Eine beschädigte Glasfassade braucht zwei getrennte Lösungen: Zuerst wird der Gefahrenbereich gegen herabfallende Teile, Schnittverletzungen und mögliche Abstürze gesichert. Danach verschließt eine passende Notverglasung die Öffnung vorübergehend. Die endgültige Scheibe wird erst nach Prüfung von Glasaufbau, Fassadensystem, Befestigung und Bauphysik geplant, gefertigt und montiert.
Was zuerst zählt
Halte Personen von der beschädigten Fassadenöffnung fern. Berühre gerissene, lose oder nur noch teilweise gehaltene Glasteile nicht. Auch eine Scheibe, die noch im Rahmen steht, lässt sich aus der Ferne nicht zuverlässig beurteilen. Wind, Erschütterungen oder Spannungen im Bauteil können die Situation verändern. Weitere Sofortmaßnahmen ordnet der Ratgeber Glasschaden: Was tun? ein.
Bei einer bodentiefen Öffnung oder einer Fassade in einem oberen Geschoss kommt zum Bruch- und Verletzungsschutz der Absturzschutz hinzu. Die DGUV Information 208-014 „Glastüren, Glaswände“ stellt für den Personenschutz zwei gleichwertige Wege nebeneinander: „Sofern Arbeitsplätze oder Verkehrswege an lichtdurchlässige Wände grenzen und Absturzgefahr besteht, muss auch bei Wänden aus bruchsicherem Werkstoff eine ständige Sicherung gegen Absturz vorhanden sein oder die Verglasungen müssen gemäß DIN 18008-4 als absturzsichernde Verglasung dimensioniert und montiert sein.“
Für eine beschädigte Fassadenöffnung muss deshalb vor Ort geklärt werden, wie der Personenschutz während der Zwischenphase hergestellt wird. Eine provisorische Schließung darf nicht pauschal als wiederhergestellte Absturzsicherung gelten.
Diese 6 Angaben helfen am Telefon
Ruf GLAS KÜNZL unter +49 841 13807799 an. Für eine erste Einordnung helfen sechs konkrete Angaben.
- Adresse und Etage der beschädigten Fassadenöffnung
- Ungefähre Breite und Höhe des betroffenen Feldes
- Fotos aus sicherem Abstand, möglichst von innen und außen
- Sichtbare Risse, Öffnungen und lose Glasteile
- Nutzung hinter der Fassade, etwa Verkaufsraum, Büro oder Verkehrsfläche
- Hinweise auf besondere Funktionen wie Absturzsicherung, Brandschutz oder Zutrittsweg
Die Angaben ersetzen keine Prüfung am Objekt. Sie helfen, den Einsatz vorzubereiten und den Gefahrenbereich bis dahin sinnvoll zu organisieren. Wie der allgemeine Bereitschaftsablauf funktioniert, erklärt der Beitrag zur Notverglasung rund um die Uhr.
Was die Fassadenöffnung zusätzlich verlangt
Eine Notverglasung ist eine zeitlich begrenzte Zwischenlösung. Sie soll die beschädigte Öffnung so schließen, wie es die vorgefundene Situation zulässt. Bei einer Glasfassade müssen außerdem das vorhandene Fassadensystem und seine Anschlüsse berücksichtigt werden. Die Zwischenlösung ist nicht automatisch baugleich mit der späteren Fassadenscheibe.
| Punkt | Notverglasung | Endgültige Fassadenscheibe |
|---|---|---|
| Ziel | Gefahrenbereich vorübergehend sichern und Öffnung schließen | Vorgesehene Fassadenfunktion dauerhaft wiederherstellen |
| Ausführung | Objektbezogene Behelfsverschließung nach Prüfung vor Ort | Passender Glasaufbau für das vorhandene System |
| Grundlage | Akute Situation, Zugänglichkeit und verbleibende Halterung | Aufmaß, Systemdaten, Lasten und erforderliche Nachweise |
| Funktionen | Nur die ausdrücklich geprüften Zwischenfunktionen | Geplanter Wärme-, Schall-, Wetter- und gegebenenfalls Brandschutz |
| Absturzschutz | Separat beurteilen und bei Bedarf zusätzlich herstellen | Bei entsprechender Einbausituation nachweisen |
| Dauer | So kurz wie organisatorisch und technisch erforderlich | Für die vorgesehene Nutzung geplant |
Der Unterschied ist bei Isolierglas, beschichtetem Fassadenglas und objektspezifischen Formaten besonders relevant. Für die Endscheibe müssen unter anderem Glasdicke, Glasart, Randverbund und Einbausituation zusammenpassen. Die BF-Richtlinie 022 / 2018 „Verglasungsrichtlinie“ ordnet die Auswahl und den Einbau des Glasprodukts dem Gesamtsystem aus Fenster, Tür oder Fassade zu. Sie verlangt außerdem, die Konstruktion vor den Verglasungsarbeiten auf Festigkeit, Befestigung und erforderliche Aufnahmen zu prüfen.
So läuft die Sicherung ab
- Telefonische Erstberatung. Du erreichst GLAS KÜNZL unter +49 841 13807799. Wir erfassen Schadenbild, Lage und Nutzung des betroffenen Bereichs.
- Prüfung am Objekt. Das Fachteam beurteilt aus sicherer Position, welche Bereiche abzusperren sind und ob lose Bestandteile kontrolliert entfernt werden müssen.
- Vorübergehende Schließung. Die Öffnung wird mit einer zur Situation passenden Konstruktion geschlossen. Art und Befestigung richten sich nach Fassadensystem, Öffnungsgröße und Zugänglichkeit.
- Aufmaß und Dokumentation. Nach der Sicherung werden Maße, Glasaufbau und Anschlussdetails für die endgültige Scheibe aufgenommen. Vorhandene Unterlagen zur Fassade fließen ein.
- Scheibentausch. Die passend gefertigte Endscheibe wird eingesetzt. Anschlüsse und die für das Feld vorgesehenen Funktionen werden dabei geprüft.
DIN Media führt DIN 18008-1:2020-05 unter dem vollständigen Titel „Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln – Teil 1: Begriffe und allgemeine Grundlagen“. Die Normenreihe behandelt Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit, Stoßsicherheit und Resttragfähigkeit für Glas im Bauwesen. Welche Teile und Nachweise für das konkrete Fassadenfeld gelten, muss anhand der Einbausituation geklärt werden.
Kann der Betrieb weiterlaufen?
Ob ein Verkaufsraum, Büro oder Eingangsbereich weiter genutzt werden kann, lässt sich erst nach der Prüfung vor Ort entscheiden. Eine Notverglasung allein ist keine pauschale Betriebsfreigabe. Der Betreiber muss insbesondere Zugänge, Verkehrswege und angrenzende Arbeitsplätze in die Beurteilung einbeziehen.
Für die Betriebsfortführung sind fünf Fragen zu klären.
- Liegt der abgesperrte Bereich außerhalb aller Kunden- und Mitarbeiterwege?
- Bleiben notwendige Flucht- und Rettungswege vollständig nutzbar?
- Können weitere Glasteile nach innen oder außen fallen?
- Besteht an der Öffnung eine Absturzgefahr?
- Sind besondere Fassadenfunktionen betroffen, die eine zusätzliche Fachplanung erfordern?
Oft lässt sich ein Teilbereich abtrennen, während andere Zonen nutzbar bleiben. Ob das im konkreten Objekt möglich ist, hängt von Grundriss, Fassadenlage und Nutzung ab. GLAS KÜNZL prüft die Verglasung und die provisorische Schließung. Betriebliche Freigaben und organisatorische Maßnahmen bleiben beim jeweils Verantwortlichen.
Falls der Schaden ein Ladenfenster statt eines konstruktiven Fassadenfeldes betrifft, findest du im Ratgeber zum gesprungenen Schaufenster die dafür passenden nächsten Schritte.
Dokumentation und Versicherung
Dokumentiere das Schadenbild nur aus sicherem Abstand. Hilfreich sind Übersichtsaufnahmen, Detailbilder und vorhandene Unterlagen zum Fassadensystem. Bewahre außerdem Informationen zum Schadenszeitpunkt und zur betroffenen Nutzung auf.
Melde den Schaden deiner bestehenden Versicherung. GLAS KÜNZL ist kein Versicherer. Wir dokumentieren den Glasschaden, tauschen die Scheibe und können die Abwicklung mit deiner bestehenden Versicherung übernehmen, wenn das im konkreten Fall vereinbart ist. Was du für die Meldung bereithalten solltest, fasst der Ratgeber Glasschaden bei der Versicherung melden zusammen.
Häufige Fragen
Wie schnell kann eine beschädigte Glasfassade notverglast werden?
Die Einsatzplanung hängt von Gefahrenlage, Erreichbarkeit und Größe der Öffnung ab. Verbindlich lässt sie sich nach dem telefonischen Erstgespräch unter +49 841 13807799 und der Prüfung der verfügbaren Angaben festlegen. Bei losen Glasteilen oder Absturzgefahr hältst du den Bereich bis zur fachlichen Sicherung vollständig frei.
Ist eine Notverglasung schon die endgültige Reparatur?
Nein. Die Notverglasung ist eine vorübergehende Sicherung und Schließung. Für die Endscheibe werden Fassadensystem, Maße, Glasaufbau, Befestigung und erforderliche Funktionen gesondert geprüft. Erst danach kann die passende Scheibe gefertigt und dauerhaft montiert werden.
Darf ein Geschäft mit Notverglasung geöffnet bleiben?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine weitere Nutzung kommt nur infrage, wenn der Gefahrenbereich wirksam abgetrennt ist und Verkehrswege, Fluchtwege sowie angrenzende Arbeitsplätze sicher nutzbar bleiben. Die Entscheidung erfordert eine Beurteilung am konkreten Objekt und die organisatorische Freigabe durch den Verantwortlichen.
Stellt eine Notverglasung den Absturzschutz wieder her?
Nicht automatisch. Bei bodentiefen Feldern oder Öffnungen mit Höhenunterschied muss separat geprüft werden, welche Absturzsicherung erforderlich ist. Bis diese Funktion nachweislich hergestellt ist, bleibt der gefährdete Bereich gesperrt.
Welche Unterlagen werden für die neue Fassadenscheibe gebraucht?
Hilfreich sind Fassadenpläne, Angaben zum System, frühere Rechnungen oder Produktunterlagen und Fotos des unbeschädigten Anschlusses. Fehlen diese Informationen, werden Glasaufbau, Maße und Befestigung am Objekt geprüft. Eine reine Fotobeurteilung ersetzt das Aufmaß nicht.
Übernimmt GLAS KÜNZL die Versicherungsabwicklung?
GLAS KÜNZL ist kein Versicherer. Wir können den Schaden dokumentieren und die Abwicklung mit deiner bestehenden Versicherung übernehmen, wenn das vereinbart ist. Ob der Schaden gedeckt ist, entscheidet deine Versicherung auf Grundlage deines Vertrags und der eingereichten Unterlagen.
Schaden melden
Sende Fotos nur aus sicherer Entfernung und beschreibe kurz, wo sich das Fassadenfeld befindet. Den schnellsten ersten Kontakt bekommst du telefonisch unter +49 841 13807799 oder per E-Mail an info@glas-kuenzl.de.
GLAS KÜNZL · Moosmüllerweg 13 · 85055 Ingolstadt · +49 841 13807799

