der schnellste Weg dorthin ist unser Kontaktformular. Wir melden uns zum telefonischen Erstgespräch unter +49 841 13807799. Womit wir Räume mit Glas trennen, siehst du bei Glastrennwände von GLAS KÜNZL.

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Ludwig Künzl · GLAS KÜNZL

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